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Bei Widerruf das Lehrmaterial zurückschicken?


PoKy

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Hallo,

ich würde das mit dem ILS klären, ob es notwendig ist, dass Material zurückzuschicken, oder ob ein schriftlicher Widerruf ausreichend ist und wie es ggf. mit den Portokosten aussieht. Einfach unfrei das Material zurückschicken würde ich nicht machen - könnte sein, dass dann die Annahme verweigert wird. Wenn der schriftliche Widerruf ausreichend ist, würde ich dies vorsorglich mit Einschreiben/Rückschein machen.

Viele Grüße

Markus

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Hallo

Ich kann zwar nicht für ILS sprechen, aber trotzdem ein Nachtrag aus Anbietersicht:

Wir von der Fernstudienakademie verlangen keine Rücksendung. Ganz einfach, weil die Lehrbriefe durch den dann doppelten Versand schon so viele Knüffe und Ecken bekommen haben, das man die eh nicht mehr an neue Teilnehmer verschicken kann.

Allerdings gibt es bei uns pro Sendung auch nur einen einzigen Lehrbrief (und dies gilt nicht nur in der Probezeit) und nicht wie bei manchen Anbietern gleich ein umfangreiches Paket.

Viele Grüße

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Also bei der ILS steht das hier:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Paketversandfähiges Fernlehrmaterial ist auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähiges Fernlehrmaterial wird bei Ihnen abgeholt.

Wenn meine guten Augen mich nun nicht täuschen heißt das, dass man Eselsohren etc. bezahlen muss. Liege ich da richtig?

Dann habt ihr aber ein besseres Angebot :D

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Allo PoKy

Ich habe leider keine Ahnung, wie das bei ILS tatsächlich gehandhabt wird. Ich würde da einfach mal nachfragen.

Als kleiner Bildungsanbieter können wir halt manchmal flexiblere Leistungen anbieten als dies bei manchen der Großen der Fall wäre. Ich denke aber, im direkten Gespräch mit ILS lässt sich das mit den Modalitäten der Rücksendung am leichtesten klären.

Viele Grüße

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Hallo,

die Probezeit ist ja dazu da, dass mit den Materialien auch gearbeitet werden kann, also Markierungen, Notizen etc. in den Studienheften. Mir ist noch kein Fall bekannt, in dem es da mit irgendeinem Anbieter ein Problem gegeben hätte.

Wie Anne Oppermann schon schreibt, würde ich das vorab mit dem ILS klären.

In manchen Kursen werden ja neben den Studienheften auch zusätzliche Materialien zur Verfügung gestellt (in den Kursen zu Schulabschlüssen zum Beispiel Atlas etc.). Ich könnte mir vorstellen, dass es wenn, dann um solche Sachen geht.

Viele Grüße

Markus

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Hallo in die Runde,

das Material muss in der Tat zurück gesendet werden. Wir versenden in der Regel bereits das Material für das erste halbe Jahr. Mit den Studienheften kann gearbeitet werden. Eselsohren oder Notizen sind überhaupt kein Problem.

Wertersatz ist nicht bei den Heften, sondern bei dem von Markus erwähnten Zusatzmaterial (Lehrbücher, CDs, DVDs) zu leisten, wenn es zu Beschädigungen kommt.

Beste Grüße aus Hamburg

Daniel Mesch

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  • 1 Monat später...

Soweit ich weiss soll man das Lehrmaterial auf jeden Fall zurückschicken (Ich habe mich eben auch erst angemeledet).

Ich gehe davon aus, das man auch das Porto zahlt, sonst hätte man die Möglichkeit einen Retourschein anzufordern.

Unfreie Sendungen werden in der Regel nicht angenommen. :-)

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