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PolleT

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Hallo,

ich verstehe in deinem Post leider nicht, wie da verschiedene Dinge zusammenpassen sollen:

Auf der einen Seite schreibst du, dass du dein Erspartes zum Leben aufbrauchen willst, auf der anderen Seite erkundigst du dich nach Arbeitslosengeld.

Hast du den Schritt der Kündigung gut überdacht und vor allem auch ausreichend kalkuliert? Reichen deine Ersparnisse, um weiter zu leben, zu studieren, und ggf. bestehende "Vorsorge-Konzepte" zu bedienen (Renten-, Pflege-, Krankenversicherung, eventuell Riester, Bausparen, ...). Fehlzeiten wirken sich teils erst sehr spät aus, aber dann erheblich.

Dann verstehe ich leider weiter nicht ganz, wieso du von Zwang zu Bewerbungen sprichst? Hast du schon eine Stellenzusage für die Zeit nach der Auszeit? Sonst verstehe ich den Ausdruck Zwang nicht, weil egal ob du dich nun arbeitslos meldest, du musst dich doch so oder so bewerben. Ob es nun die Agentur von dir verlangt oder du von dir aus wieder eine Stelle suchst.

Bitte entschuldige, aber ich kann es nicht ganz nachvollziehen, wie man erst kündigt, und sich dann Gedanken über Krankenversicherung macht. Das sieht für mich nicht nach einem Plan aus, sondern nach Flucht. Aber das kann es ja auch nicht sein, wenn du jetzt (Mitte Februar) zum 30.06. kündigst.

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Als Freiberuflerin zahle ich auch selber. Alles!

In Deutschland MUSS sich auch niemand bei der AA arbeitslos melden, allerdings hat man dann auch keinen Anspruch auf Leistungen, auch nicht auf Krankenkassenteiträge. Ich denke, die Hinweise kamen deshalb, weil Polle nicht nur den Satz mit dem Ersparten geschrieben hat, sondern auch folgende Fragen gestellt hat:

"Wie sieht es dann mit Arbeitslosengeld o.ä. und Zwang zu Bewerbungen aus?

Muss ich mich privat Krankenversichern oder läuft das über das Arbeitsamt?"

Beides liest sich für mich ein bisschen so, als ob er/sie schon damit rechnet, bestimmte Zuwendungen von der AA zu erhalten. Denn ohne alles sind (je nach Fixkosten wie Wohnung, Versicherungen, Auto, Telefon etc.) in einem halben Jahr mindestens 10.000 Euronen weg - und das Fernstudium will ja auch bezahlt sein.

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Meine Erfahrungen sind da schon etwas angestaubt, aber ich war einmal in einer ähnlichen Situation. Ich hab' meinen job verloren und hatte eigentlich 6 Monate später schon eine neue Stelle.

Da hat sich das bei mir, anders als von Lumi geschildert, zu meinem Vorteil herausgestellt, denn die AA hatte damals signalisiert (schriftlich), von einem Berwerbungs- und Weiterbildungsdruck abzusehen und wollte mich auch nicht für 6 Monate in eine "Zwangsehe" zu schicken.

Meine Unterschiede zu Dir, Polle:

1.) Ich wurde nicht freiwillig arbeitslos sondern mein AG ist Pleite gegangen und

2.) Ich hatte bereits eine neue Stelle, wo ich zur AA gegangen bin. Somit hatte ich folgende Vorteile:

1.) war ich weiterhin sozialversichert, wobei mich die Rente da nicht gejuckt hat, es ging mir eher um die Krankenversicherung und

2.) ich konnte über 6 Monate eine Auszeit nehmen, die ich

3.) durch geringfügige Nebenjobs auch noch aufbessern konnte.

Nur den Urlaub musste ich anmelden und genehmigen lassen - was aber auch kein Problem war.

D.h. wenn Du in 6 Monaten bereits einen neuen Vertrag hast, wäre die AA sicher entspannt. Wenn nicht, hast Du vielleicht schneller einen neuen job, als Dir lieb ist.

Zum Thema Krankenversicherung: da sollte sich mal jemand zu Wort melden, der sich damit auskennt. Es ist aber sicher nicht so einfach, sich auf die Schnelle privat zu versichern und - vor allem - je nach Alter und Gesundheitszustand sauteuer bis unmöglich. Da sprech' ich wiederum aus Erfahrung :)

So, und nun entscheide Dich: nimmst Du 1, 2 oder 3...

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Ich bin ja momentan auch in einer Auszeit, allerdings bin ich auf Reisen gegangen und daher nicht in Deutschland im Moment.

