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Vollzeit


PolleT

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Hallo zusammen,

ich habe zum 30.06. meinen Arbeitsvertrag gekündigt.

Mein Plan ist es, für ca. 1/2 Jahr eine berufliche Auszeit zu nehmen und mein bereits angefangenes Fernstudium voran zu treiben.

Meine Fragen:

Muss ich mich arbeitslos melden, wenn ja: wann?

Arbeits"suchend" bin ich nicht. Werde mein Erspartes zum Leben aufbrauchen.

Wie sieht es dann mit Arbeitslosengeld o.ä. und Zwang zu Bewerbungen aus?

Muss ich mich privat Krankenversichern oder läuft das über das Arbeitsamt?

Was muss ich noch beachten?

Danke im Voraus

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Wenn Sie Leistungen von der AA beziehen wollen, dann müssen Sie sich dort melden. Da Sie aber Ihren Arbeitsvertrag selbst gekündigt haben, werden Sie mit einer Sperre rechnen müssen.

Die Krankenkasse gewährt Bestandsschutz für jemand, der arbeitslos ist, von (glaube ich) einem Monat. Anschließend übernimmt die AA die Kosten dafür. Ich bin mir nicht sicher, ob das bei privat Versicherten auch so ist. Ich glaube nein!

Arbeitslos melden müssen Sie sich, sobald die Arbeitslosigkeit absehbar ist. Im Klartext: sofort. Damit sind Sie auch verpflichtet, dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung zu stehen. Das beinhaltet die Pflicht, sich zu bewerben, Termine wahrzunehmen und auch eine Arbeit anzutreten. Es beinhaltet auch die Pflicht, beispielsweise an Seminaren der AA teilzunehmen, die die Vermittlungsfähigkeit fördern sollen. Das sind in der Regel Bewerbungstrainings.

Sich einfach nicht zu melden und damit auf die Versicherungsleistungen der AA zu verzichten, ist keine Alternative. Denn Sie sind verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Wenn Sie sich nicht versichern, dann häufen Sie Schulden an.

Ich fürchte, wenn ich Ihre Pläne so lese, dass das nicht reibungslos funktionieren wird. Sie hätten sich zuerst informieren sollen und dann kündigen.

Sabine Kanzler

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Wenn du dich beim AA meldest, bist du in deren Fängen. Unfreundliche Briefe, die dich auffordern bei deinem Fallmanager vorbeizuschauen (so alle 1-2 Wochen), dort musst du dann konkrete Bewerbungspläne vorzeigen und später nachweisen, dass du dich jeden Tag Vollzeit um Bewerbungen gekümmert hast. Dafür zahlt dir das AA die Krankenkasse und nach der Sperrfrist Arbeitslosengeld. Aber sei dir sicher, die tun naturgemäß alles, damit du vor der Sperrfrist wieder im Job bist. Das ist schliesslich deren Aufgabe.

Alternativ: Krankenkasse anrufen, die Situation schildern und um eine Angebot als Privatzahler bitten. Bei mir waren es 300€ im Monat. Ich erinner mich nicht mehr wonach der Betrag berechnet wurde. Wenn du die Leistung des AA nicht in Anspruch nehmen willst/musst, dann melde dich dort eben nicht. Aber erwarte nicht, dass dir nach 6 Monaten, wenn aus irgendwelchen Gründen dein Wiedereinstieg nicht klappt, dir dort sofort vollumfänglich geholfen wird.

Nur Krankenkasse bezahlt bekommen, aber keine Pflichten (Vollzeit Arbeitssuche) übernehmen, das funktioniert glücklicherweise nicht mehr.

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Arbeitslos melden muss man sich nicht man könnte ja auch Privatier sein, das einzige was wichtig ist, die Krankenkasse zu kontaktieren, die müssen dich bahalten Versicherungspflicht. Man könnte trotzdem mal beim AA vorsprechen, seinen Plan erläutern und deren Statemant dazu hören, kann nicht schaden.

Ich kenne einen aus meinen Umfeld der ist seit 3 Jahren Privatier, allerdings muss er (wahrscheinlich) auch nie mehr Leistungen vom AA beziehen oder sich einen Job suchen.

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Zu Leistungen durch ALG 1 steht bei Wiki noch

Bezieher von Arbeitslosengeld sind während des Bezugs der Leistung in der gesetzlichen Renten-[4], Kranken-[5] und Pflegeversicherung-[6] pflichtversichert. Sie sind außerdem unfallversichert, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen[7].

