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Neben der Ausbildung: FH- oder allg. HS-Reife


Andre91

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Heyho,

Erstmal zu mir und meiner Ausgangssituation: Ich bin 21 Jahre alt, aus NRW, meinen FOR-Q habe ich 2008 erhalten. Zwischenzeitlich besuchte ich 1 1/2 Jahre die gymn. Oberstufe, welche ich aus privaten Gründen abbrach. Danach ging ich in eine Chemielaborantenausbildung, die ich nach 2 Jahren abbrechen musste (!) - also nicht freiwillig aufgab. Seit 08/2013 in einer Elektrikerausbildung.

Hier liegt das Problem: Die Ausbildung werde ich selbstverständlich abschließen, jedoch habe ich nicht vor weiter in diesem Beruf zu arbeiten! Nun stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist, neben der Ausbildung meine FH-Reife (lieber die FH-Reife, aufgrund der 2. Fremdsprache bei der allgemein Hochschulreife..) nachzuholen? Ziel wäre es, an einer Fachhochschule anschließend zu studieren.

Meine Noten lagen in den letzten Jahren immer im sehr guten - guten Bereich (schriftlich, mündl. etwas schwächer)!

Ist dieses Vorhaben überhaupt gesetzlich möglich? Ich schrieb der ILS bereits, diese waren jedoch der Meinung, ohne abgeschlossene Berufsausbildung sei die FH-Reife nicht möglich - was allerdings nicht ganz richtig sein kann, denn schließlich wird (zumindest in NRW) von vielen Schülern direkt die FH-Reife an den Realschulabschluss angehangen, ohne eine Berufsausbildung vorlegen zu können. Praktische Erfahrungen sind hier das Stichwort und die sammel ich doch während der Ausbildung, oder nicht?

Wäre super, wenn sich jemand melden könnte, der da etwas Licht in Dunkle bringt. Wo ich melden kann, was möglich ist, etc..

Lieben Gruß,

André

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Hallo André,

leider kenne ich mich mit der FHR nicht genau aus, aber ich hab folgendes dazu gefunden:

"Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der

Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule

(Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg usw.)

oder nach Abschluss von Belegfächern auf Oberstufenniveau an Fachschulen verbunden mit einer Berufsausbildung.

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigen (in manchen Bundesländern nur halbjährigen)

Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule."

(Quelle: Wikipedia)

Demnach muss ja ein berufspraktischer Teil (Praktikum) abgeleistet werden, bzw. eine vorangegangene

Berufsausbildung stattgefunden haben. Da die ILS ja nur den schulischen Teil begleiten kann, denke ich mal

das aus diesem Grund der Lehrgang nur für Leute mit bereits bestehender/abgeschlossener Ausbildung durchführbar ist.

Ich muss aber dazu sagen, ich habe jetzt nur versucht zu schlussfolgern.

Wenn die ILS deine Voraussetzung als unzureichend ansieht wird das sicher auch so sein.

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Beim Fernabi mit der ILS musst du zwei Fremdsprachen belegen.. Soweit ich weiß kann man nicht von Anfang an eine rauskicken, weil man eh nicht das volle Abi will. Man bekommt den schulischen Teil der FHR dann, wenn man in der staatlichen Prüfung nicht genügend Punkte erreicht, um das 'richtige' Abi zu bekommen. Theoretisch könnte man drauf spekulieren, die eine Fremdsprache einfach mittelmäßig zu üben und entsprechend schlecht abzuschneiden. Ich denke aber, da kann man ganz schnell daneben greifen.

WENN man den schulischen Teil der FHR hat, dann braucht man auch einen Praxisteil. Das gilt auch für NRW:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CFMQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.schulministerium.nrw.de%2FBP%2FSchulsystem%2FSchulformen%2FGymnasium%2FMerkblaetter%2FMerkblatt_zum_Erwerb_der_Fachhochschulreife.pdf&ei=0HpVUr_0GobJtQb5nYCoDw&usg=AFQjCNGg5QU2LN6jgKYN6JuttJT8V1wgJg&sig2=YldQd5lDU1EdllpBgJrxLA&bvm=bv.53760139,d.Yms&cad=rja

Ob eine abgebrochene Ausbildung als berufsbezogener Teil akzeptiert wird, musst du bei der Schulbehörde anfragen. Wenn man die Bestimmungen wörtlich nimmt, dann reicht es ("Einem einjährigen Praktikum sind gleichgestellt: die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht"). Deine neue Ausbildung sollte in jedem Falle reichen, sobald sie abgeschlossen ist. Ob man den Praxisteil vor oder nach dem schulischen Teil bestanden hat, ist meines Wissens egal.

