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Anrechnung des HFH-LL.B. an der FU Hagen


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Hallo Zusammen,

das soll - im Unterschied zu Erlebnisberichten, die in einen Blog gehören - eine Information darstellen für die, die entweder an der HFH studieren oder sich mit dem Gedanken tragen. Es ist, besonders seit Bologna, ja bereits bei Beginn eines Bachelor-Studiums evtl. schon interessant, wie die Möglichkeiten sind, danach mit einem Master weiterzumachen.

Ich selbst habe nach einem betriebswirtschaftlichen Studium den Sonderstudiengang Recht an der HFH absolviert, der die betriebswirtschaftlichen Fächer pauschal anerkennt und nur die Rechtsfächer prüft. Es sind dies: 13 Rechtsklausuren, 1 Hausarbeit, dann je Klausur und Hausarbeit in einem Schwerpunktfach und die BA-Thesis.

In Hagen ist das LL.B-Studium weniger BWL-lastig als bei der HFH: es gibt dort neben einer Einführung in Wiwi lediglich die Fächer internes und externes Rechnungswesen und Finanzierungs- und entscheidungstheor. Grundlagen.

Ich habe bei der FUHagen die Anerkennung prüfen lassen - mit folgendem Ergebnis:

Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht werden nicht anerkannt.

Auch Strafrecht und Arbeitsrecht nicht.

Um es andersherum und vielleicht deutlicher zu sagen:

Um in Hagen mit einem HFH-LL.B. "weiterzumachen", müssen dort erst im Rahmen des FUHagen-Studiums die folgenden Fächer absolviert werden:

- Verfassungsrecht

- Arbeitsrecht (hier werden die Einsendearbeiten "erlassen")

- finanzierungs- und entscheidungstheor. Grundlagen der BWL

- Bürgerliches Recht IV (mit Kreditsicherung, Sachenrecht und Insolvenzrecht)

- Verwaltungsrecht

- Strafrecht

- Internat. Recht

- Rhetorik und Vertragsgestaltung

- 3 Schwerpunktfächer, davon eines mind. wiwi und

- die Seminararbeit

- die BA-Thesis

das sind 13 Prüfungsleistungen, die dort jeweils den Modulen entsprechen. Auf den durchschn. Workload von 3 Modulen pro Semester gerechnet bedeutet das, dass man in Hagen mit dem HFH-LL.B. nochmal 4 - 5 Semester DEREN LL.B. absolvieren muss, um in den "Genuss" des dortigen Masters zu kommen.

Daraus folgt für jeden, der auch nur mit dem Gedanken spielt, evtl. in Hagen einen Master draufzusezten: FINGER WEG VON DER HFH!

Gut möglich, dass andere, wie z.B. Euro-FH, dort noch weniger Anerkennung finden. Also: lieber vorher an der Hochschule mit den Fächern des Herzens nachfragen und im Zweifel gleich dort für den LL.B. einschreiben.

Grüße

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Das verwundert mich aufgrund der ziemlich strikten Zugangsvoraussetzungen gar nicht. Die FeU hat ja ein ähnliches Spiel schon mit dem WInfo-Master getrieben, wenn ich mich recht erinnere.

Unterm Strich ist das Angebot stets passend für den eigenen Bachelor und für ganz bestimmte Studiengänge.

Ein Aufbaustudiengang in WIRTSCHAFTSrecht ist nunmal kein rechtswissenschaftliches Studium.

Ich gehe davon aus, das keines der üblichen Fernstudienangebote geeignet sein wird um an der FeU den Master zu machen.

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Möglicherweise liegt das nicht konkret an der Anerkennung der HFH, sondern an FH Bachelor und Uni Master?

Nach wie vor haben es ja FH-Absolventen eher schwer, mit einem Uni-Master an ihren Bachelor anzuschließen. Die Gleichwertigkeit ist trotz Bologna immer noch nicht hergestellt. Was eben auch an der unterschiedlichen Zielsetzung von FH und Uni liegt.

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Ein Aufbaustudiengang in WIRTSCHAFTSrecht ist nunmal kein rechtswissenschaftliches Studium.

Das war wohl ein wngi zu schnell gefeuert?

Das an der FeU ist auch "nur" ein WIRTSCHAFTSRECHTLICHES Studium. Und Aufbaustudiengang bedeutet ja nur, dass man die BWL-Fächer schon woanders absolviert hat, nicht, dass man keine Ahnung hat.

Ich denke, dass der Beitrag nicht unwichtig ist, weil es m.E. kaum einem klar sein kann, in welchem UMFANG die Nichtanerkennung üblich ist.

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Es ist wie schon gesagt, eigentlich eindeutig:

2.ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS, wovon mindestens 120 ECTS mit vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen, mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einen gleichwertigen Grad an einer Hochschule oder

und der HFH-Studiengang ist nunmal wirtschaftsrecht und nicht rechtswissenschaftlich - zudem hat ja der Aufbaustudiengang glaub ich nichtmal 120 ECTS, oder?

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Möglicherweise liegt das nicht konkret an der Anerkennung der HFH, sondern an FH Bachelor und Uni Master?

