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Schon wieder nicht bestanden


Striga

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Herr Jung, wenn jemand total ahnungslos einen Schwank aus seiner Jugend zum Besten gibt, dann ist das keine 5, sondern eine 6.

Und wenn man bei nur sechs Notenstufen die nicht ausschöpft, dann ist eine Note, auch wenn es eine gute oder sehr gute sein sollte, nicht mehr viel wert.

Gibt es im Studium überhaupt eine 6 ? Bei uns gibt es nur 4,0 oder 5,0 (durchgefallen)

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Herr Jung, wenn jemand total ahnungslos einen Schwank aus seiner Jugend zum Besten gibt, dann ist das keine 5, sondern eine 6.

Sicherlich. Ich hatte versucht, es prägnant zu schreiben. Scheinbar ist nicht deutlich geworden, was ich meinte. Ich versuche es dann nochmal etwas ausführlicher.

Der Vorteil von mündlichen Prüfungen ist, dass es sich dabei um ein Prüfungsgespräch handelt, in dem es anders als in Klausuren zu einer Interaktion zwischen Prüfling und Prüfer kommt. Das bringt den Vorteil, dass der Prüfer auf den Mensch eingehen kann und oft sehr gut in der Lage ist festzustellen, ob jemand wirklich wenig Ahnung hat und seine Leistungen noch nichtmals ausreichen, sondern mangelhaft sind (dann sicherlich Note 5) oder sogar nicht vorhanden sind (6). Bleibt jemand in der Klausur stecken und kommt zum Beispiel nicht darauf, welches Gesetz anzuwenden ist, ist er verloren. In einer mündlichen Prüfung kann der Prüfer durch Hilfsfragen aber durchaus feststellen, ob jemand nicht weiß oder es nur gerade nicht einfällt.

Ganz deutlich: Ich glaube nicht, dass einem in mündlichen Prüfungen etwas geschenkt wird.

Und die 44 bzw. 42 von Striga benötigten Punkte zeigen ja schon deutlich, dass es gar nicht nötig sein würde, Anekdoten statt fachlicher Inhalte abzuliefern.

Ist nun klarer geworden, was ich meinte?

@Striga: Was mich noch interessieren würde: Wie ist denn so allgemein der Schnitt bzw. die Durchfallquote in der Klausur?

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ich weiß nicht ob man irgendwo offizielle Zahlen über den Schnitt der Klausur herbekommt. Weiß auch nicht wie es bei den anderen Mitstudenten lief, die mit mir die Prüfung geschrieben haben, da sie nicht aus meinem Semester waren ... ich habe die Recht-Prüfung ´ne Weile vor mir her geschoben, da ich es zeitlich nicht geschafft habe mich darauf vorzubereiten.

Im allgemeinen ist bekannt, dass viele in dieser Klausur durchfallen, die meisten Mitstudenten meines Studiengangs haben´s erst beim zweiten Anlauf geschafft.

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.. also mir wurde mal von der HFH geschrieben, das wenn man den 3. Versuch auch nicht packt, man in die mündliche Prüfung kann und diese dann mit 4,0 "besteht".

Sowas nennt sich an Präsenthochschulen "Härteantrag" und ist absolut weit verbreitet (und häufig genutzt). Der Student kann nach dem 3. erfolglosen Prüfungsversuch eine mündl. Prüfung bei der Hochschule beantragen. Die Hochschule kann da diesem Antrag nachkommen. Da die HFH jedoch von Quoten spricht, ist es also scheinbar sicher dass du hier diese Chanche notfalls definitiv bekommst. (Eigene schriftliche Nachfrage evtl. vorher einholen)

So etwas halte ich allerdings für extrem problematisch! Und ganz und gar nicht in Ordnung.

An Präsenzhochschulen gibts da keine bekannte Quote für (zumindest keine den Studenten bekannte und auch keine schriftlichen Hinweise darauf). Eine Bevorzugung von Fernstudenten findet also keineswegs statt.

