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3 Master gleichzeitig


JeremyPascal

Empfohlene Beiträge

und das klappt so einfach ? Aber um die Masterthesis wird man nicht umher kommen oder ?

Ich freue mich, dass wir mittlerweile bei derselben Frage angelangt sind, die ich auf der vorherigen Seite auch schon aufgeworfen habe. Ich kann mir beim üblichen Verwaltungsaufwand deutscher Universitäten eine simultane Anrechnung von Klausuren in verschiedenen Fächern nicht erklären, da es viele Hindernisse wie unterschiedliche Immatrikulationsnummern je Studienfach, Fachangaben auf den Klausurblättern oder regulatorische Bedingungen bei den Studienordnungen geben könnte.

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Mittlerweile habe ich mich selbst informiert und kann mitteilen, dass die Fernuniversität Hagen bei der gegenseitigen Anrechnung in drei Studiengängen nicht mitmacht. Dies ist ziemlich simpel in der Prüfungsordnung geregelt. Ich bin erstaunt, dass hier sechs Seiten lang gelabert wurde, anstatt diese simple Handlung, nämlich die Prüfungsordnung heranzuziehen, vorzunehmen.

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Mittlerweile habe ich mich selbst informiert und kann mitteilen, dass die Fernuniversität Hagen bei der gegenseitigen Anrechnung in drei Studiengängen nicht mitmacht. Dies ist ziemlich simpel in der Prüfungsordnung geregelt. Ich bin erstaunt, dass hier sechs Seiten lang gelabert wurde, anstatt diese simple Handlung, nämlich die Prüfungsordnung heranzuziehen, vorzunehmen.

Weil "labbern" eben auch zu einer Forumkultur gehört. Viele Fragen könnte man mit ruf dort einfach an, oder lese es dort nach erledigen. Der TE wurde ja auch darauf hingewiesen, das es hier keine abschließende Hilfe geben kann. Eine pro und kontra Diskusion gehört eben auch zum Disskutieren, wenn es dir nicht gefällt einfach irgnoieren und selbst infomieren.

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Das wird wohl nicht verraten... also wieder ein Beitrag mehr in dem gelabert wird - so kommen wir sicher schnell auf die o.g. 6 Seiten ;)

Ich finde in der PO übrigens auch keinen eindeutigen Hinweis. Bei WiWi müsste das, wenn im §8 geregelt sein. Allerdings kann man im §15 genau das finden, dass bereits hier von mehreren Usern "belabert" wurde, nämlich der Hinweis, dass die Arbeit einmalig sein muss und nicht bereits anderweitig abgegeben werden darf. Aber wie schon gesagt... das wurde ja schon in den ersten Beiträgen erwähnt.

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Das wird wohl nicht verraten... also wieder ein Beitrag mehr in dem gelabert wird - so kommen wir sicher schnell auf die o.g. 6 Seiten ;)

Ich finde in der PO übrigens auch keinen eindeutigen Hinweis. Bei WiWi müsste das, wenn im §8 geregelt sein. Allerdings kann man im §15 genau das finden, dass bereits hier von mehreren Usern "belabert" wurde, nämlich der Hinweis, dass die Arbeit einmalig sein muss und nicht bereits anderweitig abgegeben werden darf. Aber wie schon gesagt... das wurde ja schon in den ersten Beiträgen erwähnt.

genau deswegen fragte ich ;)

Ich habe alle drei Prüfungsordnungen angeschaut, aber nichts entsprechendes gefunden, außer die Dinge, die ich einige Seiten vorher zitierte. Aber vielleicht habe ich ja etwas nicht verstanden oder übersehen. Ich lerne ja gern dazu.

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Das wird wohl nicht verraten... also wieder ein Beitrag mehr in dem gelabert wird - so kommen wir sicher schnell auf die o.g. 6 Seiten ;)

Ich finde in der PO übrigens auch keinen eindeutigen Hinweis. Bei WiWi müsste das, wenn im §8 geregelt sein. Allerdings kann man im §15 genau das finden, dass bereits hier von mehreren Usern "belabert" wurde, nämlich der Hinweis, dass die Arbeit einmalig sein muss und nicht bereits anderweitig abgegeben werden darf. Aber wie schon gesagt... das wurde ja schon in den ersten Beiträgen erwähnt.

Genau, d.h. die Thesis wird, wie von mir ja weiter unten schon "belabert", mit 30 Credits honoriert, somit können weitere 30 Credits noch von anderen Fächern anerkannt werden. D.h. aber, dass ich pro Master noch weitere 60 Credits oder in Prüfungen ausgedrückt: die Hälfte der Prüfungen schreiben muss.

Somit funktioniert das Konstrukt eigentlich nur sequenziell, d.h. ein Master nach dem anderen und nicht mit 12 Prüfungen sondern mit 18 Prüfungen.

