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Kann neuer Arbeitgeber altes Gehalt einsehen?


epyon

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Hallo Ihr Lieben,

habe ein warscheinlich nicht ganz alltägliches Problem.

Ich habe ein gutes Angebot für eine neue, interessantere Stelle und auch schon das Bewerbungsgespräch erfolgreich hinter mir.

Da in der Stellenanzeige nicht um eine Gehaltsvorstellung gebeten wurde und mich im Vorstellungsgespräch die Frage nach meinem bisherigen Gehalt, umgerechnet auf 40 Stunden pro Woche überrumpelt hat, habe ich unbeabsichtigt einen zu hohen Wert ausgesprochen, da ich in diesem Moment nur grob schätzen konnte und Druck auf mich ausgeübt wurde.

Meine Frage an Euch:

Welche Daten im Bezug auf meine bisherige Beschäftigung kann der neue Arbeitgeber z.B. über Lohnsteuerkarte, Sozialversicherung, Rentenversicherung etc. in Erfahrung bringen?

Welche Daten muss ich mitteilen?

Das alte Gehalt wurde offensichtlich als Bemessungsgrundlage für das neue Gehalt genommen und etwas erhöht.

Ich fühle mich vorallem deshalb überrumpelt, da die zweite Person, die bei dem Gespräch anwesend war, am Ende noch meinte, dass man das bisherige Gehalt dann ja über die Lohnsteuerkarte sehen werde.

Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber etwas zu schützen. Nämlich meine Privatsphäre.

Meine personenbezogenen Daten, wie das bisherige Gehalt sollten doch unter den Datenschutz fallen. Oder nicht?

Ich wäre Euch wirklich super dankbar, wenn Ihr mich bezüglich dieser Angelegenheit aufklären und ein paar Tipps geben könntet.

Liebe Grüße

Patricia

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Wenn man während des Jahres eine Stelle wechselt, erhält der Arbeitgeber normalerweise die Daten des Vorarbeitgebers. Diese werden auch in der EDV erfasst (Summe des Bruttolohns und der Abzüge) da dies manchmal (z.B. Einmalzahlungen) rechnerisch relevant ist.

Wenn man zum Anfang des Jahres wechselt, trifft dies aber nicht zu.

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Da in der Stellenanzeige nicht um eine Gehaltsvorstellung gebeten wurde und mich im Vorstellungsgespräch die Frage nach meinem bisherigen Gehalt, umgerechnet auf 40 Stunden pro Woche überrumpelt hat, habe ich unbeabsichtigt einen zu hohen Wert ausgesprochen, da ich in diesem Moment nur grob schätzen konnte und Druck auf mich ausgeübt wurde.

Die Frage des potentiellen neuen Arbeitgebers nach dem bisherigen Gehalt betrachte ich im hoechsten Mass unserioes und "verboten". Ueblich und auch sinnvoll hingegen ist die Frage nach dem Gehaltswunsch beim potentiellen neuen Arbeitgeber.

Wie alle anderen Fragen die "verboten" sind (z.B. "wie oft waren Sie letztes Jahr krank", "moechten Sie Kinder" oder Fragen nach der sexuellen Ortientierung) muss man nicht beantworten, kann ausweichen oder man darf luegen.

Denkbar ist auch das dies eine (bedenkliche) Testfrage war, ich wuerde auf so etwas stets antworten das mich mein alter Arbeitgeber bezueglich des Gehalts und anderen vertraulichen Informationen zum Stillschweigen verpflichtet hat und ich deshalb darueber nicht reden darf und moechte und um Verstaendnis bitten.

Welche Daten im Bezug auf meine bisherige Beschäftigung kann der neue Arbeitgeber z.B. über Lohnsteuerkarte, Sozialversicherung, Rentenversicherung etc. in Erfahrung bringen?

Es ist dem neuen Arbeitgeber theoretisch mit illegalen Tricks moeglich Dein altes Gehalt zu erfahren wenn die entsprechende Auskunftsstelle (Amt, Abrechnungsdienstleister alter Arbeitgeber) unvorsichtig (unbeabsichtigt oder absichtlich) ist und sich nicht nach Rechtssprechung verhaelt. Natuerlich darf und sollte ein Arbeitgeber so etwas nicht tun, ein serioeser und angesehener Arbeitgeber versucht so etwas garantiert nicht. Ich kann mir vorstellen das der Versuch strafbar ist.

Ich fühle mich vorallem deshalb überrumpelt, da die zweite Person, die bei dem Gespräch anwesend war, am Ende noch meinte, dass man das bisherige Gehalt dann ja über die Lohnsteuerkarte sehen werde.

Seit einigen Jahren erfolgt die Uebermittlung typischerweise elektronisch an das Finanzamt, es werden dann keine Gehaltsinformationen mehr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Vorposterin schrieb das bei einem Wechsel die Daten an den neuen Arbeitgeber uebertragen werden, ich weiss nicht wie sicher sich die Vorposterin dabei ist, wenn gewuenscht frage ich in unserer Gehaltsabteilung nach, die machen so etwas ja oefter und kennen diese Feinheiten ganz sicher.

Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber etwas zu schützen. Nämlich meine Privatsphäre.

Richtig so! :)

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Die Vorposterin schrieb das bei einem Wechsel die Daten an den neuen Arbeitgeber uebertragen werden, ich weiss nicht wie sicher sich die Vorposterin dabei ist

Ich habe die letzten sechs Jahre unter anderem mtl. die Gehälter von rund 100 - 140 Arbeitnehmern abgerechnet.

Nein, übertragen werden die Daten nicht. Normalerweise erhält man vom Arbeitnehmer eine geeignete Unterlage, aus der die Vorarbeitgeberwerte ersichtlich sind. Das kann z.B. die Lohnsteuerbescheinigung sein.

