Zum Inhalt springen

Verlängerung bis zur Ablegung der HZP


JoNeum

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich mache seit ca 3 Monaten meinen Bachelor an der WBH. Hierfür muss ich die HZP ablegen.

Auf eine Schriftliche Anfrage zur HZP habe ich die Antwort bekommen, dass gerade ein neuer Prüfungsausschuss etabliert wird, und sich das Verfahren grundlegend ändert. Voraussichtlich wird eine mündliche und eine schriftliche Prüfung durchgeführt. Für die Hochschulzugangsprüfung im Bereich Maschinenbau ist die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) verantwortlich.

Mir wird empfohlen, mich mit den Fächern Mathematik 1, Physik, Werkstoffkunde und Technische Mechanik zu beschäftigen und dort auch die Prüfungen schon abzulegen.

Wenn ich richtig über die HZP informiert bin, muss ich die nach 1 Jahr nach meiner Anmeldung ablegen, ist das korrekt?

Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit, hier einen Aufschub zu beantragen? Gerade im Bereich Mathe habe ich noch arge Probleme, und habe sorge, die HZP nicht zu schaffen.

Und, wenn man die HZP nicht bestanden hat, kann diese wiederholt werden, oder kann diese nur 1x abgelegt werden?

Vorab bedanke ich mich schon einmal für einstweilige Antworten.

Bete Grüße

joneum

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Grundsätzlich kannst du die HZP ablegen wann du willst, natürlich vorm dem Abschluss der Thesis;)

Also schreibe erst deine Klausuren. am besten die, die du für die HZP brauchst wenn dann alles passt, kümmerst du dich um die HZP.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Udo,

also ist es eine Art Fehlinformation, dass ich die HZP nach einem Jahr ablegen muss?

Beste Grüße

Ich denke mal das sollt heißen du kannst Sie erst nach einen Jahr ablegen, wann und wie die Prüfungen schreibst liegt an dir.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verbindliche Antworten kannst du hier nur von der WBH erhalten - insbesondere wenn sich scheinbar in Sachen HZP Änderungen ergeben.

Ich würde dort ganz konkret anfragen, bis wann die HZP abgelegt sein muss, ob diese Frist verlängert werden kann und ob es eine Wiederholungsmöglichkeit gibt.

In einem Interview mit dem Präsidium der WBH im Jahr 2010 ging es auch um die HZP:

http://www.fernstudium-infos.de/wilhelm-buechner-hochschule/27998-interview-fernstudium-ohne-abitur-hochschulzulassungspruefung-wbh.html

Dort wurde auf die Frage nach der Wiederholungsmöglichkeit geantwortet:

Also es gibt eine Prüfungsordnung, die auch veröffentlicht ist in dieser Verordnung, und nach dieser Prüfungsordnung ist auch die Wiederholung der Prüfungen geregelt. Er kann sie einmal wenigstens wiederholen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich war gerad auf der Einführungsveranstaltung der WBH. Dort wurde gesagtdas die WBH empfhielt die HZP ca. 1 Jahr nach Studienbeginn abzulegen.

Du kannst sie auch später machen. Aber du musst sie halt vor deiner Bachelor Arbeit absolviert und bestanden haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich war gerad auf der Einführungsveranstaltung der WBH. Dort wurde gesagtdas die WBH empfhielt die HZP ca. 1 Jahr nach Studienbeginn abzulegen.

Du kannst sie auch später machen. Aber du musst sie halt vor deiner Bachelor Arbeit absolviert und bestanden haben.

Genau das ist auch mein Stand (Dez. 2012), siehe auch meinen ersten Post.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also hier die genauen Infos da ich die HZP auch ablegen muss:

- Du kannst die HZP immer machen, unabhängig von der Hochschule.

- Wenn Du studierst bist Du Gasthörer ohne HZB.

- Sobald Du die HZP abgelegt hast, wirst Du immatrikuliert und "Vollwertiger Student".

- Es wird von der WBH empfohlen die HZP nach Abschluss der ersten beiden Semester zu machen.

- Die HZP kann beliebig wiederholt werden. Diese findet 1-2x pro Jahr statt und kostet ca. 200€

- Du kannst als Gasthörer fast das komplette Studium durcharbeiten, wenn Du immatrikuliert wirst, werden Dir all Deine Arbeiten anerkannt

- Wichtig: Du musst um ein Thema für die Bachelor-Thesis anmelden zu können immatrikuliert sein.

- Die HZP selbst kenne ich nicht da ich diese auch noch machen muss. Ich stelle mich aber auf Schriftlich+Mündlich ein in den Themen die man genannt bekommt.

Hier ist die neue Fassung v. 4. September 2012:

http://www.thm.de/amb/pruefungsordnungen/doc_download/187-amb-392012-28092012-pomathematikinformatik-bq

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...