DAs hab' ich mir mal auf die Schnelle zusammen gedichtet aus den StuPos, die man im Internet findet. Allerdings hab' ich über das, was Economics als "ziemlich simpel geregelt" beschreibt, noch nix gefunden - außer er meint §13(2) - was jedoch nur die Anmeldung und nicht die Ableistung der Prüfung regelt. Ansonsten äußere ich mich zu dem Thema "Nettikette" nicht weiter, sonst fühlt "er" sich womöglich von mir auch "geprügelt" und "belabbert" (konnt' ich mir jetzt nich' verkneifen).

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Das wird wohl nicht verraten... also wieder ein Beitrag mehr in dem gelabert wird - so kommen wir sicher schnell auf die o.g. 6 Seiten ;)

Ich finde in der PO übrigens auch keinen eindeutigen Hinweis. Bei WiWi müsste das, wenn im §8 geregelt sein. Allerdings kann man im §15 genau das finden, dass bereits hier von mehreren Usern "belabert" wurde, nämlich der Hinweis, dass die Arbeit einmalig sein muss und nicht bereits anderweitig abgegeben werden darf. Aber wie schon gesagt... das wurde ja schon in den ersten Beiträgen erwähnt.

:rolleyes:

Interessant ist doch, wie viele von euch angeblich die Prüfungsordnungen durchgelesen haben. Allzu genau scheint das nicht gewesen zu sein.

Falls über Google noch jemand hierher geleitet wird und die Antwort haben möchte, die von den anderen anscheinend nicht dargelegt werden kann, obwohl sie angeblich so viele Sachen gelesen haben :rolleyes:

Jede angerechnete Leistung kann nur für einen anderen Studienabschluss verwendet werden.

http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/antrag_1-3.pdf

Das bezieht sich auf die Anrechnung von Leistungen aus anderen Studiengängen. Da sich hier zwar viele Leute dazu äußern, was sie alles gerne gelesen habe möchten und was sie sonst noch über Gott und die Welt - aber nicht zum Thema - denken, sind wir noch nicht weitergekommen, ob die Fernuniversität Hagen die Klausuren simultan anerkennt oder man sie sich über eine Anrechnung anerkennen lassen muss.

Ob wir bei einer so ganz und gar grundsätzlichen Sache nach 7 Seiten noch weiterkommen, wird sich in den nächsten Beiträgen zeigen. Für mich jedenfalls wäre die gegenseitige Anrechnung der Prüfungen erst einmal die Grundfrage, bevor man sich Gedanken macht, ob man drei Studiengänge parallel machen kann. Wenn es nicht angerechnet wird, hat sich das Gedankenspiel in Luft aufgelöst. Aber wer noch das dringende Bedürfnis hat, erst einmal ausführlich zu erörtern, weshalb ein Dreifachstudium Unsinn ist oder beruflich skeptisch aufgefasst werden könnte, anstatt sich mit den Grundlagen zu beschäftigen, der hat wohl einfach zu viel Zeit.

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@Economics, ich mach' da mal lieber einen 3-seitigen Schnellkurs in Moderner Arroganz....

Du hättest ja einfach auch schreiben können, dass man es im Antrag auf Seite 2 findet, anstatt einen auf "ich bin ja so schlau und der Rest der Welt ist so doof" zu machen.

Schade, weil der Hinweis ansich ist gut. :(

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@Economics, ich mach' da mal lieber einen 3-seitigen Schnellkurs in Moderner Arroganz....

Du hättest ja einfach auch schreiben können, dass man es im Antrag auf Seite 2 findet, anstatt einen auf "ich bin ja so schlau und der Rest der Welt ist so doof" zu machen.

Schade, weil der Hinweis ansich ist gut. :(

Von mir wird keine Arroganz gezeigt. Das ist nur eine erwartbare Reaktion auf die despektierlichen Beiträge von den anderen Schreibern, die weder die Frage des Threaderstellers beantworten wollten, sondern irgendwelche Metadiskussionen über die Sinnhaftigkeit von mehreren Studienabschlüssen führen und die grundlegendsten Hindernisse der Fragestellung komplett und bewusst ignorierten, noch meine Frage nach der Möglichkeit der gegenseitigen Anrechnung von Prüfungen beachten mochten. Es kam der spöttische Hinweis, dass man dafür die Fernuniversität Hagen persönlich kontaktieren müsse, da man das sonst nicht herausfinden könne. Ich verzichte jetzt bewusst darauf, diese Aussage zu zitieren und die entsprechende Person damit ins Lächerliche zu ziehen. Es ist durchaus möglich eine sehr prägnante Antwort auf die Frage, ob man die Klausuren in 3 Fächern anrechnen lassen kann, zu finden. Ob man innerhalb der Fernuniversität Hagen den Weg über die Anrechnung von Studienleistungen aus anderen Fächern gehen muss, bleibt jedoch immer noch unbeantwortet.

Das ändert aber nichts daran, dass ich das Verhalten von einigen Schreibern hier nicht akzeptabel und teilweise erbärmlich finde. Ein akademisches Forum sollte die Fragestellungen sachlich und in einem freundlichen Ton beantworten können. Da sollte sich von den bewusst nicht aufgezählten Schreibern jeder selbst an die Nase fassen.

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