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Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis LL.M an der TU Kaiserslautern


Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde, CrixECK schrieb:

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es wird der Grad verliehen, der gemäß gültiger Prüfungsordnung verliehen wird. Das kann bedeuten, dass man in der alten PO bleibt oder in die neue PO übergeleitet wird. Die letzte Überleitung war von einem "Master of commercial Laws (LL.M.)" zu "Master of Laws (LL.M.)" und erfolgte für alle Studenten des Studiengangs von Amts wegen d.h. ohne Antrag.

 

Daher meine Anregung der Belehrung. :-)

Klappt schon ganz gut. ?

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vor 2 Stunden, CrixECK schrieb:

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es wird der Grad verliehen, der gemäß gültiger Prüfungsordnung verliehen wird. Das kann bedeuten, dass man in der alten PO bleibt oder in die neue PO übergeleitet wird. Die letzte Überleitung war von einem "Master of commercial Laws (LL.M.)" zu "Master of Laws (LL.M.)" und erfolgte für alle Studenten des Studiengangs von Amts wegen d.h. ohne Antrag.

 

Wobei es aber doch nach den Regelungen der PO, § 21, durchaus "Bestandsschutz" bzw. nach Abs. 3 eine Wahlmöglichkeit der Studierenden gab. Oder?

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vor 11 Stunden, Bietzi schrieb:

 

Wobei es aber doch nach den Regelungen der PO, § 21, durchaus "Bestandsschutz" bzw. nach Abs. 3 eine Wahlmöglichkeit der Studierenden gab. Oder?

Nein. In der für mich geltenden PO gab es das nicht. Mag sein, dass es nun anders ist. aber der erste 90 ECTS Studiengang hatte die nicht.

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Ich gehe fest davon aus, da der Personalbereich sehr "rechtsnah" ist.

 

Ich habe als geprüfte Betriebswirtin mit 7 Jahren Revisionserfahrung die Zulassung zur Eignungsprüfung erhalten und diese auch bestanden.

Zuvor hatte ich an der IHK eine Marketingfachkauffrau-Weiterbildung absolviert, ursprüngliche Ausbildung nach dem Abi war staatlich anerkannte Übersetzerin.

 

Wie das mit der Hochschulzulassung ohne Abitur, nur mit Weiterbildungsprüfung ist, weiß ich nicht, aber vielleicht hast Du ja eh Abitur.

 

Sowas müsste aber in der Prüfungsordnung / Zulassungsordnung stehen.

 

LG, Uschi

 

 

Bearbeitet von Markus Jung
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  • 3 Monate später...

- Eingang der Masterarbeit beim Juristischen Prüfungsamt am 04.01.2017

- Am 02.05.2017 wurde mir mitgeteilt, dass mein ursprünglicher Erstkorrektor Prof. Dr. Weth "eine fristgerechte Korrektur nicht gewährleisten kann". Nun wurde meine Thesis an eine eine wiss. Mitarbeiterin zur Erstkorrektur weitergeleitet.

 

Also sind es derzeit 4,5 Monate... Tendenz steigend ;) 

 

Mal sehen, wann ich was davon höre!

 

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vor 21 Stunden, Maddin123 schrieb:

Also sind es derzeit 4,5 Monate... Tendenz steigend ;) 

 

dann kann ich ja noch happy sein. Masterarbeit am 28.02.17 abgegeben. Notenkonferenz im Mai, Ergebnisverkündigung 3-4 Wochen nach Notenkonferenz.

 

Ich wusste zumindest von Vorne herein auf was ich mich einstellen muss. War die Nervosität zwischendurch komplett weg, steigt sie gerade täglich, je mehr aus auf Juni zugeht. Ob ich nun aber Anfang, Mitte oder Ende Juni die Note bekommen ist mir nicht mitgeteilt worden.

Bearbeitet von Markus Jung
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