Nach wie vor haben es ja FH-Absolventen eher schwer, mit einem Uni-Master an ihren Bachelor anzuschließen. Die Gleichwertigkeit ist trotz Bologna immer noch nicht hergestellt. Was eben auch an der unterschiedlichen Zielsetzung von FH und Uni liegt.

Untertitel der HFH ist "University of Applied Sciences" :confused:

An der Uni, die den Master anbietet, der mich interessiert, habe ich damit gottlob voraussichtlich keine Probleme. Bei der FeU belege ich gerade 2 Masterfächer, die mich bei denen besonders interessieren, und habe die Anerkennung sozusagen interessehalber und nebenher prüfen lassen - man sollte ja die Optionen kennen. Insofern sehe ich die Nichtanerkennung persönlich schmerzfrei.

Meine eigene Meinung ist, dass die Nichtanerkennung von Strafrecht, Verwaltungs- und Verfassungsrecht inkl. Intern. Recht gerechtfertigt ist, weil diese Fächer bei der HFH gegenüber den Inhalten und Anforderungen des FEU-Masters schon ziemlich gestaucht sind.

Wo ichs nicht verstehe, ist v.a. BR IV, zumal Insolvenzrecht inhaltlich an der HFH sogar weit ausführlicher behandelt und geprüft wird und für den der den ehemaligen Schwerpunkt Bankrecht hatte, findet Kreditsicherung ja sogar doppelt statt, auch Arbeitsrecht und auch die finanztheoretischen Grundlagen sind mir nicht ganz plausibel. Aber egal.

Sollte einfach nur INFORMIEREN:thumbup:

Vielleicht lege ich wegen der BRIV-Nichtanerkennung mal fundiert Widerspruch ein - mal sehen.

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Ist auch ne interessante Frage: was genau will der "rechtwissenschafltiche" FeU-Studiengang eigentlich?

Der Bachelor ist auch dort wirtschaftswissenschaftlich und anwendungsbezogen ausgelegt.

Der Master entspricht inhaltlich dem Volljuristen ohne einer zu sein und ermöglicht die Promotion.

Und dann?

Die mir bekannten LL.M.s haben meist eine wissenschaftliche Spezialisierung, die ich aber bei Hagen nicht erkennen kann.

Wissenschaftlich würde für mich heißen, dass jemand grundlegend und systematisch jur. Themen abhandeln kann. In Hagen aber steht die Falllösung im Vordergrund, wie beim Volljuristen also die Anwendung, unterlegt durch die Module Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie.

Auch deshalb ist mein Interesse an Hagen begrenzt: es bildet für einen Beruf aus, der aber nicht ausgeübt werden kann (Anwalt...).

Der Mehrwert oder "Anderswert" gegenüber dem Volljuristen ist nicht erkennbar...

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Es ist wie schon gesagt, eigentlich eindeutig:

und der HFH-Studiengang ist nunmal wirtschaftsrecht und nicht rechtswissenschaftlich - zudem hat ja der Aufbaustudiengang glaub ich nichtmal 120 ECTS, oder?

Da hab ich noch was gefunden, aus der Modulbeschreibung der FernUni Hagen:

"Modul 55108 - Bürgerliches Recht III

Einführung in das Sachenrecht und Recht der Kreditsicherung

Ziel des Moduls 9 ist es, den Wirtschaftsjuristen mit den später auf ihn zukommenden Fragen des Kreditsicherungsrechts vertraut zu machen. Dazu sind vorbereitend Grundkenntnisse im Recht der Zwangsvollstreckung und im Insolvenzrecht erforderlich. In dieser Zusammenfassung der ineinandergreifenden Rechtsmaterien findet das Recht der Kreditsicherung in der klassischen juristischen Ausbildung keinen Raum. Das Modul gliedert sich im wesentlichen in 3 Teile: Einführung in das Sachenrecht, Recht der Kreditsicherheiten und Insolvenzrecht ..."

Also, wie auch immer elitär man die Bezeichnung "Rechtswissenschaften" in Prüfungsordnungen auslegen kann:

Die FeU SELBST spricht bei deren LL.B. hier von Wirtschaftsjurist

Überzeugt? Der Moderator sollte das eigentlich wissen.

Damit ist es auch nicht richtig, allein die ECTS des rechtlichen Teils (es sind 113) zu berücksichtigen: das BWL-Diplom und dessen Inhalte (übr. auch Rechtsfächer...) muss ebf. gesehen werden. Das macht im Anrechnungsverfahren im Übrigen sogar die FeU so ...

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@chilli:

Der "Stil" kam mir bekannt vor und ich hab das Profil angesehen - der Standort passt.

Kann es sein, dass Sie nach Ihrem Studium Bankrecht am SZ Nürnberg "lehren"? Da gibt es nämlich einen, der kein Jura studiert hat und bei den LL.B.s Bankrecht in den Präsenzen vertritt. Das wär der Knüller!

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Untertitel der HFH ist "University of Applied Sciences" :confused:

Genau - was die englische Umschreibung von Fachhochschule ist bzw. Hochschule der angewandten Wissenschaften ist.

Sehr ausführlich dazu die Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/University_of_Applied_Sciences

Vielleicht lege ich wegen der BRIV-Nichtanerkennung mal fundiert Widerspruch ein - mal sehen.

Wenn du dich dazu entscheidest, halte uns bitte auf dem Laufenden, was daraus wird.

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