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Fernuni Hagen - Zeitbegrenzung?


joshiroone

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Hallo,

ich habe eine Frage zur Fernuniversität Hagen, auf die ich bisher keine Antwort finden konnte.

Bei einer *regulären* Universität ist der Bachelor zeitlich begrenzt. Das heißt, wenn man zulange benötigt, wird man zwangs-exmatrikuliert.

Wie sieht das an der Fernuni aus?

Ich interessiere mich für den Studiengang Informatik in TEIL-Zeit. Das entspräche 6 Jahren ( 12 Semester ).

Was passiert, wenn ich z. B. 10 Semester studiere und feststelle, dass ich anstatt 2 weiteren 5 benötige. Gibt es dann Probleme?

mfg

One

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Bei einer *regulären* Universität ist der Bachelor zeitlich begrenzt. Das heißt, wenn man zulange benötigt, wird man zwangs-exmatrikuliert.

Das trifft nicht auf alle Universitäten zu, an vielen Präsenzunivseritäten gibt es keinen festen Termin, den man einhalten muss, sondern nur eine Studiendauerempfehlung.

An der Fernunihagen ist es der Uni völlig egal, wie lange du brauchst. Das einzige, was da relevant sein könnte, ist Bafög (das man als Teilzeitstudent sowieso nicht bekommen kann (soweit ich weiß)) oder die Studiendauer später im Zeugnis, da wirken 20-30 Jahre Studiendauer vielleicht nicht so gut. ;)

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An welcher Uni sind Studiengänge denn begrenzt, derart dass man bei Überschreitung einer Semesterzahl zwangsexmatrikuliert wird? In einigen Bundesländern gibt es Gebühren für Langzeitstudierende, aber Zwangsexmatrikulation deswegen kannte ich bisher noch nicht.

(Sehr) lange Studienzeiten sind an der Fernuni jedenfalls nichts ungewöhnliches. Auch wenn Studiengänge verändert bzw. eingestellt werden, gelten sehr lange Übergangsfristen. Beispiel: Bei der Abschaffung des Magisterstudiengangs im Rahmen des Bologna-Prozesses wurden zuletzt in 2002 Studienanfänger zugelassen, der Studiengang kann immer noch (bis WS 2013/14) zu Ende studiert werden, d.h. 24 Semester (doppelte Regelstudienzeit plus 8 Semester). Das sollte zu schaffen sein.

Grüße

Lippi

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An welcher Uni sind Studiengänge denn begrenzt, derart dass man bei Überschreitung einer Semesterzahl zwangsexmatrikuliert wird? In einigen Bundesländern gibt es Gebühren für Langzeitstudierende, aber Zwangsexmatrikulation deswegen kannte ich bisher noch nicht.

Hallo Lippi,

bei der FernFH Riedlingen ists so,

dort steht ausdrücklich in der Studien- und Prüfungsordnung,

dass ich die Klausuren spätestens 3 Semster nach dem eigentlich für die Klausur vorgesehenen Semester geschafft haben muss,

ansonsten erlischt die Zulassung zum Studiengang.

VG Lisa

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Ich habe mal einen Kommilitonen im Vorfeld einer mündlichen Prüfung getroffen der seit 20 Jahren (stand 2012) Informatik auf Diplom in Hagen studiert. Er muss sich jetzt beeilen, weil so langsam aber sicher die Diplomstudiengänge auslaufen ;).

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Hallo joshiroone,

um welchen Studiengang geht es dir konkret? Dazu kann dann die Prüfungsordnung oder ggf. eine Anfrage bei der FernUni eine verbindliche Auskunft geben.

Ich meine, dass es zum Beispiel in Psychologie die Regelung gibt, dass nach einer gewissen Anzahl von Semstern zumindest die erste Klausur mitgeschrieben werden muss, um weiter studieren zu können.

Viele Grüße

Markus

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Bei den meisten Präsenz-Hochschulen ist es so, in den Studenten-Foren liest man sowas öfte.

