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Akademiestudium --> Wechsel zum "normalen" Bachelor als VZ-Student (Psychologie)?


Niri

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Hintergrund der Sache ist, dass es eine alte Regelung gab, dass mit FHR und Akademiestudium eine Immatrikulation möglich war (Eignungsprüfung nach altem NWR-Hochschulrecht). Die Aufnahme des Akademiestudiums in Rahmen dieser Regelung war letztmals im SS2010 möglich, der letzte Termin für den Übergang ist/war damit WS2012/13 (für das Akademiestudium war im Rahmen dieser Regelung eine Höchstdauer vorgesehen). Diese Regelung wurde abgeschafft mit der Einführung der Zugangsmöglichkeit für Meister usw. Insgesamt hat die Neuregelung zwar eine deutliche Ausweitung gebracht, aber die Leute nur mit FHR, ohne Berufserfahrung, Meister usw. können jetzt tatsächlich nicht mehr an der Fernuni studieren, insofern liegt hier eine Verschlechterung vor. Diese ist aber durch das NRW-Hochschulrecht bedingt, die FeU hätte die Möglichkeit sicher gerne aufrecht erhalten.

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Die Bedeutung der Passage war durchaus klar, es geht eher darum, wie es sich verhält, wenn man erst mehrere Module im Akademiestudium abschließt und dann regulärer Student wird (Sei es, weil die Berufserfahrung nun passt oder doch noch das Abitur gemacht wurde.).

Daher, die Anerkennung dieser Leistungen. Unter dem Stichwort "Schnupperstudium" (= Akademiestudium), werden nur Modul 1 und 2 angegeben, mit dem Hinweis, dass eine spätere Anerkennung möglich ist.

Für mich persönlich hat sich die Frage aber inzwischen geklärt. :)

Danke für alle Hinweise und Hilfestellungen in diesem Thread.

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Ich hab Modul 1 und 2 des BscPsy im Akademiestudium gemacht und bin dann in den BscPsy gewechselt. Eine Anerkennung brauchte ich garnicht beantragen, da die Leistungen sowieso im Prüfungssystem hinterlegt sind.

Du bekommst zusätzlich schriftliche Bestätigungen des Prüfungsamts, dass die jeweilige Prüfung erfolgreich bestanden wurde.

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