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Wenn Akkreditierung nach Abschluss nicht erneuert wird ==> Abschluss noch gültig?


jSchmalhofer

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Thema Akkreditierungen, welche ich mir zwar schon öfters gestellt habe, aber ich nie als dringlich genug sah um zu recherchieren.

Folgender Beitrag bzgl. einer abgelaufenen Akkreditierung hat mich aber dann wieder neugierig gemacht: Link hier im Forum.

Meine Frage: WENN man schon einen Abschluss einer Hochschule/Uni hat und der Studiengang zum Zeitpunkt des Abschluss akkreditiert war, irgendwann danach aber die Akkreditierung ausläuft und nicht erneuert oder erteilt wird, beeinflusst das dann die "Gültigkeit" meines Abschlusses?

Rein vom "Bauchgefühl her" würde ich sagen "Nein", denn die Akkreditierung sollte wohl nur die aktuell gültigen Studiumsbedingungen im Akkreditierungszeitraum betreffen. Aber eine wirklich fundierte/offizielle Aussage hierzu konnte ich bisher im Internet nicht finden.

Bin für jeden "Input" dankbar!

Viele Grüße!

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Ich habe auch keine Belege für meine Aussage, gehe aber davon aus, dass es so etwas wie offizielle Akkreditierungsunterlagen gibt, in denen die Gültigkeit der Akkreditierung ersichtlich ist. Demnach müsste man entweder bei der Akkreditierungsagentur oder bei der Hochschule diese Unterlagen bzw. eine Bestätigung erhalten können, dass der Studiengang zum Zeitpunkt des Abschlusses akkreditiert war, auch wenn er es später nicht mehr sein sollte.

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Also für einzelne Studiengänge habe ich bereits die Akkreditierungsunterlagen gelesen. Genauer gesagt von der ASIIN e.V. erteilte Akkreditierungen. Diese können auch auf der offiziellen Seite eingesehen werden und beschreiben den Studiengang, wofür eine Akkreditierung beantragt wurde, den Zeitraum bis wann akkreditiert wurde und eine Begründung der Prüfer (soweit ich mich erinnere).

Aber ich konnte keine Formulierung finden, welche die Folgen des Verlustes einer Akkreditierung auf zuvor verliehene Abschlüsse regelt.

Man kann das ganze auch gedanklich weiterspinnen:

Man stelle sich vor Student A und B haben sich mehr oder weniger zeitgleich immatrikuliert. Zu dem Zeitpunkt war der Studiengang akkreditiert. Student A erhält seinen Abschluss 3 Monate vor Auslaufen der Akkreditierung. Student B war etwas fauler, musste ein Semester anhängen und bekommt seinen Abschluss 6 Monate später, also NACH Auslaufen der Akkreditierung. Was, wenn jetzt keine Akkreditierung mehr vergeben wird?

Auch wenn Student A und Student B zu (nahezu) exakt den selben Konditionen studiert haben, wird dann auch deren Abschluss anders bewertet? Bekommt Student B überhaupt noch einen Abschluss?

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Sofern es "nur" so ist, dass die Akkreditierung nicht verlängert wird, sollte das für die Abschlüsse während der Akkreditierungslaufzeit unproblematisch sein.

Etwas Anderes wäre es vermutlich, wenn die Akkreditierung rückwirkend entzogen würde. Aber das kann ja eigentlich nur vorkommen, wenn währen des Akkreditierungsverfahrens irgendwelche falschen Fakten vorgetäuscht worden wären, aufgrund derer die Akkreditierung erteilt wurde.

Was deine oben genannte zweite Variante angeht - Abschluss nach Ablauf der Akkreditierung, würde ich vermuten "Pech gehabt".

Aber alles dies sind nur meine eigenen Gedanken. Verbindliches dazu könnte vermutlich der Akkreditierungsrat sagen. Leider ist deren Homepage http://www.akkreditierungsrat.de/ zur Zeit deaktiviert. Ggf. könntest du dort aber mal anfragen.

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Probleme wuerde ich auch in der Wahrnehmung sehen. Wenn sich jemand die Muehe macht den Abschluss zu pruefen und feststellt das dieser nicht mehr akkreditiert ist, wuerde vielleicht auch ein zu den akkreditierten Zeiten erworbener Anschluss Ansehen verlieren - normalerweise ist es doch ein laenger anhaltender Prozess der zum Entzug fuehrt.

Funktioniert wahrscheinlich auch anders herum...

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normalerweise ist es doch ein laenger anhaltender Prozess der zum Entzug fuehrt.

Ich denke, hier ist es wichtig mit den Begriffen vorsichtig umzugehen. Wenn eine Akkreditierung ausläuft, bedeutet dies nicht, dass diese entzogen würde, sondern kann zum Beispiel auch bedeuten, dass das Verfahren zur Re-Akkreditierung zu spät begonnen wurde und dadurch nicht rechtzeitig für eine fortlaufende Akkreditierung abgeschlossen wurde oder länger dauert als erwartet etc. Ein Entzug würde dagegen bedeuten, dass eine zuerkannte Akkreditierung zurück genommen wird.

Was das Ansehen angeht, stimme ich dir zu.

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Das Ablaufen der Akkreditierung nach dem Studienende (also Erwerb des Abschlusses) ist sicher kein Problem. Es kann ja auch sein (und konnte schon immer sein, auch beim Diplom), dass nach Studienende der Studiengang eingestellt wird oder auch die Hochschule geschlossen wird (letzteres zumindest theoretisch). Was genau passiert, wenn der Studiengang die Akkreditierung verliert, während man studiert, ist mir auch nicht klar.

Allerdings wäre in letzterem Fall in keinem Falle der Abschluss als solcher ungültig, sondern man würde einen nicht akkreditierten Abschluss erwerben. Letzteres ist durchaus möglich und ändert z. B. nichts an der Führbarkeit des Abschlusses. Allerdings könnte es Probleme bei Promotion usw. geben.

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