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Europäische BWL - Praktikum?


Vip3r

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Hallo,

ich interessiere mich für den Studiengang Europäische BWL der Euro-FH.

Ich befinde mich in der Sondersituation, aktuell bzw. während des Studiums zwar berufstätig zu sein, jedoch ohne irgendeinen Bezug auf die Inhalte des Studiums. Einschlägige Berufserfahrung kann ich im Zeitumfang von 6 Monaten nachweisen, jetzt allerdings bereits ca. 2 Jahre zurückliegend.

Dem mir zugesandten Informationsmaterial bzw. einer Auskunft der Studienberatung konnte ich nicht entnehmen, dass der Studiengang - wie leider bei sehr vielen anderen Anbietern der Fall - die Erbringung einer zusätzlichen Praktikumsleistung während des Studiums voraussetzt. Es wird lediglich eine berufspraktische Tätigkeit mit Bezug zu dem entsprechenden Studiengang im Zeitumfang von mindestens 12 Wochen vor Beginn des Studiums empfohlen. Dem gegenüber stehen einige Berichte in Foren, welche von der Forderung eines 6-monatigen Praktikums berichten.

Es wäre schön, wenn aktuelle Euro-FH-Studenten dazu eine Aussage treffen könnten.

Vielen Dank und VG

Tobias

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  • 3 Wochen später...
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Bisher hat zwar niemand geantwortet, aber ich versuchs auch mal mit einem ähnlichen Anliegen.

Habe von 2003-2006 Kaufmann im Groß- und Außenhandel gelernt (Firma ging zum Ende der Ausbildung insolvent, daher keine Übernahme), Fachhochschulreife im Anschluss gemacht, danach in Australien 2 Jahre umhergetingelt und seitdem als Teilzeitkraft in einem Lager als Lagerarbeiter angestellt. Zwischendrin waren auch mal 2 Ausflüge in ein Präsenzstudium dabei, eins musste aufgrund von privaten Problemen abgebrochen werden, das andere war überhaupt nicht mein Fall wie ich nach 2 Semestern festgestellt hatte.

Muss ich nun vor oder während eines Studiums an der Euro FH (ebenfalls EBWL) ein Praktikum machen, oder reicht meine damalige Ausbildung bzw. meine aktuelle Tätigkeit aus?

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Hallo ihr zwei,

zunächst mal der Orginaltext der Studienordnung (§8):

(1) Das Praktikum soll den Studierenden helfen, die Bedeutung der Studieninhalte und ihre Verflechtungen in der betrieblichen Arbeitssituation zu erkennen

und die ökonomischen und sozialen Zusammenhänge zu beurteilen. Die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen praktisch angewandt werden.

Das Praktikum soll auch die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der im Studium erworbenen theoretischen Erkenntnisse in der Praxis verdeutlichen.

Das Praktikum soll den Studierenden außerdem helfen, ihre Berufsfeldorientierung zu überprüfen und gegebenenfalls berufliche Ziele abzustecken.

(2) Das Praktikum ist als einschlägige berufspraktische Tätigkeit Bestandteil des zweiten Studienabschnitts und kann erst nach Ablegung der Zwischenprüfung abgeleistet werden.

(3) Das Praktikum dauert ein halbes Jahr und soll in der Regel zeitlich zusammenhängend abgeleistet werden. Die Präsidentin oder der Präsident kann Ausnahmen

genehmigen, wenn die Unterbrechung das Ausbildungsziel nicht gefährdet.

(4) Die berufspraktische Tätigkeit soll in einem oder mehreren Betrieb(en) abgeleistet werden, in dem bzw. denen die mit den Inhalten der Studienfächer in Zusammenhang stehenden betrieblichen Arbeitssituationen erfahrbar werden.

(5) Die Studierenden wählen ihre Betriebe selbst. Berufstätige Studierende können das arbeitgebende Unternehmen als Ausbildungsstätte wählen, wenn dadurch das

Erreichen des Ausbildungsziels gewährleistet ist. Vor Ableistung der berufspraktischen Tätigkeit wird die Praktikumsstelle von der Präsidentin oder dem Präsidenten

der Euro-FH genehmigt.

(6) Die Ableistung der berufspraktischen Tätigkeit wird von den ausbildenden Betrieben bescheinigt.

(7) Die Studierenden fertigen über die Inhalte des Praktikums eine Hausarbeit als Praktikumsbericht an, in der die ausgeübten Tätigkeiten in gegliederter Form dargestellt und vor dem Hintergrund der im Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse beurteilt werden. Der Praktikumsbericht kann auf Antrag in die Bachelor-

Thesis integriert werden.

(8) Die erfolgreiche Ableistung des Praktikums und Ausarbeitung des Praktikumberichts ist eine Studienleistung.

(9) Auf Antrag kann die während des Studiums ausgeübte Berufstätigkeit als Praktikum angerechnet werden.

Ferner heißt es seitens der Euro-FH bezüglich der Anrechnung von Berufspraxis als Praktika:

Gemäß § 8 Abs. 9 der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Europäische Betriebswirtschaftslehre

(StuProdD2 / H) kann auf Antrag eine während des Studiums ausgeübte Berufstätigkeit als Praktikum

angerechnet werden. Die während des Studiums ausgeübte Berufstätigkeit wird als Praktikum angerechnet,

soweit die Gleichwertigkeit gegeben ist. Eine während des Studiums ausgeübte Berufstätigkeit ist dem

Praktikum gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden

Praktikums entspricht.

Soll heißen:

Wenn ihr momentan berufstätig seid oder ward und diese auch nur einen leichten Bezug zum Studium hat/hatte, ist eine Anrechnung kein Problem. Besteht allerdings überhaupt keinen praktische Erfahrung werdet ihr um ein Praktikum wohl nicht herumkommen.

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