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Schon wieder nicht bestanden


Striga

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.. also mir wurde mal von der HFH geschrieben, das wenn man den 3. Versuch auch nicht packt, man in die mündliche Prüfung kann und diese dann mit 4,0 "besteht".

Ist das nicht der Fall bei Dir?

Hierzu gibt es jetzt ein Update. Laut Info eines Forenbenutzers (eine offizielle Bestätigung der HFH habe ich dazu nicht), wird es künftig diese mündlichen Prüfungen nicht mehr geben: http://www.fernstudium-infos.de/hfh/32737-muendliche-ergaenzungspruefung-gibt-es-nicht-mehr.html

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Falls es zeitlich für Dich machbar ist und falls ein anderes Studienzentrum in erreichbarer Nähe ist würde ich vieleicht nicht nur die Prüfung dort schreiben sondern auch mal eine (oder alle) Präsenzen dort besuchen. Vielleicht liegt Dir ein anderer Dozent mehr als Dein jetziger.

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eine offizielle Bestätigung der HFH habe ich dazu nicht
Im Downloadbereich der HFH gibt es die Prüfungsordung und da heisst es im §11,3 des "Gesundheits- und Sozialmanagement"
Jede nicht bestandene Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden. Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft, ist die entsprechende Prüfung endgültig nicht bestanden.
In den Health Care Studies ist es §10,3. Der Paragraf schwankt also zwischen den Studiengängen, dürfte aber auch in anderen Studiengängen unter der Überschrift "Wiederholung von Prüfungen" stehen. Im internen Web-Campus vom 25.01.13 heißt es so schön die "mündliche Erganzungsprüfung kann ab diesem Semester nicht mehr angeboten werden". Wie Markus schon vermutete wurde das wohl als Nachprüfung und nicht als vierter Prüfungsversuch gehandhabt.
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Im Downloadbereich der HFH gibt es die Prüfungsordung und da heisst es im §11,3 des "Gesundheits- und Sozialmanagement" In den Health Care Studies ist es §10,3. Der Paragraf schwankt also zwischen den Studiengängen, dürfte aber auch in anderen Studiengängen unter der Überschrift "Wiederholung von Prüfungen" stehen. Im internen Web-Campus vom 25.01.13 heißt es so schön die "mündliche Erganzungsprüfung kann ab diesem Semester nicht mehr angeboten werden". Wie Markus schon vermutete wurde das wohl als Nachprüfung und nicht als vierter Prüfungsversuch gehandhabt.

Ich hab spasseshalber in meiner StuPo der HFH von 2006 nachgeschaut - da steht ebenfalls nichts von einem 4. Versuch drin - auch nicht in Form einer Nachprüfung. Es steht eindeutig drin, dass nach der 2. Wiederholung entgültig nicht bestanden hat...

Ich würde an Deiner Stelle wirklich das Ganze nochmal in einem anderen Studienzentrum hören und schreiben. Selbst wenn Du dafür 4 Wochenenden irgendwo hingurken musst, ist es immer noch günstiger als 12.000€ in den Sack zu schießen.

Abgesehen davon: wenn es eine offizielle Regelung gewesen wäre, könnte diese von der HFH nicht einfach mit dem Satz "... können wir diese leider ab xxx nicht mehr anbieten..." wegbügeln. Denn die Studien- und Prüfungsordnung, die man zu Beginn des Studiums ausgehändigt bekommt, ist ja für das gesamte Studium gültig.

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Herr Jung, wenn jemand total ahnungslos einen Schwank aus seiner Jugend zum Besten gibt, dann ist das keine 5, sondern eine 6.

Und wenn man bei nur sechs Notenstufen die nicht ausschöpft, dann ist eine Note, auch wenn es eine gute oder sehr gute sein sollte, nicht mehr viel wert.

Frau Kanzler, im Studium gibt's doch keine 6er... ist viel zu demotivierend und auch nicht notwendig, da auch ein mangelhaftes Ergebnis eigentlich völlig ungenügend ist. Ich glaub' der 6er wurde nur zum Zweck der Meinungsumfrage eingeführt, damit man nix "in der Mitte" ankreuzen kann sondern entweder besser oder schlechter als Mittelmaß. ;)

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Hierzu gibt es jetzt ein Update. Laut Info eines Forenbenutzers (eine offizielle Bestätigung der HFH habe ich dazu nicht), wird es künftig diese mündlichen Prüfungen nicht mehr geben: http://www.fernstudium-infos.de/hfh/32737-muendliche-ergaenzungspruefung-gibt-es-nicht-mehr.html

Hallo,

ich habe gerade diese Woche mit den Hamburger bezüglich dieser News gesprochen. Mir wurde erklärt, dass ab dem FS2013 keine mündlichen Prüfungen nach 2 Wiederholungen angeboten werden können. Dies hat wohl mit einer Änderung im Hochschulegesetz zutun. Des Weiteren wurde mir erklärt, dass die mündliche Nachprüfung wohl nicht in meiner Studien- oder Prüfungsordnung zu finden sei.

Schönen Gruß

Christian

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  • 2 Wochen später...

hab letztens mal angefragt ob es die Präsenzveranstaltung im Modul "Recht der Pflege" auch im Bachelor-Studiengang gibt (im Diplomstudiengang wird die Präsenzveranstaltung leider nicht mehr angeboten) .... die Antwort war: das Modul wird so nicht mehr angeboten :( ... Aber es wird geprüft ob es ähnliche Module gibt

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