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Wie krank ist eigentlich unser Staat im Kopf?


Elke Pielmeier

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Diese Frage muss ich mir mal wieder stellen:

Ich bin gerade am beruflichen "Umbau" und stehe in Kürze auf drei beruflichen Beinen:

Teilzeitfestanstellung

Minijob 450,00

selbständige Tätigkeit.

Da ich alles genau plane und Wert auf eine vernünftige Absicherung lege, wollte ich eine Krankentagegeld zusätzlich privat abschließen, um im Krankheitsfall nicht zum Sozialfall zu werden.

Und hier beginnen die Probleme:

Nach Auskunft verschiedener privater Krankenkassen (die bestimmt gerne ein besseres Geschäft mit mir gemacht hätten), darf ich mich gar nicht vernünftig absichern. Ich hätte mich gerne so abgesichert, dass mir im längeren Krankheitsfall annähernd soviel zur Verfügung stehen würde wie das, was mir als Arbeitende zur Verfügung steht. Viel weniger kann ich mir nicht leisten und ich würde meine z.B. privat abgeschlossenen Rentenversicherungen nicht weiter bedienen können.

Obwohl ich bereit bin, die Absicherung dieses Risikos schließlich aus EIGENER TASCHE zu bezahlen, könnte ich zwar einen entsprechenden Vertrag abschließen - nur ich würde die Leistung nicht bekommen. Aus dem einfachen Grund:

In der Politik und bei den Krankenkassen existieren offensichtlich keine Menschen, die nicht eindeutig den Selbständigen oder den Angestellten zuzuordnen sind. Überwiegt die Angestelltentätigkeit gegenüber der Selbständigkeit - wie es bei mir der Fall sein wird - darf man (angeblich) lediglich bis zum Nettogehalt dieser Angestelltentätigkeit das gesetzliche Krankentagegeld durch eine private Versicherung aufstocken. Dass man mit weiteren Arbeitstätigkeiten seinen Lebensunterhalt abdeckt, spielt keine Rolle.

Der Minijob würde überhaupt keine Rolle spielen und selbständige Nebeneinkünfte auch nicht.

Grund: Vorbeugung gegen Missbrauch.

Wenn man dann in Google eingibt: "Krankengeld reicht nicht", erfährt man, welche Leistungen man im Sozialfall bei den Behörden beantragen kann. Schön, dass das dann der Steuerzahler zahlen darf!

Schöner wäre es, jemand könnte mir eine Quelle nennen, die aufzeigt, dass diese Auskünfte schwachsinn sind.

Ich kann nur noch den Kopf schütteln.

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Also was du da schilderst ist ja wirklich skurril.

darf man (angeblich) lediglich bis zum Nettogehalt dieser Angestelltentätigkeit das gesetzliche Krankentagegeld durch eine private Versicherung aufstocken.

Da du eine Teilzeit-Festanstellung hast (mit mehr Einkommen als die 450€ aus dem MiniJob), nehme ich mal an, dass du gesetzlich und nicht privat versichert bist? Als gesetzlich Versicherter kannst du doch eine private Krankenzusatzversicherung abschließen und die höhe des Kranken- bzw Krankenhaustagegeldes frei bestimmen.

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Hi Elke,

das ist eine etwas verzwickte Situation.

Ich hab' jetzt mal in den Versicherungsbedingungen meiner KTG-Vers. nachgelesen und dort steht, dass die Gesamtheit des Krankentagegeldes das Nettogehalt wohl nicht übersteigen darf.

*Nachtrag*

§4... Es steht allerdings nicht drin, dass das Nettoentgelt aus einem sozialversicherungspflichtigen Job bestehen muss. Somit denke ich, wäre es sicher sinnvoll, eine Beratung diesbezüglich anzufordern.

*Nachtrag ENDE*

Du haust natürlich mit deinen 3 jobs mal wieder dem Fass den Boden aus ;) Darauf war wohl unser Sozialsystem nicht vorbereitet.

*Nachtrag*

Das mit dem Minijob versteh' ich nicht. Du bekommst doch für den Minijob Gehaltsnachweise und kannst ja somit belegen, dass Du einen Betrag X verdient hast. Dasselbe gilt doch für die Selbständigkeit: Du musst ja Steuern zahlen und hast ja somit auch Einkünfte und Ausgaben, zu denen der Unternehmerlohn zählt. Gilt das alles nix?