Bei uns an der FH Zweibrücken in den drei Informatik-Studiengängen muss man in fünf Semestern mit dem dreisemestrigen Grundstudium durch sein und in neun Semestern fertig, sonst verliert man seinen Prüfungsanspruch. Und wenn das passiert, kann man heute in ganz Deutschland an keiner Uni oder FH mehr ein artverwandtes Fach studieren. Das ist nicht mehr so wie zu Diplomzeiten, wo man von einer Uni an die FH wechseln konnte und wo es auf das Fach ankam, weswegen man scheiterte. Heute kann man seinen Prüfungsanspruch durch Fristüberschreitung verlieren, ohne eine Klausur geschrieben zu haben. Bei uns gibt es Vorleistungen, und es kam schon vor, dass Leute die Vorleistung zu einer Klausur nicht schafften, für die sie aber im vierten Semester zwangsangemeldet werden. Leider ist das kein Grund, die Klausur zu schieben, in dem Fall bekommt man die 5 "frei Haus geliefert" (O-Ton Prüfungsausschuss-Mitglied).

Ich musste unterschreiben, dass ich nie einen Prüfungsanspruch in einem artverwandten Fach verloren habe. Außerdem musste ich eine Bescheinigung darüber vorlegen, eine über die bisherigen Hochschulsemester (wegen damaliger noch Langzeitstudiengebühren, wozu auch alte Studiengänge in allen Bundesländern mitzählen), eine über die Exmatrikulation und eine über die bisher erbrachten Leistungen in dem alten Studiengang (BWL).

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Ach so, sowas gibt es auch bei Fernstudiengängen. Bei dem Aufbaustudiengang für VWA-Betriebswirte an der TU Chemnitz steht auch:

Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn die erforderlichen Prüfungsvorleistungen erbracht und sämtliche Modulprüfungen bestanden sind. Eine Bachelorprüfung, die nicht innerhalb von vier Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als „nicht bestanden“.

http://www.tu-chemnitz.de/verwaltung/studentenamt/abt11/ordnungen/2011/2011/38-2011/AB38-2011_2.pdf

Und der kostet glaube ich auch einiges an Geld.

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Ich habe jetzt gerade mal die Studien- sowie die Prüfungsordnung des B. Sc. Psychologie der FernUni durchgewälzt.

Es wird zwar erwähnt, dass der Studiengang grundsätzlich in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden soll - aber mehr steht da (bisher) nicht dazu. Weder was von Zwangs-Exmatrikulation noch vom Zwang, eine Klausur in einer bestimmten Zeit zu schreiben. Evtl. gibt es hier Unterschiede zwischen den Studiengängen, ein Blick in die entsprechende Studien-/Prüfungsordnung hilft da bestimmt weiter. Zudem kann es abweichende Regelungen abhängig vom Studentenstatus geben, insb. bei Akademie- und Probe-Studierenden.

Gruß,

Manuela

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Von der Fernuni Hagen habe ich noch nichts von Begrenzungen gehört.

Aber da jede Fakultät an jeder Hochschule ihr eigenes Süppchen kocht, würde ich wie immer sagen, man muss an der Quelle nachfragen. Eine rechtsverbindliche Aussage kann hier sowieso niemand geben. Auch Professoren kennen nicht immer die Prüfungsordnung so genau. Und auch andere Fakultäten haben andere Prüfungsordnungen wie die eigene. Es können auch gleichzeitig verschiedene Prüfungsordnungen gültig sein. Bei uns ist auch eine neue in Kraft getreten für diejenigen, die nach uns angefangen haben. Auch solche Übergänge regeln die Hochschulen unterschiedlich, bei manchen gibt es eine Übergangsfrist, bei wenigen habe ich schon gesehen, dass man automatisch in die neue eingestuft wird, wenn man nicht widerspricht, und bei uns muss man beantragen, dass man in die neue darf.

Wie Hörensagen ausgehen kann, weiß ich seit den letzten Semesterferien. Da hat mir ein Kommilitone geschrieben, er habe "zugeschlagen". Er dachte, er hätte drei Versuche, aber nun stünde da "endgültig nicht bestanden." Ein Antrag auf einen dritten Versuch wurde abgelehnt und er zwangsexmatrikuliert. Ich meinte u.a., mir war das klar, aber ich wusste halt nicht, dass er schon mal durchgefallen war, so dass ich ihn nicht warnen konnte. Er meinte, ja, es war blöd, die Prüfungsordnung nicht zu lesen, aber man hört ja immer von drei Versuchen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wie ich immer in anderen Foren predige - die *eigene* Studienordnung lesen bzw. an der eigenen Hochschule an der betreffenden Fakultät nachfragen, und da auch die zuständigen Menschen.

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