Da im Moment sowieso erst "nur" 2 Fehlversuche gelaufen sind, ist es zwar gut sich über Alternativen im Klaren zu sein, aber ich würde nun erstmal Abwarten, Analysieren und sich dann auf den 3. Versuch konzentrieren. Vermutlich wird die Angst dann der schlimmere Gegner sein...

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Ich halte nicht die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung für problematisch. Mir erschien im Posting von Bernd_das_Brot nur der Hinweis herauszulesen, dass man dort in einer Art Automatismus auf eine 4 "hochgeprüft" wird. Und genau das hielte ich für nicht in Ordnung. Herr Höllermann schien das ja auch so verstanden zu haben.

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Ich würde an deiner Stelle versuchen, herauszufinden, woran es tatsächlich lag - am Fachwissen? Oder eher an der Methodik? Gerade bei Rechts-Fächern tun sich ja viele Studenten sehr schwer. Das liegt wohl ziemlich oft daran, dass Nicht-Juristen oft gar nicht wissen, wie sie an einen solchen Fall herangehen sollen. Oft werden die Klausuren aber von Juristen korrigiert, die voraussetzen, dass juristische Arbeitsweisen angewandt werden.

Warst du in den Präsenzen? Mir haben die gut geholfen, weil der Dozent da eben auch erklärt hat, wie die Lösung für einen Fall aufzubauen ist. Das ist die halbe Miete!

Dann ist es natürlich auch wichtig zu wissen, welches Gesetz wann angewandt werden muss und vor allem welche Paragraphen einschlägig sind. Das ist wohl am ehesten das, was man aus den Studienbriefen lernen kann. Dann hilft nur noch, möglichst viele alte Fälle zu machen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie man da ran gehen muss.

Dafür ist es aber eben erst mal wichtig, zu erkennen, ob es wirklich an der Methodik lag - in dem Fall könnte eine mündliche Prüfung tatsächlich "einfacher" sein in dem Sinne, dass man eben ein Gespräch führt und die Prüfer nachfragen können und man Ergänzungen anbringen kann, was in einer Klausur eben nicht geht.

Wenn es am Fachwissen liegt, ist eine mündliche Prüfung wahrscheinlich genauso schwierig wie eine schriftliche...

Ich kann deinen Frust verstehen, aber ich hoffe, dass du aus diesem Loch wieder raus kommst, die Situation analysieren kannst, sobald du die Klausur in deinen Händen hast - und dann im dritten Versuch weißt, worauf es ankommt! Es wäre wirklich sehr schade um das Geld, die Zeit und die Nerven, die du schon in dein Studium investiert hast!

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Bei vielen Fragen weiß ich einfach nicht welches Gesetzt ich anwenden soll (vor allem im Bereich Pflegeversicherung), dabei habe ich auch die alten Klausuren alle mehrmals gelesen und die Fallbeispiele durchgearbeitet.

Lange Rede, kurzer Sinn: Dieser Satz beinhaltet für mich die Schlüsselinformation!

Ich habe mal - sinngemäß- was schönes gelesen in Bezug auf Rechtsprüfungen in Sozialer Arbeit: "Die besseren Studenten zeichnen sich durch besser präparierte Gesetzestexte aus!"

Ich gehe doch mal stark von aus, dass Ihr die entsprechenden Gesetzestexte mit in die Prüfung nehmen dürft? Falls nicht, bitte um Korrektur, dann musst Du es anders machen!

Normalerweise darf man die Dinger dann mit Post-Its oder Textmarker oder beidem präparieren, völlig legal. Wer das unterlässt, hat es nicht besser verdient!

