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Fernstudienverträge sind Dienstleistungsverträge! Oder etwa nicht?


KanzlerCoaching

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Ok, ich habe nun verstanden, dass Lehrgänge und Fernhochschulen keinen wirklichen Dienstleistungsvertrag mit ihren Nutzern abschließen. Wenn mir jetzt noch jemand erklären könnte, warum das so ist?

Ehrlich gesagt, empfinde ich das bei den Preisen, die Sie teilweise bezahlen, für ein Unding. Ohne einer grundsätzlichen Meckerkultur das Wort reden zu wollen finde ich es schon notwendig zu wissen, worauf ich Anspruch habe und wie ich den ggf. durchsetze, wenn ich einge tausend Euro für den Bachelor auf den Tisch lege.

Schade, dass außer Anne mit ihrer Fernstudienakademie sich noch kein anderer Anbieter dazu geäußert hat.

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Ich kann noch schildern, wie es The Open University ist (ohne Gewähr, dass diese Regelungen dort in jedem Modul genau gleich sind):

Hausarbeiten (die eine Teilnote eines Modules ausmachen) müssen innert 14 Tagen nach dem offiziellen Einsendedatum korrigiert und benotet sein.

Tutoren können genauso wie Studenten bei Nachweis von besonderen Umständen (z.B. Krankheit) eine "Extension" beantragen. Es kann den Studenten also passieren, dass es länger dauert, wenn die Korrektur aufgeschoben oder gar einem anderen Tutor übertragen wird.

End-of-module-assignments, was in meinem Fall längere Arbeiten sind und direkt über bestehen oder nichtbestehen des Faches entscheiden, werden zweitkorrigiert. Weichen die beiden Beurteilungen um mehr als eine Note voneinander ab, gibt es eine Drittkorrektur. Über alle Korrekturen schaut der "Head" drüber. Die Korrektur dauert in etwa 3 Monate, der Rückgabetermin wird vor Abgabe der Arbeiten bekanntgegeben.

Ich bin froh, dass dies klar geregelt ist! Schliesslich zahle ich viel Geld. So kann ich im Voraus entscheiden, ob das Prozedere für mich in Ordnung ist. Man kann bei der OU nicht völlig im eigenen Tempo studieren, hat man ein Modul gebucht, gibt es fixe Prüfungs- und Abgabefristen. Wie gesagt, man kann Verlängerungen um ein paar Wochen bekommen, aber man kann den Prüfungszeitpunkt nicht beliebig wählen. Da ist es auch wichtig zu wissen, wann man die Rückmeldungen bekommt, finde ich.

Ist die Betreuung durch den Tutor ungenügend, gibt es eine Stelle, bei der man sich diesbezüglich melden und z.B. umteilen lassen kann.

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Wenn ich mich recht erinnere, sind es bei uns 6 Wochen Korrekturzeit. Problem bei uns ist aber meist, wenn es länger dauert, dass irgendjemand von den Kommilitonen verlängert hat. Da die Dozenten die Korrektur aus Fairnessgründen möglichst gleichzeitig für alle durchführen, müssen wir warten bis der letzte abgegeben hat. Da kann man dann echt wenig dran ändern.

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So in etwa habe ich mir eigentlich Regelungen überall vorgestellt ...
Welche Regelungen? Bis jetzt konnte niemand eine Prüfungsordnung vorweisen, die sich auf fixe Korrekturzeiträume festlegt. Ich denke hier werden die Studenten sehr einseitig in die Pflicht genommen:

  • Anmeldung zur Prüfung
  • Abmeldung von Prüfungen
  • Bearbeitungszeitraum für Hausarbeiten
  • Widerspruchsfristen
  • Semesterrückmeldung

Alles ist geregelt auf der Studentenseite, nur die Prüfer haben völlige Freiheit.

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Ich finde es sehr gut und wichtig, dass diese Diskussion geführt wird (danke, Frau Kanzler, dass Sie diese initiiert haben).

Hier geht es ja oft um die Korrekturzeiträume für Klausuren etc. Um ehrlich zu sein, finde ich diese gar nicht so entscheidend wichtig. Klar nervt es, wenn man auf ein Ergebnis wartet, aber viel wichtiger finde ich es, dass Fragen sehr schnell und gut beantwortet werden (egal ob fachlicher oder organisatorischer Art), um im Studium voran zu kommen.

Meine Vermutung, warum es hier keine festen Regelungen gibt ist die, dass diese nicht gefordert werden (weder vom Gesetzgeber noch von den Studierenden). Und selbst die zwei Wochen, welche die ZFU im Zulassungsantrag für die Kursbetreuung angibt, halte ich für inakzeptabel. Wenn ich eine Frage zum Stoff habe, möchte ich nicht zwei Wochen auf eine Antwort waren - sondern maximal zwei Tage. Und natürlich werden sich die Anbieter, auch wenn sie serviceorientiert sind, eher zurückhalten, sich hier auf feste Fristen festzulegen oder wenn, dann diese eher weich formulieren ("in der Regel", "sollten innerhalb von..." usw.).

