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ILS und Bafög


Amelie99

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich würde gerne in den letzten 12 Monaten des Fernabiturs (ILS) elternunabhängiges Bafög beziehen. Die Voraussetzungen dafür habe ich alle. Selbstverständlich möchte ich während den Prüfungen Bafög bekommen.

Jetzt gibt es allerdings ein Problem. Die Einsendeaufgaben werde ich lt ILS bis Ende August 2013 komplett bearbeitet haben. (eigentlich schon früher)

Um Bafög zu bekommen, muss mir die ILS die Bescheinigung nach § 9 ausstellen (Inhalt: voraussichtlicher Abschluss:???)

Die ILS behauptet der Lehrgang ist abgeschlossen, wenn die letzte Einsendeaufgabe eingereicht wurde. Also bestätigt sie mir nur bis August 2013 und daher bekomm ich auch nur noch bis August 2013 Bafög. (mündliche Prüfung Juni 2014)

Da ich Kündigungsfristen bei meinem Job einzuhalten hatte, werde ich dann erst Ende Januar "arbeitslos" sein und kann nur noch bis August Bafög beziehen. (Es stehen einem aber 12 Monate zu) Und von September bis Juni 2014 muss ich dann sehen wie ich zurecht komme.

Wann bekommt man jetzt genau Bafög?? In den letzten 12 Monaten bis die Hefte fertig sind oder bis man das Zeugnis in der Hand hält?

Hefte jetzt noch zurückzuhalten ist auch keine Lösung, da man ein bestimmtes Tempo mindestens halten muss (1 Heft pro Woche)...

:(

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Heute habe ich einen interessanten Paragraphen durch Zufall gefunden :-)Ein ”Ausbildungsabschnitt” im Sinne des BAföG ist die

Zeit, die an Ausbildungsstätten einschließlich der im Zusammenhang mit der Ausbildung geforderten Praktika bis zu einem Abschluss oder Abbruch der Ausbildung fortlaufend verbracht wird (vgl. § 2 Abs. 5 Satz 2 BAföG).

Quelle: http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmenservice/Rundschreiben der

(bei googel eingeben)

Also hat man Anspruch (auf Bafög) in den letzten 12 Monaten, bis die Prüfungen fertig sind.

Außerdem noch weitere interessante Infos von der Barmer (Es geht um die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags während der Bafög Phase des Abiturs + des anschließenden Studiums):

wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der BARMER GEK.

Aus der Summe Ihrer Informationen vermuten wir, dass Sie das 30. Lebensjahr bereits überschritten haben. (zum Glück noch nicht!!!! :-P)

Wenn Sie in den letzten 12 Monaten ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich auf freiwilliger Basis versichern. In der Schweiz zurückgelegte Versicherungszeiten bestätigt Ihnen die dortige Versicherung auf dem Formular E104.

Der Beitrag richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen zum Lebensunterhalt. Dabei werden der Beitragsberechnung Einkünfte von mindestens ? 875,00 und höchstens ? 3.825,00 zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich zur Krankenversicherung ein Mindestbeitrag von ? 130,38 (14,9 %) und in der Pflegeversicherung von ? 17,06 (1,95 %), für Kinderlose ? 19,25 (2,2 %). Die Beitragsgrößen können in 2013 und 2014 geringfügig abweichen.

Vermutlich verbleibt es über den gesamten Zeitraum, mit Ausnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung, bei dieser Versicherung.

Zweiter Bildungsweg:

Als Teilnehmerin einer Ausbildung im Rahmen des zweiten Bildungsweges werden Sie nur während bafögförderungsfähigen Ausbildungsteils in Vollzeit versicherungspflichtig.

Erfüllen Sie diese Voraussetzung beträgt der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung ? 64,77 und zur Pflegeversicherung ? 11,64 (? 13,13 für Kinderlose).

Minijob:

Ein Minijob mit einem monatlichen Entgelt bis zu ? 400,00 unterliegt nicht der Versicherungspflicht und ist als geringfügig entlohnte Beschäftigung anzusehen.

Unabhängig von der individuellen Kassenzugehörigkeit führt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an die Bundesknappschaft ab. Diese Beiträge haben keinen Einfluss auf Ihre konkrete Versicherung. Sie können sich, wie oben beschrieben, freiwillig versichern.

Die Einnahmen aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind nur in der Pflegeversicherung beitragspflichtig. Unabhängig davon ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zu beachten.

Studium:

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS), besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben.

Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung beträgt ? 64,77 und zur Pflegeversicherung ? 11,64 (? 13,13 für Kinderlose).

Vor dem Ende des 14. Fachsemesters kann die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) unter bestimmten Voraussetzungen über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Maßgeblich für eine mögliche Verlängerung sind Hinderungsgründe, die eine frühere Studienaufnahme objektiv verhindert haben. Stehen diese Zeiten in einem überwiegenden Verhältnis zu Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen nicht studiert haben, kann es zu einer Verlängerung der KVdS kommen.

Hinderungszeiten können beispielsweise der zweite Bildungsweg, eine für die Studienaufnahme erforderliche Berufsausbildung, eigene schwere Krankheit, Schwangerschaft, Pflege von Angehörigen oder Numerus Clausus sein. Nachweise sind entsprechend der Art des Hinderungsgrundes zu erbringen. Wird die Hochschulzugangvoraussetzung über den zweiten Bildungsweg erlangt, beginnt die Rahmenfrist zur Berechnung des Verlängerungszeitraumes mit dem ersten Schulabschluss. (Fantastisch!!!!Statt 150 Euro nur noch 70 Euro!!!!)

Nehmen Sie das Studium erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres auf, scheidet die KVdS aus.

Ohne Kenntnis Ihres Lebensalters ist eine konkrete Aussage nicht möglich. Die geschilderte Situation lässt weitere Fragen offen. Wenn Sie uns Ihre Telefonnummer mitteilen, rufen wir Sie gerne zur weiteren Erörterung der Gesamtsituation zurück. Alternativ erreichen Sie mich unter der kostenfreien Rufnummer aus allen deutschen Netzen 0800 3320 60 44 2323 oder unter der kostenpflichtigen Festnetznummer +49 30 2533 144 2323.

Besuchen Sie uns bald wieder unter www.barmer-gek.de. Oder rufen Sie unser Service -Telefon in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 20 Uhr unter 0800 45 40 100 an. Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz sind für Sie kostenfrei.

Wir freuen uns darauf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre BARMER GEK

Das nenn ich mal Service!!! Eine Antwort innerhalb von 24 h!!!! (Frage Sonntag abend gestellt), not bad at all!

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