Die Dinger müssen tatsächlich so gekennzeichnet sein, dass Du innerhalb von Sekunden die richtigen Paragraphen findest! In der Regel sind diese Klausuren- so ist es jedenfalls bei uns Sozialpädagogen- so aufgebaut, dass sie in der vorgegebenen Zeit fast nicht zu schaffen sind. Außer Du findest innerhalb von Sekundenbruchteilen die Paragraphen.

Ich erzähl Dir jetzt einfach mal wie ich das gemacht habe. Bei uns waren Post-Its und Textmarker erlaubt.

Ich habe mir Post- Its in 8 verschiedenen Farben gekauft- also diese Fotomarkierdinger sind das eigentlich.

Dann haben die Bücher ja bekanntlich 3 Seiten: Oben, unten, seitlich. Alles Platz für mich:thumbup:

Oben: Alles was wir mit dem Dozenten bearbeitet haben

Seite: Alles was in unserem Modultext vorkam

Unten: Wichtige Checklisten und Abläufe. Also z.B. bei Kindeswohlgefährdung musst Du einen bestimmten Paragraphen nach dem anderen drannehmen.

Je nach Thema habe ich dann die Farben gewählt. Beispielsweise Seite/ gelb: Adoption. Und bei uns war das dann auch okay, dass das auf einem Post-it stand. Unter diesem ersten Post- It kamen dann bei mir noch zig weitere in dieser Farbe- alle diejenigen nämlich, die nur annähernd was mit dem Thema zu tun hatten.

Beispiel Checklisten: Kindeswohlgefährdung war rot. Der Ablauf der Checkliste verlief nicht ganz zum numerischen VErlauf der Paragraphen. Also beispielsweise : Zuerst § 5, dann § 1, dann §3. Also hab ich die roten Post-Its einfach immer ein Stückchen nach rechts positioniert, um zu signalisieren, dass §5 vor §1 kommt. Klingt kompliziert, wenn Du aber was identisches hast, wird es klappen.

Ähnlich funktioniert das System mit den Textmarkern: Wenn möglich dieselbe Farbe wie bei den Post-Its verwenden, notfalls mit Kringeln, Kreuzen etc. arbeiten.

Du darfst hier nur nicht beschriften.

Ich sags mal so, auch wenn ich damit wirklich nicht Werbung machen sollte: Auf meine SGB -Prüfung habe ich mich 3 Wochen vorbereitet, indem ich nur und ausschließlich die Texte markiert habe. :ohmy:

Falls Du nicht markieren darfst, musst Du nachschlagen üben. Nicht lesen, aufschlagen!

Aber frag erstmal Deine Prüfer, was Du markieren darfst!

Zum Teil hat es in meiner Prüfung sogar noch gereicht, wenn ich nur die Paragraphennummer noch schnell hingekritzelt habe ( 1min vor Abgabe ist das verzeihbar glaub ich, ansonsten nicht).

Wichtig ist glaub ich auch nochmal, dass keine Lösungen gefragt sind, sondern Du sollst Handlungsalternativen aufzeigen, will heißen: einfach alle Paragraphen nennen, die mit dem Thema zu tun haben. Ach ja, und die weglassen, die es nicht tun.

Daher sind die Fallbeispiele möglicherweise nur bedingt empfehlenswert...Zumal sich Paragraphennummern auch mal schnell ändern können.

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Ich halte nicht die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung für problematisch. Mir erschien im Posting von Bernd_das_Brot nur der Hinweis herauszulesen, dass man dort in einer Art Automatismus auf eine 4 "hochgeprüft" wird. Und genau das hielte ich für nicht in Ordnung. Herr Höllermann schien das ja auch so verstanden zu haben.

Und ich stehe immer noch dazu, jemand der auch in der mündlichen Prüfung "knapp am Rand kratzt" wird bestehen, wenn die anderen Noten stimmen!

Man braucht nur die Nachrichten sehen und ließt immer wieder, das Universitäten so handeln oder gehandelt haben! (z.b. Doktorarbeiten)

So, mein letztes Kommentar hierzu!

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