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Fernstudienverträge sind Dienstleistungsverträge! Oder etwa nicht?


KanzlerCoaching

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Herr Jung,

"feste Vereinbarungen" sind ja auch und gerade dann hilfreich, wenn zwei Leute heiraten, die Vermögen haben, wo ein Unternehmen da ist, wo es die Abmachung einer Ein-Verdiener-Ehe gibt. Und da kommen ja zwei Leute zusammen, die sich (erst mal wenigstens!) lieben. Und gesetzliche Regelungen gibt es ja in diesem Bereich richtig viele.

Für die guten Zeiten braucht es den Ehevertrag nicht, im besten Falle packt man ihn ins Schließfach und da verschimmelt er dann. Für alle anderen Zeiten ist es gut, ihn zu haben.

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Ich finde es auch recht dürftig welche Leistungen vertraglich zugesichert sind. Das geht sogar soweit das z.B. die WBH sich vorbehält bestimmte Vertiefungsrichtungen nur bei ausreichender Teilnehmerzahl anzubieten. Ich bezweifel zwar ob das rechtlich zulässig ist, aber für jemanden der sich wegen einer bestimmten Vertiefungrichtung einschreibt ist das sicherlich keine gute Basis.

Im Zuge dieses Themas wurden auch SLA´s (Service Level Agreements) angesprochen und als zu teuer dargestellt. Das mag vielleicht für einen Premium-SLA mit einer kurzen Reaktionszeit der Fall sein, aber der muss ja auch nicht zum Einsatz kommen. Im Prinzip geht es darum die Dienstgüte (in welchen Zeiten wird reagiert, Verfügbarkeit und andere Qualitätsmerkmale) vertraglich festzuhalten und Vertragstrafe bei überschreiten dieser Ziele zu definieren. Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass für Einsendeaufgaben eine Reaktionszeit von 4 Arbeitstage zugesichert wird und bei überschreiten werden dem Kunden 20 Euro erstattet. Der Vorteil für den Kunden liegt denke ich mal klar auf der Hand. Warum sowas nicht angeboten wird auch ...

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