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Fernabitur, Arbeit & Kindergeld Ausland


TingTong

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Hallo ich bin 22 und habe vor ein Fernabitur bei der ILS zu beginnen.

Ich wohne bei meinen Eltern, z.Z bin ich arbeitslos davor war ich 2monate in Thailand.

Ab nächsten Monat fange ich wieder an zu arbeiten parallel dazu das Fernabitur.

Ich möchte nur bis Oktober arbeiten und 1. November wieder nach Thailand für 3monate und dort von meinem erstaprtem leben und

frei sein für den Lernstoff. Steht mir in dieser Zeit Kindergeld zu ?

Ich möchte das dann auch nächstes Jahr vorführen so das ich 5-6 Monate in 2 reisen im jahr in Thailand bin und das restliche halbe jahr in Deutschland arbeite.

Kann ich also immer wen ich arbeitslos werde Kindergeld beantragen?

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Du hast keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, da du schon über 21 bist nähere Infos unter:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Aenderungen-Steuervereinfachungsgesetz-2011.html

falls der Link nicht funktioniert einfach mal google bemühen mit dem Suchwort Kindergeld :-)

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Ist das nicht bis zum 25 Lebensjahr?

Meine Schwester ist auch über 21 und bekommt Kindergeld. Kollegen von mir besuchen auch die VHS und machen dort ihr Abitur und bekommen Kindergeld einer davon ist 24.

Ich fand auch berichte wo ILS Studenten Kindergeld bekommen, ich möchte das nur wen ich nicht arbeite.

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Was Mamawuschel schreibt ist nicht ganz so richtig, es gibt mehrere Abstufungen und Grenzen.

Für ein Kind in Ausbildung oder Studium kann das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezogen werden.

Die Grenze bis zum 21. LJ gibt es auch, aber nicht nur. Du hast das ein bisschen durcheinander gebracht ;)

Aber erstmal: Dir selbst steht gar nichts zu. Das Kindergeld ist ein Steuerausgleich für die Eltern. Sie beantragen es, sie bekommen es.

So, jetzt ist die Frage, ob Fernabi dazu zählt. Kurze Antwort: Ja, im Prinzip schon. So steht es u.a. in der Dienstanweisung für Sachbearbeiter der Familienkassen. Meine Eltern wurden erst ohne weitere Nachfrage abgewiesen mit der Begründung, für Fernlehrgänge gäbe es kein Kindergeld. Pustekuchen, nach Verweis auf deren Dienstanweisung (was eigentlich schon ein Unding ist, dass der Antragsteller denen ihre Arbeit erklären muss) prüfte man die eingereichten Unterlagen doch nochmal und voilà - Antrag bewilligt. Meine Eltern haben somit auch Kindergeld bekommen, bis ich 25 wurde. Voraussetzung ist, dass das Kind seine überwiegende Arbeitskraft da hinein investiert, es sich ernsthaft vorbereitet etc. Gern verlinkt wird auch das Urteil des Finanzgerichts Schleswig Holstein, auch wenn das Ländersache ist, ist es für die eigene Argumentation hilfreich. (Die Keule kann man aber immernoch aus dem Sack holen, wenn man einen Ablehnungsbescheid im Briefkasten hatte, muss nicht schon im Vorfeld sein;))

Was heißt, du wirst ab nächsten Monat wieder arbeiten? Vollzeit? 400 Euro Basis? Hast du schon eine Ausbildung? Das spielt da alles mit rein.

Eigentlich ist es auch egal, von wo aus man lernt - wenn man es tut. Ich gebe zu, deine Schilderung "arbeiten und die restliche Zeit durch Thailand reisen" klingt nicht so, als würdest du mit Hochdruck lernen wollen.

Manche Kassen bewilligen das allein durch Vorlage der Anmeldebestätigung der ILS, manche sehen genauer hin. Die für mich zuständige Kasse hat über die gesamte Bezugsdauer Nachweise verlangt. Dafür habe ich von der ILS Bescheinigungen bekommen. Nicht die allgemein formulierte (die reichte nicht), sondern eine, aus der mein konkreter Fortschritt hervorging, nämlich wie viele Studieneinheiten ich geschafft hatte und welchem wöchtlichen Stundenpensum das in etwa entspricht. Aber auch wenn meine Eltern eine Kasse gehabt hätten, die erstmal alles durchwinkt: Nicht schleifen lassen, Nachweise sammeln! Es kann auch Monate-Jahre später stichprobenartig nachgeprüft und ggf. zurückgefordert werden. Vor allem bei Fernlehrgängen wird es dann heikel, wenn man nichts in der Hand hat. Übrigens ist das auch für die Krankenversicherung nützlich. Familienversichert war ich nämlich auch bis ich 25 wurde, danach in der studentischen Krankenversicherung. Da aber immer auch auf die Einkommensgrenzen achten, sonst ist man raus!

Und nochmal in eigener Sache: WENN man alle Voraussetzungen erfüllt, dann ist der Kindergeldbezug das gute Recht der Eltern. Ich hab (nicht speziell hier) schon hundertfach gelesen, man solle "froh sein, für sowas wie das Fernabi überhaupt was zu bekommen" :thumbdown:

Bearbeitet von Mupfel
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  • 6 Jahre später...

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