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Kann der Anbieter auch seinerseits kündigen?


kyynel1983

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Hallo ihr lieben Mitstudierenden.

Derzeit belege ich das Studienfach des Drehbuchautors und wollte mal fragen, wie das eigentlich ist, wenn man mit den Studiengebühren nicht mehr nachkommt?

Irgendwie lese ich immer nur, dass man selber kündigen kann, aber nicht, ob es auch Gründe gibt, die den Anbieter dazu bewegen seinerseits wen zu kündigen.

Leider siehts bei mir momentan etwas knapp aus, gerade so kurz vor Weihnachten und ich bin schon mit einer Gebühr in Verzug. Jetzt am 01.12. ist schon die nächste fällig. Kündigen möchte ich nicht, da mir das wirklich großen Spaß macht und ich das auf jeden Fall durchziehen möchte. Was passiert jetzt?

Bekomme ich trotzdem vierteljährlich mein Material geschickt, auch wenn da noch ein offener Betrag ist? Und kann ich im Verzugsfall überhaupt noch meine ESA einreichen, ohne dass es Ärger gibt? Momentan bin ich nämlich wieder an einer dran und würde sie auch demnächst gerne abschicken.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Nein, noch nicht. Aber das werde ich wohl am Montag mal machen.

Mir gings jetzt auch eher darum, ob man dann trotzdem noch sein Material geschickt bekommt und man weitermachen kann wie bisher. Weil bezahlen muss ich das ja sowieso.

Und eben, ob solche Fälle bekannt sind, dass der Anbieter kündigte, statt man selber.

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Beim ersten Überziehen des Zahlungstermins wird vermutlich noch nichts passieren in Richtung Kündigung. Als Anbieter würde ich allerdings meine Leistungen einstellen, bis der Kunde wieder auf dem aktuellen Stand ist mit seinen Zahlungen.

Ich würde mal im Vertrag nachschauen. Da muss eigentlich etwas dazu stehen!

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Hallo

Ich würde auch unbedngt das Gespräch mit dem Anbieter suchen. Vielleicht kann man ja geringere Raten ausmachen und dann die Lehrgangszeit strecken? Wenn Du da Dein Entgegenkommen (eben u.U. auch mit einer geringeren Rate) zeigst, kann man meist schon eine ganze Menge verhandeln.

Wenn aber so gar nichts von Dir käme (also z.B. auch kein erklärender Anruf), dann wird der Anbieter wahrscheinlich auch irgendwann keine weiteren Lehrbriefe mehr verschicken und auch Deine Einsendeaufgaben nicht mehr korrigieren.

Was Dir noch passieren kann: Wenn noch Raten offen stehen, bekommst Du u.U. auch Dein Abschlusszertifikat nicht, bzw. erst dann, wenn wirklich alles bezahlt wurde.

Manche Anbieter versuchen, an ihre Raten irgendwann auch per Inkasso-Unternehmen zu kommen. Wenn man aber selbst den Kontakt mit dem jeweiligen Anbieter sucht und die Lage erklärt, muss es ja gar nicht so weit kommen....

Viele Grüße

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Ich würde auch ganz dringend empfehlen, dass Gespräch mit dem Anbieter zu suchen. Ich könnte mir vorstellen, dass es dort wie in fast allen Firmen feste Vorgaben gibt, was das Mahnwesen angeht - vermutlich erstmal ein freundlicher Brief, dann eine deutliche Mahnung und irgendwann dann auch mal ein gerichtlicher Mahnbescheid. Soweit würde ich es nicht kommen lassen. Wenn Probleme offen angesprochen werden, werden die meisten Anbieter auch versuchen, gemeinsam mit dem Teilnehmer eine Lösung zu finden. Wie so etwas aussehen kann, hat Anne Oppermann ja bereits erläutert.

Noch ein Hinweis zu der Frage, ob der Anbieter auch kündigen kann. Normal ist im FernUSG nur die Kündigung durch den Teilnehmer geregelt und vorgesehen. Das macht ja auch Sinn, damit einem der Anbieter nicht nach der Bearbeitung der Hälfte des Kurses "Adieu" sagt, zum Beispiel weil er zu anstrengend ist und zu viele Fragen stellt, und der Teilnehmer dann unverschuldet ohne Abschluss da steht. Was davon aber ausdrücklich ausgenommen ist, ist die Kündigung aus wichtigem Grund, die sowohl dem Anbieter als auch dem Teilnehmer zusteht.

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