Es kann (keine 100% Sicherheit) aber sein, dass auch für den Praxisteil das Hamburger Schulrecht gilt, wenn du den schulischen Teil in Hamburg erwirbst. Dazu finde ich die Regelungen gerade leider nicht. Dürften so ähnlich sein.

Das man direkt nach der Realschule seine FHR bekommt ist auch in NRW nicht so. Diese Schüler besuchen dann eine Schulform, in der auch ein Praxisteil irgendwie integriert ist. Ganz ohne gehts nirgends.

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Erstmal danke für die Antworten! :)

Mir ist bewusst, dass die ILS nur den schulischen Teil anbieten kann. Mir ist ebenfalls bewusst, dass ich, bevor ich die Ausbildung nicht erfolgreich abschließe, auch keine FH-Reife erlangen kann. Den praktischen Teil der FH-Reife würde mir ja spätestens am Ende der Ausbildung angerechnet werden können - und somit auch die allgemein Fachhochschulreife -, aber das würde ja letztlich reichen. Studieren möchte ich, wenn es überhaupt möglich ist, eh erst nach der Ausbildung.

Und ich habe mich bezüglich der FH-Reife & dem praktischen Teil in NRW vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt; natürlich haben diese Schüler auch einen praktischen Teil in Form eines Praktikums (meist während, z.T. nach der Schulzeit) - nur sie haben ihn meistens nicht vor Beginn des Unterichts für die FH-Reife, wie es eben aber wiederrum zum Beispiel die ILS verlangt. Da liegt mein Unverständnis..

Für Hamburg steht hier das Selbe: http://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil

Wieso akzeptiert die ILS also nur langjährige Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung, wenn ein begelitendes Praktikum (1 Jahr) auch reicht?

Mir würde auch eine fachgebundene Hochschulreife reichen, nur leidet bietet das keine der Fernhochschulen an.. Denn die Sprache wird mein einziges Problem. Mit romanischen Sprachen kann ich nicht so gut, hatte bereits schon Latein, Französisch und Spanisch. War alles nicht meins.. Niederländisch wäre eine schöne Option, wird aber leider nicht angeboten.

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Ich hab jetzt nur mal bei der Beschreibung *Fachhochschulreife Technik* ILS geschaut, dort steht:

"Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur staatlichen Prüfung müssen nachgewiesen werden:

Der Realschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss.

Außerdem eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung (kann in manchen Bundesländern

ersetzt werden durch eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung)"

(Quelle ILS - Fachhochschulreife-Technik)

Wenn Du die FHR beginnst und dich nach den Prüfungen deiner Ausbildung für die Prüfungen der FHR anmeldest, dann hast du die Voraussetzungen der ILS doch erfüllt.

Oder übersehe ich da was?

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Ach diese FHR (die justify gepostet hat) ist gemeint, ich dachte die abgespeckte Version vom normalen Abiturlehrgang, sorry.:blushing:

Wieso akzeptiert die ILS also nur langjährige Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung, wenn ein begelitendes Praktikum (1 Jahr) auch reicht?
Das ILS muss sich da an die Vorgaben des Schulgesetzes halten. Ich verstehe es so, dass eine FHR Technik (oder FHR Wirtschaft) als Externer nicht dem schulischen Teil gleichgestellt ist, den man z.B. am Gymnasium ohne irgendeine Ausrichtung bekommen kann. Und entsprechend ist dann auch unterschiedlich geregelt, wie der berufspraktische Teil erbracht werden muss. Hier: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&ved=0CG0QFjAD&url=http%3A%2F%2Fwww.brd.nrw.de%2Fschule%2Fberufskollegs%2Fservice%2FMerkblatt_Externenpruefung_Fachhochschulreife.pdf&ei=4ddVUtWlCOiu0AW-toGQDQ&usg=AFQjCNGWduRhq8coYbOkTfvZd6iz2e5LnQ&sig2=KsNsGOXPg4ki5HEBdNaX9A&bvm=bv.53760139,d.d2k ist es genauso beschrieben. FHR Technik nur mit abgeschlossener Ausbildung, Praktikum reicht da nicht. Im restlichen Bundesland wirds genauso sein.

Vielleicht wäre es aber auch wirklich sinnvoll, eines nach dem anderen zu machen. Berufsausbildung und davon unabhängig noch die Vorbereitung auf die Externenprüfung könnte ein ziemlich hartes Brett werden :-/

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  • 2 Monate später...

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