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Bewertung/Verbesserung/Interpretation Arbeitszeugnis


epyon

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Was allerdings im konkreten und wenig beschriebenen Falle äußerst merkwürdig aussehen würde und keine gute Referenz für den weiteren Berufsweg wäre, wenn der Threadersteller als Hilfskraft arbeiten würde und eben seinen Doktortitel erworben hätte.

Noch mal: Es ist nicht zielführend und fast schon sträflich, was hier an Diskussion um ein konkretes Zeugnis läuft. Wenn ernsthafte Fragen bestehen, dann sollte man einen Profi dazu zu Rate ziehen. Wie Markus Jung das schon oben gesagt hat: Ich biete so etwas an, ein Arbeitsrechtler wäre eine andere Möglichkeit.

So eine anonyme "Rumpfuscherei" ist einen Zeugnis in der Regel anzusehen und führt zu Irritationen. Und die gehen ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.

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Ich gebe nun auch noch meinen (unmaßgeblichen) Senf dazu:

Im Zeugnis fehlt die Angabe, aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Allerdings ist aus der Beschäftigungsdauer (genau 3 Jahre und 2 Monate) ersichtlich, daß es sich offensichtlich um ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Verlängerung handeln dürfte. Außerdem scheint es der Arbeitgeber nicht zu bedauern, daß der Threadersteller ihn verläßt. Das allein sollte schon Grund zu einer Nachbesserung sein.

Im Übrigen stimme ich der hier schon geäußerten Meinung zu, daß man beim Arbeitszeugnis professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollte, wenn man über die erforderlichen Kenntnisse selbst nicht verfügt. Dazu gehören IMHO auf jeden Fall alle, die sich auf ein "Standardzeugnis" (Arbeitgeber-Sprech) einlassen, wie in diesem Fall. Die Beschreibung in diesem Standardzeugnis ist vollkommen dünn und farblos und nicht individuell, weil eben "Standard". Man fährt auch besser, wenn man vor dem Beschäftigungsende mit dem Arbeitgeber darüber spricht.

Was den akademischen Grad angeht, so gehört er doch wohl ins Arbeitszeugnis, vor allem wenn es einem Zusammenhang mit der Tätigkeit gibt, oder ?

Hier zwei Links, die das auch so sehen:

http://www.gew.de/Arbeitszeugnis_Worauf_Arbeitnehmerinnen_und_Arbeitnehmer_Anspruch_haben.html (Gewerkschaft)

http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anhaenge/Arbeitszeugnis.pdf (IHK)

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Hallo epyon,

ich finde es nicht sinnvoll, wenn du die deine offenen Fragen aus diesem Thema nun in etliche neue Themen aufsplittest, wie du es hier und hier bereits getan hast. Bitte verzichte künftig darauf - du merkst ja an den Reaktionen dort bereits, dass dadurch auch nicht mehr dabei herum kommt.

Viele Grüße

Markus

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