*Nachtrag ENDE*

Lies es Dir mal durch, vielleicht hilft es Dir weiter zu verstehen...

Gruß, Klaus

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Also was du da schilderst ist ja wirklich skurril.

Als gesetzlich Versicherter kannst du doch eine private Krankenzusatzversicherung abschließen und die höhe des Kranken- bzw

Krankenhaustagegeldes frei bestimmen.

Wenn das so wäre, würde ich ja nicht meckern. Aber genau das würde angeblich nicht gehen, wie mir die verschiedenen privaten Versicherer

mitgeteilt haben. Ich könnte zwar abschließen, aber sie würden im Leistungsfall dann nicht diesen Betrag zahlen, den ich abgeschlossen habe, sondern sie verlangen dann Einkommensnachweise aus der Angestelltentätigkeit und orientieren sich dann - angeblich - ausschließlich daran.

Das ist es ja, was mir nicht einleutet.

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@der Ahnungslose:

ich glaube ehrlich gesagt immer noch, dass die Auskünfte, die ich von den Mitarbeitern der privaten Krankenversicherung

erhalten habe, nicht stimmen können oder möchte mich zumindest so noch nicht mit der Antwort zufrieden geben.

Ich habe mal nachgesehen auf der Homepage des PKV und da ist unter "Gesetzliches" die Rede von Nettoeinkommen.

Meiner Meinung nach kann sich das nicht auf das Nettogehalt alleine beziehen. Aber die Krankenkassenmitarbeitern begründen

ihre Aussage immer damit, dass ich den Abschluss als SV-Pflichtige Angestellte nur in Abhängigkeit von der sv-pflichtigen Tätigkeit

abschliessen könne. Wenn es nur eine Krankenkasse wäre, aber die Aussage habe ich jetzt schon von drei Krankenkassen erhalten.

Noch glaub ich es nicht ganz:blink:

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Hallo Elke,

ich kenn mich bei privaten Krankenversicherungen leider auch nicht so gut aus, aber stell doch deine Frage mal in diesem Forum: http://www.forum-krankenversicherung.de/ -ich glaube, dort könntest du näheres erfahren

ich geh mal davon aus, dass der Knackpunkt der genaue Inhalt des Begriffs des "Nettogehalt" ist - es stimmt, dass du dich durch den Abschluss von Versicherungen im Leistungsfall nicht besser stellen darfst als ohne Eintritt des Leistungsfalls. Aber das wär bei dir ja nicht so.....

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Hallo Dadi,

vielen Dank für den Link, da werde ich mich heute noch genauer damit beschäftigen.

Ich sehe das wie du: es ist eine Difinitionssache. Allerdings ist in den Bedingungen (auch im rechtlichen Teil auf der Homepage des Dachverbandes PKV) immer die Rede von Nettoeinkommen. Die Frage ist nun, was unter Nettoeinkommen im Sinne der (Kranken)Versicherung zu verstehen ist. Ich konnte aber bisher hier noch keine Definition finden.

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Das mit dem Minijob versteh' ich nicht. Du bekommst doch für den Minijob Gehaltsnachweise und kannst ja somit belegen, dass Du einen Betrag X verdient hast.

Genau das verstehe ich ja auch nicht (Gehaltsabrechnungen und Zahlungsnachweise wäre alles kein Problem). Da es sich um eine private Zusatzversicherung handelt, verstehe ich die Logik dahinter nicht, dass ich nur sv-pflichtiges Gehalt absichern kann. Sogar arbeitsrechtlich ist ein Minijob einem normalen Job gleichgesetzt (Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung).

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Wenn du einen Minijob hast, ist dieser nicht KV-pflichtig, wohl aber RV-pflichtig. Somit zählt bei der Krankenkasse dieser nicht zum Einkommen mit dazu. Ich hab dazu mal folgendes gefunden:

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist die Ausübung eines Mini-Jobs möglich, der mit Ausnahme der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht sozialversicherungsfrei ist. Jeder weitere Mini-Job wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, so dass für den zweiten und alle weiteren Mini-Jobs Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung besteht.

Und hier noch der Link dazu: http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/450-Euro-Mini-Jobs/450-euro-mini-jobs-geringfuegige-beschaeftigung.html

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