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Hochschulzugang mit Meistertitel D?


OldSchool1966

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Hallo zusammen

Ich habe den Handwerksmeister (1996 ) in Deutschland und würde gerne "BWL & Wirtschaftspsychologie Bachelor" an der Porsche FernFh studieren.

Auf der Website ist die Berufsreifeprüfung Österreich oder vergleichbarere ausländischer Abschluss als Zugangsvorraussetzung aufgelistet.

Entspricht der deutsche Handwerksmeister der Berufsmatura in Österreich?

Kann man dann ohne eine Zusatzprüfung das Studium aufnehmen?

Ich habe das Business English Certificate (Level B1), un bestehe Online- Test Level B2 ohne Probleme. Dazu habe ich in 2005 / 2006 bereits ECT an einer deutschen FH für BWL I, ReWe I und Mathematik I erfolgreich mit ECT abgelegt.

Wird das berücksichtigt?

Vielleicht sogar im Studium angerechnet?

Ich freue mich auf Infos.

Danke schon 'mal.

Lg OldSchool1966

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Hallo OldSchool1966,

Entspricht der deutsche Handwerksmeister der Berufsmatura in Österreich?

Das kann ich Dir nicht beantworten.

Kann man dann ohne eine Zusatzprüfung das Studium aufnehmen?

Das kann ich Dir nicht genau beantworten, ich persönlich habe als "beruflich Quallifizierter" bei der WBH gestartet. D.h. abgeschlossene Lehre, glaube 3-jährige Bersufserfahrung in einem Beruf der zum gewählten Studiengang passt, dann noch eine Hochschulzulassungsprüfung abgelegt.

Zu dieser Frage und auch zu der über die Anrechnung der "alten" Prüfungsleistungen vielleicht am besten mit der Porsche FernFh aufnehmen, alles andere geht wohle eher in Richtung Mutmaßungen.

Gruß

Frank

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Ich hatte heute auch schon nach Wien geschrieben, und sehr schnell Anzwort bekommen.

Davon war ich mehr als positiv überrascht.

Ergebnis: es ist immer der Einzelfall zu betrachten, wenn man kein Abitur / Matura oder FH- Reife hat.

Also, werde ich all meine Unterlagen zusammen tragen, und zur Prüfung nach Wien senden.

Trotzdem danke...

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Hallo OldSchool1966,

der Zugang zu einem Hochschulstudium ist in Österreich etwas anders geregelt als in Deutschland. Grundsätzlich berechtigt ein Meister nicht zum Studium, da dieser einer Matura (Pedant zum deutschen Abitur) bzw. einer Berufsreifeprüfung nicht gleichgestellt ist.

Die Regelung sieht vor dass eine sogenannte Studienberechtigungsprüfung (SBP, ähnlich der HZP) abzulegen ist. Diese umfasst im Normalfall 5 Prüfungen (Deutsch sowie 2-3 Pflichtfächer und 1-2 Wahlfächer).

Aber: Für FHs gibt es (im Gegensatz zu Unis) keine gesetzlich vorgeschriebenen SBPs, d.h. jede FH kann autonom entscheiden wieviele Prüfungen in welchen Fächern abzulegen sind. Im Normalfall lehnen sie sich an die SBPs der entsprechenden Uni-Studiengänge an. Auch die Anrechnung von Vorleistungen obliegt der FH.

In deinem Fall kann ich mir gut vorstellen dass Englisch, BWL und Mathe angerechnet werden. Ganz ohne Prüfungen wirst du die SBP aber wohl nicht absolvieren können.

lg

Thomas

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