Es gibt verschiedene Gründe, wegen derer man die Vorarbeitgeberwerte benötigt (steuerlich und sozialversicherungsrechtlich). So kann z.B. die Jahresarbeitsentgeltgrenze/Beitragsbemessungsgrenze nur korrekt ermittelt werden, wenn auch die Vorarbeitgeberwerte vorliegen).

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Unter dem Aspekt das ich diese Information ueber das Gehalt auch fuer schuetzenswert halte stellt sich mir die Frage ob der neue Arbeitgeber nicht dennoch unter praktischen und theoretischen Gesichtspunkten hierauf verzichten kann, letztlich ermittelt die von Dir, Elke, genannten Dinge ja das entsprechende Amt.

Beispiel Jahresarbeitsentgeltgrenze: Mein Arbeitgeber entscheidet oder ermittelt fuer mich nicht ob ich mich noch gesetzlich krankenversichern darf, sondern ein Amt oder die Krankenkasse weist mich darauf hin (oder auch nicht und ich habe mich selbst darum zu kuemmern).

In meiner Karriere habe ich wissentlich meinen Arbeitgeber noch nicht ueber das Gehalt eines vorherigen Arbeitsgebers informiert.

Ich lasse mich gern verbessern, mein Datenschutztechnisches Grundverstaendnis sagt mir jedoch nach wie vor das mein neuer Arbeitgeber nicht das Gehalt bei meinem alten Arbeitgeber zu interessieren hat.

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Beispiel Jahresarbeitsentgeltgrenze: Mein Arbeitgeber entscheidet oder ermittelt fuer mich nicht ob ich mich noch gesetzlich krankenversichern darf, sondern ein Amt oder die Krankenkasse weist mich darauf hin (oder auch nicht und ich habe mich selbst darum zu kuemmern).

Ich verstärke mal die "Gehaltsabrechnerfraktion": Bei manchen "Grenzfällen" (Neueintritte) muss der AG die Unterlagen vom AN bekommen, da die Krankenkasse nicht alle relevanten Daten erhält und abschätzen kann, ob man nun freiwillig, privat oder gesetzlich krankenversichert ist. (Märzklausel, voraussichtliches Jahresarbeitsentgelt, ausgefallenes Entgelt durch EZU etc.). Und hier muss der AG anhand der ihm vom AN vorgelegten Daten die Krankenversicherung entsprechend abführen.

Beim "normalversicherten/pflichtversicherten" AN unter der Bemessungsgrenze braucht der neue AG die Daten nicht zur Beurteilung des Krankenversichertenstatuses.

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Beispiel Jahresarbeitsentgeltgrenze: Mein Arbeitgeber entscheidet oder ermittelt fuer mich nicht ob ich mich noch gesetzlich krankenversichern darf, sondern ein Amt oder die Krankenkasse weist mich darauf hin (oder auch nicht und ich habe mich selbst darum zu kuemmern).

Doch, dass muss der AG sogar! Wenn du z.B. einen Gehaltssprung bei deinem langjährigen AG machst, oder z.B. eine Tantiemenvereinbarung etc. bekommst, muss der AG prüfen, ob du ggf. im nächsten Jahr freiwillig versichert bist (und dann auch das Wahlrecht bezüglich privater Krankenkasse).

Wenn das der Fall ist, informiere ich den AN und die Krankenkasse.

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letztlich ermittelt die von Dir, Elke, genannten Dinge ja das entsprechende Amt.

Bis die Krankenkasse merkt, dass die Beitragsbemessungsgrenze überschritten ist, vergeht viel zu viel Zeit.

Das muss ja in der laufenden Lohnabrechnung bereits berücksichtigt werden - und diese wird meist bis spätestens 25. des Monats abgeschlossen sein. Wer in der Krankenkasse aus der Versicherungspflicht herausfällt, muss gleich informiert werden, da er ja die Entscheidung treffen muss, ob er sich freiwillig in der geseztlichen KK oder privat versichern lassen möchte.

Aber das ist auch nur einer der Aspekte, den ich als Beispiel genannt habe.

Ich kann ja verstehen, dass es datenschutzrechtlich nicht wünschenswert ist. Nur: es ist nicht aus reiner Neugierde, dass ein Arbeitgeber die Daten verlangt, da es eben Fälle gibt, wo in der Abrechnung Fehler entstehen, wenn diese Daten fehlen.

Wie es rein rechtlich aussieht, kann ich aber nicht beurteilen.

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An Lisa und Elke, Ihr beide als Profis in dem Bereich:

Gesetzt den Fall Ihr macht die Abrechnung und Uebermittlung der hier vorher von Euch angesprochenen Werte der Gehaltsabrechnung eines Eurer Arbeitnehmer der aber noch einen (oder noch mehr) Arbeitgeber parallel in jeweils Lohnsteuerplfichtigen Jobs hat? In diesem Fall stehen Euch doch die Abrechnungsdaten der anderen Arbeitgeber gar nicht zur Verfuegung, oder doch?

Das mag in der Praxis nicht sehr haeufig vorkommen, wuerde wohl aber etwas mehr Licht (zumindest fuer mich) in diese Fragestellung bringen.

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Ich fühle mich vorallem deshalb überrumpelt, da die zweite Person, die bei dem Gespräch anwesend war, am Ende noch meinte, dass man das bisherige Gehalt dann ja über die Lohnsteuerkarte sehen werde.

Folgende Frage noch an dich Patricia:

Wann würdest du denn wechseln? Noch im laufenden Jahr? (Stichwort: Einführung ElStam)

Bist du pflichtversichert und wirst du es auch vor. bleiben?

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