Von gesetzlicher Seite wird sich vermutlich da nichts tun. Wenn, dann sind die Studierenden gefordert. Da es sich bei privaten Angeboten ja um einen Vertrag handelt, könnten natürlich einzelne Studierende eine vertragliche Regelung zu den Antwortzeiten fordern, bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Da müsste dann natürlich auch geregelt sein, was passiert wenn die Fristen nicht eingehalten werden (zum Beispiel Reduzierung der Studiengebühren). Bei den qualitativen Anforderungen (zum Beispiel der Ausführlichkeit von Antworten) ist dies natürlich noch schwieriger. Ich denke, wenn hier aber viele Studierende aktiv würden, könnte sich im Laufe der Zeit etwas verändern. Und wenn ein Anbieter den Mut hätte, zum Beispiel mit schnellen (verbindlichen) Antwortzeiten etc. zu werben (und nicht nur mit allgemeinen Begriffen wie "serviceorientiert"), könnte das sicherlich auch einen wichtigen Wettbewerbsvorteil bedeuten.

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Wasserfall, ich bezog mich auf die Antwort von Rumpelstiltz!

Zum Rest:

Mir geht es gar nicht um einen konkreten Punkt, der m.E. geregelt sein müsste. Es ist die Menge an Themen, die ich in der letzten Zeit hier gelesen habe.

- die Ein-Satz-Antwort auf die Frage zu Führungsthemen

- die Weigerung zur Ratenzahlung mit der in meinen Augen absurden Begründung des Aufwandes, den Eingang der Zahlungen zu kontrollieren

- die "verbindliche" Anmeldung durch die Immatrikulation, wenn z.B. die Frage nach der Ratenzahlung noch nicht geregelt ist

- die Verlegung von Orten, an denen Klausuren geschrieben werden können

- die Dauer der Klausurkorrekturen

- das Rumgehühnere, bis ein Erst- und Zweitkorrektor der Thesis sein Ei gelegt hat, ob er nun will oder nicht ...

Wenn ich suchen würde, dann würde ich noch mehr finden.

Dass irgendwo etwas nicht so optimal laufen kann - klar. Aber es muss (!!) Regelungen geben, auf die Studenten sich verlassen können, wenn z.B. Mehrkosten entstehen, wenn zeitliche Planungen etc. wegbrechen. Und es wundert mich, dass offenbar so viele diese Störungen klaglos hinnehmen, wenn sie solch eine Menge Geld auf den Tisch legen müssen.

Zur Ergänzung:

Man sollte auch nicht aus dem Auge verlieren, dass auch staatliche Hochschulen Fernstudienangebote nicht nur für Ruhm, Ehre und gute Worte machen, ebenso wenig die Profs, die in diesem Rahmen tätig sind. Jeder der Beteiligten bessert dadurch sein Budget auf, die Hochschulen wollen etwas vom wachsenden Kuchen des Bildungsmarktes abhaben.

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich halte das für legitim. Für nicht legitim halte ich es, in diesen Bereich das Gebührenmodell zu übertragen.

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Ich finde es sehr gut und wichtig, dass diese Diskussion geführt wird (danke, Frau Kanzler, dass Sie diese initiiert haben).

Hier geht es ja oft um die Korrekturzeiträume für Klausuren etc. Um ehrlich zu sein, finde ich diese gar nicht so entscheidend wichtig. Klar nervt es, wenn man auf ein Ergebnis wartet, aber viel wichtiger finde ich es, dass Fragen sehr schnell und gut beantwortet werden (egal ob fachlicher oder organisatorischer Art), um im Studium voran zu kommen.

Da bin ich nicht ganz bei Dir. Ich finde Klausurergebnisse als Motivationsfaktor sehr wichtig. Und da wir ja Klausuren nicht am Ende des Semesters schreiben sondern über das ganze verteilt, ist es komplett daneben, auf ein Ergebnis 8 Wochen warten zu müssen. Und - zumindest bei mir ist das so - hängt vom Bestehen einer Klausur meine weitere Studienstrategie ab.

Ich kann mich jedoch seither nicht beklagen, da es bei der WINGS, zumindest im WI-Bereich, ziemlich vorbildlich läuft.

Beim Rest hingegen bin ich vollkommen bei Dir, Markus.

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Ich hab jetzt grad mal in die Allgemeinen Bestimmungen von meinem Studiengang geschaut und da steht unter §15 (2): "Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen soll den Studierenden längstens fünf Wochen nach Durchführung der Prüfung [...] mitgeteilt werden"

Somit sollte an der WBH eigentlich niemand länger wie max. 6 Wochen warten müssen. Krankheit des Prüfers, Probleme auf dem Postweg usw. natürlich mal aussen vor gelassen.

Soviel zur Theorie. Wobei ich sagen muß dass es bei mir bis auf einige Ausnahmen auch meistens geklappt hat.

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