"Bezieher von Arbeitslosengeld sind während des Bezugs der Leistung in der gesetzlichen Renten-[4], Kranken-[5] und Pflegeversicherung-[6] pflichtversichert. Sie sind außerdem unfallversichert, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung einer Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit nachkommen, diese oder eine andere Stelle aufzusuchen[7Die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge trägt die Bundesagentur allein[8]. Sie zahlt auch den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung, indem sie für alle Leistungsbezieher pauschal 20 Millionen € pro Jahr an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung überweist[9]. Die Beiträge werden jeweils nach 80 % des Arbeitslosengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgelts bemessen[10]."

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Persönlicher Tipp: rufe nicht beim AA an, um dich "nur" zu erkundigen. Zumindest nicht mit Rufnummerweiterleitung. Und gebe keine Daten von dir raus. Du wirst keine Ruhe haben. Leider eine persönliche Erfahrung. Ich dachte auch, die kennen sich aus, da sitzen Experten zu dem Thema, da bekommt man einen Rat. Habe den Fehler gemacht, der Call-Center-Dame meinen Namen und Rufnummer zu geben für einen Rückruf. Damit war ich in den Mühlen der Bürokratie gelandet. :angry:

Für das AA bist du ein Leckerbissen: arbeitsfähig, gesund, weiterbildungswillig, belastbar. Sprich die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche und schnelle Vermittlung ist hoch. Und genau diese Kunden brauchen sie für ihre Erfolgsstatistiken.

Dies ist keine Kritik an der Vorgehensweise des AA. Ich bin ja froh, wenn mit der Solidarleistung Arbeitslosengeld nicht verschwenderisch umgegangen wird. Aber der Wunsch nach Auszeit oder persönlicher Weiterentwicklung passt einfach nicht in dieses Konzept, daher erwarte dir nicht zuviel Hilfe vom AA in deiner Situation. Selbst ist der Mann oder die Frau! Geniess deine freie Zeit! Für mich waren die drei Monate Pause in 2011 sehr schön. Ich möchte es nicht missen und werde in ähnlicher Situation wieder so verfahren.

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Hallo PolleT,

ich habe zum 30.06. meinen Arbeitsvertrag gekündigt.

Gabe es außer dem Plan, dein Fernstudium voranzutreiben weitere Gründe? In welcher Branche bist du denn? Gehst du sicher davon aus, dass du nach dem halben Jahr wieder einen Job haben wirst?

Mein Plan ist es, für ca. 1/2 Jahr eine berufliche Auszeit zu nehmen und mein bereits angefangenes Fernstudium voran zu treiben.

Um was für ein Fernstudium handelt e

Meine Fragen:

Es wundert mich, dass du diese Fragen erst jetzt stellst, nachdem du gekündigt hast....

Antworten bzw. Anmerkungen zu deinen Fragen hast du ja bereits von anderen Benutzern hier erhalten.

Mich würde es freuen, wenn du noch ein bisschen was zu deinen Hintergründen schreiben würdest - einfach aus Interesse daran, weil dieser Schritt ja doch eher ungewöhnlich ist (die meisten machen ja bewusst ein Fernstudium, um weiter im Beruf bleiben zu können).

Viele Grüße

Markus

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Ich bin da ja ganz altmodisch: Auszeit und persönliche Weiterentwicklung gerne und immer - man muss es sich halt leisten können.

Er kann es sich doch leisten, oder habe ich das falsch verstanden?

Arbeits"suchend" bin ich nicht. Werde mein Erspartes zum Leben aufbrauchen.

Mir ist der Grundton hier ehrlich gesagt ein bisschen zu negativ. Ich kenne den Hintergrund von Polle zwar nicht, aber es spricht m.E. nichts dagegen, mal ein paar Monate nicht zu arbeiten, finde ich. Zumal es hier nicht mal um "Pause" geht, sondern darum, das Studium voranzutreiben. Natürlich bin auch ich der Meinung, dass einem (moralisch) für diese Zeit kein Arbeitslosengeld zusteht, aber soweit ich verstanden habe, ging es ihm eher um die Pflichten, damit die Krankenkassen erhalten bleibt. Für mich ist es eher befremdend, dass diese so stark an den Job/AA gekoppelt ist. In der Schweiz zahlt man die selber, wenn man keinen Job hat, halt auch und solang man das finanzieren kann und will, hat man mit dem AA nichts zu tun.

Vielleicht ist auch mein Blickwinkel etwas anders als der der meisten, da ich noch nie eine Festanstellung hatte. Und ich habe mich seit Ende meiner Ausbildung immer selber finanziert. Und auch des öfteren mal eine Weile nicht gearbeitet.

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