Ich habe mich nach meiner Kündigung beim AA ordnungsgemäss gemeldet und auch gleich abgemeldet. Das heisst, ich muss keine Bewerbungen schreiben, bekomme aber natürlich auch keinerlei Leistungen. Das könntest du entsprechend auch so machen bzw. dich gar nicht melden. Dann musst du, wie oben schon gesagt, Krankenversicherung selbst tragen.

Eigentlich spielt das AA für dich gar keine Rolle, wenn du eine Auszeit ohne Verpflichtungen machen möchtest.

Du musst dich eben "nur" selbst um dich kümmern, was Versicherungen etc. betrifft.

Noch ein Zusatz: du kannst dich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, soweit ich weiss. Das ist günstiger ist als eine private Krankenversicherung und du hast weniger "Rennerei", wenn du dann wieder in ein Angestelltenverhältnis zurückkehrst.

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"Wie sieht es dann mit Arbeitslosengeld o.ä. und Zwang zu Bewerbungen aus?

Muss ich mich privat Krankenversichern oder läuft das über das Arbeitsamt?"

Beides liest sich für mich ein bisschen so, als ob er/sie schon damit rechnet, bestimmte Zuwendungen von der AA zu erhalten.

Ok, wenn man es so anschaut - da ist die Reaktion für mich nachvollziehbar.

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Hallo zusammen,

ich habe zum 30.06. meinen Arbeitsvertrag gekündigt.

Mein Plan ist es, für ca. 1/2 Jahr eine berufliche Auszeit zu nehmen und mein bereits angefangenes Fernstudium voran zu treiben.

Meine Fragen:

Muss ich mich arbeitslos melden, wenn ja: wann?

Arbeits"suchend" bin ich nicht. Werde mein Erspartes zum Leben aufbrauchen.

Wie sieht es dann mit Arbeitslosengeld o.ä. und Zwang zu Bewerbungen aus?

Muss ich mich privat Krankenversichern oder läuft das über das Arbeitsamt?

Was muss ich noch beachten?

Danke im Voraus

1.) Musst du nicht, wenn du vom Arbeitsamt auch keine Leistung erwartest. Wenn du dich beim AA meldest, wirst du dort auch als arbeitssuchend geführt, mit allen Konsequenzen (Zwang zu Bewerbungen, etc.)

2.) Wenn du jetzt im Rahmen der Tätigkeit in einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet bist, kannst du dich dort freiwillig weiterversichern. Trotzdem sollte das im Vorfeld mit der Krankenkasse besprochen werden. Wahlweise kannst du auch in eine private Krankenkasse, was ich nicht empfehlen würde.

Solltest du verheiratet sein, bist du vermutlich bei Aufgabe deiner Tätigkeit familienversichert (auch vorher mit der Kasse klären).

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Zur Krankenversicherung. Wenn du dich freiwillig selber weiter berechnest wird der Mitgliedsbetrag anhand dessen bemessen was du monatlich aufbringen müsstest um deinen Lebensunterhalt zu bewerkstelligen. Und das ist auch gleich die Crux, denn das kann ganz schön ungerecht sein. Denn die Ausgaben werden als Grundlage für Einnahmen und somit Basis der Berechnung gesehen. Musst du zum Beispiel viel für Kost bezahlen wegen einer chron Erkrankung, hast du eine teure Mietwohnung oder ein teures Haus, kann das schon einmal was höher sein.

Dies wäre mir neu. Die Beiträge der freiwilligen Versicherung richten sich nach dem Einkommen (dabei zählen im Unterschied zu Arbeitnehmern auch Kapitaleinkünfte u. a), außerdem gibt es Mindestsätze. Eine Übersicht findet sich z. B. hier: http://www.aok.de/rheinland-hamburg/mitglied-werden/freiwillige-krankenversicherung-beitraege-90014.php

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Also wenn du von deinen Ersparnissen leben willst, dann musst du dich ja nicht arbeitslos melden. Tja, das mit der Krankenkasse ist so eine Sache, ich bin auch Freiwilligenversichert bei der TK und zahle monatlich 154 Euro. Wobei ich nicht weiss wie es ist, wenn man gar kein offizielles Einkommen hat. Ich areite nebenbei freiberuflich (nicht viel, verdiene ca. 700 Euro) und zahle genannten Betrag.

Es ist sehr wichtig, vor grundlegenden Entscheidungen absolut verlaessliche Infos einzuholen!! Vor allem wenn es um den Lebensunterhalt geht!

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