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Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis LL.M an der TU Kaiserslautern


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Das ist ja interessant für mich als Absolvent. Woher hast du diese Info?

Wenn es denn tatsächlich so ist, glaube ich kaum, dass diese Änderung auf den eigenen Wunsch der TU zurückzuführen ist. Schließlich ist der LL.M. ein bekannter und auch beliebter Abschluss. Der MLC ist, zumindest mir, völlig unbekannt.

Daraus schließe ich, dass die Akkreditierungsagentur ihre Finger im Spiel hat. Vermutlich (reine Spekulation meinerseits) wurde eine deutliche Unterscheidung von den zahlreichen anderen LL.M.-Abschlüssen verlangt, die doch einen wesentlich stärkeren Fokus auf dem Bereich "Recht" legen.

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Das ist ja interessant für mich als Absolvent.

Wenn Du wirklich ein Absolvent, also fertig bist, dann ist es vielleicht interessant, aber, wenn das Deine Intention war, bedeutungslos. Du bleibst bei dem Abschluss der Dir offiziell verliehen wurde.

Wenn Du derzeit fertig wirst, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass es Dich auch nicht tangiert, sondern erst die "Neuanfänger". Das allerdings wirst Du spätestens dann merken, ich meine in welche Richtung es geht, wenn Du Deine Urkunde hast.

Grüße!

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@aquila: Ich meinte natürlich interessant in genau diesem Wortsinne. Dass es meinen vorhandenen Abschluss nicht betrifft bzw. ändert, ist schon klar. ;-)

@Markus: Danke für den Link. Dort findet man auch die Begründung der Beanstandung durch die Akkreditierungsagentur:

Der Studiengang wird mit einem Master in Commercial Law abgeschlossen. Dies entspricht nach Ansicht der Gutachter dem inhaltlichen Profil des Studienganges. Die anwendungsorientierte Ausrichtung des Studienganges wird im Curriculum, insbesondere bei den Fallbeispielen, deutlich. Jedoch stellen die Gutachter fest, dass ein derartig abgekürzter Abschlussgrad nicht zulässig ist, da fachliche Zusätze zu den von der Kultusministerkonferenz vorgegebenen Abschlussgraden nicht erlaubt sind.

Quelle: Gutachterbericht, S. 19

Es wird sich also an dem "Com." gestört, was ich nachvollziehen kann.

Bearbeitet von boeser
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  • 1 Monat später...

Hallo!

Der MLC auf der Visitenkarte ist nichtssagend, da es keiner verstehen würde.

Ein LL.M. hat eindeutig einen höheren Stellenwert auf dem Arbeitsmarkt.

Wenn also das »Com.« gegen Auflagen verstößt, wieso bleibt es dann nicht bei der international bekannten Kurzform LL.M.?

Da ich nicht nur an den Inhalten des Studiums interessiert bin, sondern auch an dem akademischen Grad des LL.M. führt die Änderung in MLC dazu, dass ich das Studium nicht absolvieren werde.

Gruß

Dave

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Hallo allerseits!

Ich habe mir den, von Markus verlinkten, Akkreditierungsbericht nur kurz durchgesehen, der Studiengang schließt doch mit dem Abschlussgrad:

Master in Commercial Law (LL.M. (Com.)) ab (Dritte Seite - ohne Seitenzahl im Bericht). - Wo ist da das Problem? Ich sehe keinen MLC...

Auf Seite 11 des Berichtes steht: "Als eine Empfehlung aus der Erst-Akkreditierung wurde der Abschlusstitel von dem noch im Akkreditierungsantrag genannten Titel „Master in Commercial Business Law“ bereits in der StuPrO ab 2008 in „Master in Commercial Law“ gekürzt." - Die haben sich an dem "Business" im akademischen Grad gestoßen...

Auf Seite 18 steht: "Als Abschlussgrad dieses Weiterbildungs-Studienganges wird der „Master in Commercial Law“ (LL.M. (Com)) verliehen."

Oder habe ich da ewas überlesen?

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Hallo RoddY,

ich sprach heute mit einer Dame vom Prüfungsamt. Leider wurde die neue Bezeichnung (MLC) bestätigt.

Unter "http://www.uni-saarland.de/masterstudium/studienangebot/aufbaustudiengaenge/wirtschaftsrecht-fuer-die-unternehmenspraxis/das-fach.html" kannst Du die Info. gleichfalls nachlesen.

Wie ich bereits erwähnt habe, wäre eine Umbennung einfach in LL.M. ohne Zusatz möglich.

Aus mir nicht bekannten Gründen hat man sich eine Phantasiegrad ausgedacht, der auf dem Arbeitsmarkt eher Fragen aufwirft.

Dies gilt besonders, wenn man sich im Ausland bewirbt.

Ich habe mir mal den entsprechenden Erlass der Kultusministerkonferenz angeschaut und genau genommen ist die neue Bezeichnung alles andere als transparent bzw. vergleichbar.

Gruß

Dave

Bearbeitet von Markus Jung
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  • 1 Monat später...

Hallo an alle,

also ich habe gerade gelesen, dass jetzt doch der Abschlusstitel LL.M. anvisiert wird. Vielleicht hat sich das dann mit MLC erledigt. Finde ich ja einen sehr komischen Abschlusstitel, da er "komplett neu" ist..

und hier ist der Link: http://www.zfuw.uni-kl.de/fernstudiengaenge/management-law/wirtschaftsrecht-fuer-die-unternehmenspraxis/

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Hallo!

Habe am Freitag den gleichen Hinweis von der TU Kaiserslautern erhalten.

Offensichtlich sind die Anmeldezahlen rapide zurück gegangen, da kaum jemand

Interesse an einen unbekannten Grad hat.

Meines Erachtens eine sinnvolle Entscheidung.

Gruß

Dave

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