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Wann sollte/muss der akademische Grad im Arbeitszeugnis stehen?


epyon

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Wann sollte/muss der akademische Grad (z.B. Dipl.-Ing) im Arbeitszeugnis stehen?

Wie würde es interpretiert werden, wenn man einen akademischen Grad besitzt, dieser jedoch nicht im Arbeitszeugnis vor dem Namen steht? (z.B. als fachfremde Tätigkeit?)

Gehört ein akademsicher Grad ins Arbeitszeugnis, auch wenn man erst im Verlauf der Beschäftigung den akademsichen Grad berufsbegleitend erworben hat oder ist dies nur zulässig, wenn man zu Beginn der Tätigkeit den akademischen Abschluss bereits hatte?

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Ich wüsste jetzt nicht, was ein Diplomgrad überhaupt im Arbeitszeugnis vor dem Namen zu suchen hätte.

"Frau Diplom-Betriebswirtin (FH) Marta Mustermann ist seit dem ... als .. in unserem Unternehmen beschäftigt."? Das sieht für mich eher seltsam aus. Etwas anderes wäre es vielleicht bei einem Doktortitel, aber dann eher aus Höflichkeit, weil es eben so üblich ist, einen Dr. auch in der Anrede zu verwenden.

Ich spreche hier von der Situation in Deutschland. Etwas anders sieht das sicherlich z.B. in Österreich aus. Da lässt man sich auch gern als Herr Magister o.ä. anreden.

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  • 4 Wochen später...

Mein Vater ist Dipl.-Ing. und das taucht in keinem seiner Zeugnisse auf. Ich denke auch, dass man das in einem Arbeitszeugnis nicht aufführt. Bei manchen wäre das wohl auch einfach zu lang. ;) Wobei ich einen Dr. schon in Arbeitszeugnissen gesehen hat. Aber ist es denn so wichtig für ein Arbeitszeugnis? Wenn du dich bewirbst steht es doch eh in deinem Lebenlauf und schon in deinem Anschreiben kannst du schreiben

Mit freundlichen Grüßen

Martina Musterfrau

Diplom-Kauffrau (FH)

Da weiß dann eh jeder Bescheid.

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Doch, es gibt schon Zeugnisse, in denen es drin steht. Aber nur, wenn es auch zur Stelle passt.

"Herr Dr. phil. Max Mustermann, geb. am 00.00.1980, hat vom xxxx bis zum xxxx in unserem Unternehmen als Taxifahrer gearbeitet." kommt nie vor. Da würde ich als Max Mustermann auch heftig Einspruch erhen.

Aber es sieht eigentlich immer etwas komisch aus!

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Hallo,

in meinen Arrbeitszeugnissen kommen beide Varianten vor. Der Dipl. Ing. ist ein Titel also darf dieser auch genannt werden, genauso wie Dr.....

Welche Stellung und Aufgaben der Ing. hat oder hatte geht ja ohnehin aus den weiteren Textverlauf hervor. Also wenn ein Ing. als Taxifahrer angestellt ist bzw.war, hat er auch die Aufgaben als Taxifahrer erfüllt und nicht als Ing. Und falls dies nicht so sein sollte, würde ich auf die Erwähnung bestehen.

Gruß

wt15309

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