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Mit 46 zum Bachelor of Laws mit nicht ganz idealen Vorraussetzungen? Rat gesucht.


Birgit Sontag

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Mein beruflicher Werdegang ist ein wenig problematisch. Ich bin 46 Jahre und möchte daran etwas ändern und außerdem einen Traum wahrmachen. Für die Umsetzung ist allerdings guter Rat teuer.

Ich muss dazu sagen, dass ich erst jetzt verstehe, was bei mir beruflich schiefgelaufen ist und warum, seit ich im Januar diesen Jahres die Diagnose "Asperger-Syndrom" (eine leichte Form des Autismus) gestellt bekam. Daher kamen einige Berufe und Tätigkeiten nicht in Frage, was ich aber nicht wusste.

Aber man sollte das nicht nur unter defizitiären Gesichtspunkten sehen, denn die Betroffenen haben auch herausragende Stärken, die mittlerweile bereits Firmen wie Auticon, Specialisterne etc. nutzen und z.B. im Informatikbereich bevorzugt Asperger-Autisten einstellen.

Autisten haben meist ein sogenanntes Spezialinteresse. Das ist ein Gebiet, mit dem sie sich intensiv beschäftigen und auf dem sie auch über den sonstigen Bildungsstand hinaus hoch aufnahme,- konzentrations- und leistungsfähig sind. Bei mir sind das die Rechtswissenschaften, wo ich mir autodidaktisch bereits Wissen angeeignet habe, Fachbücher lese und verstehe.

Von diesem Hintergrund aus schildere ich nun kurz noch meinen Werdegang, derzeitigen Stand und Ziele. Nach der Mittleren Reife hatte ich Orientierungsschwierigkeiten, da ich verschiedene Berufe wie Erzieherin, Köchin ausprobierte, die aber mit Asperger nicht geeignet sind.Schließlich machte ich eine Ausbildung zur Bürokauffrau. arbeitete dann aber nur wenige Monate und ging dann in eine doppelte Kindererziehungspause von über 10 Jahren.

Später versuchte ich, beruflich wieder einzusteigen, zuerst einmal auf geringfügiger und Teilzeitbasis. Aufgrund der langen Pause und der fehlenden Berufserfahrung fand ich keine Anstellung im reinen Bürobereich, sondern immer wieder nur Stellen in Call-Centern oder z.B. als Telefonistin im Versicherungsbüro. Diese Tätigkeit kommt aber aus den genannten gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Frage.

Ich habe mich auch dann noch sehr lange vorwiegend auf die Kinder konzentriert und merkte nicht, wie mir die Zeit davonläuft, um beruflich noch zu etwas zu kommen. Mit der Asperger-Diagnose erkannte ich dann auch sehr stark, weshalb in meinem Berufsleben so vieles schiefgelaufen war.

Nun habe ich von der DRV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen, auch Umschulung/Weiterbildung/Studium stehten im Raum, denn eines ist klar: Hier muss nocheinmal Qualifikation her.

Im Moment mache ich einen 6monatigen Lehrgang als Rechtsassistentin/IHK. Im Grunde ist das ein Lehrgang, der eher für ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte eine Aufwertung ist, da man hier die Grundzüge rechtlich inhaltlichen Arbeitens und der Rechtsanwendungstechniken kennenlernt. Der Lehrgang ist auch geeignet um z.B. auf ein Studium der Rechtswissenschaften ein wenig vorzubereiten.

Die DRV würde mich evtl. auch als Rechtsanwaltsfachangestellte umschulen, aber durch mein ungewöhnliches Spezialinteresse würde ich lieber rechtlich inhaltlich arbeiten oder zuarbeiten, als eine kaufmännische Gehilfin zu sein. Doch wie komme ich mit dem schwierigen Hintergrund da hin?

Bei der Fernuni Hagen kann man beispielsweise mit einer Berufsausbildung und auch mit 3 Jahren berufsfremder Tätigkeit ( sogar 2 Jahre Kindererziehung würden angerechnet) ein Probestudium oder eine Zulassungsprüfung machen. Doch ich habe aufgrund der Asperger-Problematik kaum Arbeitszeugnisse. Wie weise ich die 3 Jahre nach? Eine Bescheinigung der DRV oder Krankenkasse über sozialversicherungspflichige Beschäftigungszeiten nach der Ausbildung wäre sicher möglich, aber ich denke die Fernunis möchten da doch eher Arbeitszeugnisse sehen und fänden anderweitige Bescheinigungen eher dubios. Im Großen und Ganzen wirkt mein Unterfangen vielleicht etwas ungewöhnlich, aber es ist absolut ernst gemeint. Meine Potentiale sind auch von mir realistisch eingeschätzt, denn ich habe bereits im Rahmen eines Reha-Assessments einen Test gemacht, um eine Eignung für ein Studium feststellen zu lassen. Dieser ist positiv ausgefallen.

