Zum Inhalt springen

Frage zur Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang Wirtschaftsrecht


MD0358

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage :).

Ich möchte gerne Wirtschaftsrecht studieren, verfüge aber nicht über die allgemeine Hochschulreife. Also käme für mich nur die Option in Frage das ganze über Ausbildung und Berufspraxis, sowie Zulassungsprüfung zu machen.

Ich habe mich bei der Euro FH nun durchs Studienprogramm und die Info Hefte gelesen und da steht nun was von Ausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung. Jetzt kommen wir zu meiner speziellen Situation:

Ich habe eine 3 jährige Ausbildung abgeschlossen in einem Fachfremden Beruf und habe nach der Prüfung auch weiter in dem Beruf gearbeitet, bin dann schwanger geworden und habe durch erhebliche Schwangerschaftskomplikationen nach 7 Monaten Arbeit ein Beschäftigungsverbot bekommen. Das heißt wirklich gearbeitet hab ich nur diese 7 Monate, und war dann bei vollem Lohnausgleich die letzten 6 Monate der Schwangerschaft daheim.

Wie wird das mit dem Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz geregelt? Zählt das mit zur Berufserfahrung? Ich weiß das 2 Jahre Erziehungszeit angerechnet werden. Das heißt ich käme wenn man das Beschäftigungsverbot nicht mit rechnet auf 2 Jahre und 7 Monate Berufserfahrung.

Was dann ja leider zu wenig wäre.

Ich würde mich freuen wenn es hier jemanden geben würde der da bescheid wüsste.

VG Melanie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...