Um inhaltlich rechtlich arbeiten zu können, wäre die anerkannteste Form wohl der Erwerb des Bachelor of Laws. Ich hätte auch Interesse, einen Sachkundelehrgang für Rentenberater zu machen. Damit könnte ich nach einer 2jährigen Praxiszeit in einer Rentenberaterkanzlei oder Anwaltskanzlei, Unternehmensberatung etc. die praktische Sachkunde erwerben und dann bei Gericht die Zulassung als Rechtsbeistand auf dem Gebiet des Renten- und Sozialrechts beantragen.

Doch der Sachkundelehrgang kostet 6-8000 Euro, welche ich derzeit nicht aufbringen kann. Die Rehaberaterin bei der DRV äußerte sich auch eher negativ dazu, denn sie ist der Meinung, die Rentenberatung würde eh von der DRV gemacht, was aber so nicht ganz stimmt. Ein Rentenberater macht ja auch noch mehr.

Dann gäbe es auch noch die FSH Saarbrücken, dort kann man den Rechtswirt bzw. auch den gleichen Lehrgang in anderer Form als Rechtsmanager/IHK machen. Aber wenn ich so im Internet rehcerchiere, lese ich oft die Meinung, das sei eine "Pseudoqualifikation", da kaum bekannt und anerkannt bei Arbeitgebern. Ich werde mich diesbezüglich auch nächste Woche einmal beim Weiterbildungsberater der IHK informieren.

Das große Thema allerdings ist bei mir aber eben auch der Bachelor of Laws. Entweder in Vollzeit bei Förderung oder in Teilzeit. Und sei es lediglich für ideelle Zwecke. Ich würde gern in meinem Leben noch diesen Abschluss machen und suche Wege da hin, entweder für jetzt gleich oder für später. Kann mir jemand einen Rat geben?

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Hallo Birgit,

ich schließ mich meiner Vorrednerin an, Frei Kanzler,.

Bitte überarbeite deinen Text nochmal. So hat das keinen Sinn.

Und bitte jetzt nicht falsch verstehen: Wenn das überarbeiten des Textes für Sie ein Problem darstellen sollte, aus irgendwelchen Gründen auch immer, würde Ich Ihnen dringends abraten ein Studium in Richtung Rechtswissenschaften anzufangen. Denn dort wird ein strukturierter Aufbau von Texten also Grundlage gefordert!.

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och ich habe aufgrund der Asperger-Problematik kaum Arbeitszeugnisse, wie weise ich die 3 Jahre nach? Eine Bescheinigung der DRV oder Krankenkasse über sozialversicherungspflichige Beschäftigungszeiten nach der Ausbildung wäre sicher möglich, aber ich denke die Fernunis möchten da doch eher Arbeitszeugnisse sehen und fänden anderweitige Bescheinigungen eher dubios.

Diese Frage kann dir nur die Fernuni Hagen beantworten.

Ansonsten kann ich mich den Vorpostern anschliessen. Wenn du den Text besser strukturierst, dann kann man als Leser besser begreifen, um was es dir geht und dir auch weiterhelfen.

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Ich werde das jetzt gerne neu strukturieren. Ich selbst kann auch unstrukturierte Texte in absoluter Schnelle erfassen, habe aber nicht daran gedacht, dass das andere i.d.R. nicht können. Die Anspielung, dass ein ReWi-Studium nichts für mich sei, wenn ich keine Texte strukturieren könne, wäre nicht nötig gewesen. Ein Mensch mit einer "Beeinträchtigung" kann durchaus eine sehr gute Intelligenz besitzen, und man muss nicht davon ausgehen, dass er/sie keine Texte strukturieren kann.

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Warum machst du es nicht einfach? Es gibt weitaus ältere Studenten.

Die Kindererziehungszeit kannst du durch die Geburtsurkunden nachweisen. Für den Rest müsstest du mal nachfragen, aber ich glaube nicht, dass die da Arbeitszeugnisse haben wollen.

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Danke fürs Nachbearbeiten. Ich habe mich wirklich sehr schwer getan beim ersten durchlesen.

Wie schon geschrieben, bei Anerkennungsfragen aller Art kann dir nur die Studienberatung der Hochschule weiterhelfen. Denn nur mit deren Aussage kannst du verlässlich planen. Hier in den Foren und Blogs trifft man viele Menschen mit einer "verqueren" Vita die dann doch noch studieren. Nur Mut!

Vermutlich wird dir ein Studium nicht als Umschulungsmassnahme anerkannt. Die meisten Umschulungen zielen darauf, jemanden in kürzester Zeit fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Aber das Studium an der Fernuni Hagen ist ja relativ günstig, daher kann ich mich nur Sandra anschliessen: "Versuch macht kluch!"

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Was mir gerade noch aufgefallen ist: du schreibst, du hast Kindererziehungszeit von über 10 Jahren genommen. Im Grunde würde das schon als Nachweis über eine berufliche Tätigkeit reichen. Ich habe meine erforderlichen 3 Jahre Berufspraxis nur über die Kindererziehung abgegolten, als Nachweis waren nur die Geburtsurkunden erforderlich.

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