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Verkauf und Weitergabe von Studienheften


Markus Jung

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Hallo,

also ich finde die Frage nach Studienheften nicht befremdlich.

Ich hätte mir vor dem Studiumbeginn auch gerne einen Einblick auf Studienmaterial der verschiedenen Anbieter gewünscht.

Immerhin soll man sich ja im Vorfeld für einen von vielen Fernstudienanbietern entscheiden und setzt auch viel

Geld aufs Spiel.

Zum einen um sich zu informieren, wie man sich das jeweilige Studium vorstellen kann und wie die Studienhefte geschrieben sind.

Da ich damals auch nichts finden konnte, habe ich die Frage an einen großen Anbieter gestellt, dass ich mich für den Studiengang X interessiere

und ich mir nicht sicher bin, ob ich diesen wegen der Mathematik und Physik schaffe, und ob es die Möglichkeit gibt in das Material einzusehen.

Sie sagten, dass sie mir Material kostenfrei senden. Was gekommen ist, war ein 5 seitiges Probeheft vom Fach Betriebswirtschaft....

Ich finde das sich da in Zukunft die Anbieter ein wenig öffnen sollten, und Studieninteressierten mehr Einblicke gewähren sollten.

Dann würden solche Fragen nach Studienheften garnicht auftauchen.

Gruß

Andreas

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Ich verstehe die Diskussion nicht wirklich. Warum sollte man seine Studienhefte nicht verkaufen dürfen?

Mag sein, dass es hierüber tatsächlich rechtliche Einwände gibt, aber die Frage ist doch, warum man Studienhefte überhaupt kaufen sollte?

Es ist doch so, dass man sich vor Einschreibung in ein Programm höchst wahrscheinlich umfassend über mögliche Programme und Anbieter informiert hat. Im schlechtesten Fall hat man dann noch die Wahl zwischen 2 oder max. 3 Anbietern. Bei gründlicher Recherche findet man dann ganz offiziell, z.B. über iTunesU Studienbriefe zum kostenlosen Download. Wer sucht, der findet. So kann man schon mal einen Blick hinein werfen. (Manche lernen sogar schon wochenlang im Voraus und schreiben sich dann erst ein).

Und Hand aufs Herz, wenn ich z.B. BWL studieren möchte und es kommen nach Durchsicht aller Möglichkeiten noch max. zwei potentielle Anbieter in Frage, die vom Konzept, Kosten, Flexibilität, Bewertungen, was weiss ich auch immer, meinen Vorstellungen entsprechen, sollte man einfach seiner Intuition folgen. Das Studienmaterial ist sich in den meisten Fällen dann doch sehr ähnlich. Muss es auch, denn immerhin geht es um einen vergleichbaren akademischen Abschluss.

Also, wo ist das Problem? Außerdem bietet fast jeder Anbieter einen kostenlosen Probemonat an, während dessen man das Studienmaterial sichten kann. Sollte man dann doch nicht zurecht kommen, liegt es wahrscheinlich weniger am Studienmaterial, als an der Sache selbst.

Im Vorfeld sich verrückt zu machen bringt auch nichts. Also ehrlich gesagt, halte ich das Verkaufen von Studienbriefen für unbedenklich, auch wenn ich keinen Sinn darin sehen kann. Es werden ja keine Einsendeaufgaben oder Klausuren o.ä. verkauft.

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@ynsm

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass die Studienhefte der verschiedenen Anbieter erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede aufweisen. In BWL gibt es z.B. einen Anbieter, der für Bilanzierung nach HGB und IFRS ein kurzes 60 Seiten umfassendes uraltes Studienheft verwendet. Und das geht absolut gar nicht. Es stellt bestenfalls ein sehr grobe vor 10 Jahren aktuelle Einführung dar. Da ich wie gesagt bereits (Fern-)Student bin und ich in Vollzeit arbeite und ich nach meinem Bachelor nahtlos das nächste Studium beginnen möchte, ist es für mich schiewirg mich für ein ein monatiges Probestudium zu immatrikulieren. Außerdem stellt der von mir noch zu erlangende Bachelor die Zugangsberechtigung für den Aufbaustudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Technik dar. Es gibt also durchaus gute und berechtige Gründe für meine Vorgehensweise.

Also, falls jemand Studienhefte für den Aufbaustudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Technik an der HFH oder WB-Hochschule hat, bitte auf mich zukommen.

Vielen Dank

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Es gab schonmal einen Thread dazu:

http://www.fernstudium-infos.de/fernstudium-infos-de-intern/32542-verkauf-von-studienmaterialien.html

Persönlich würde ich aus dem Bauch heraus sagen, das ist nicht ok und könnte rechtlich Folgen haben.

Allerdings überzeugen mich doch die Argumente, dass einem die Dinge gehören und andere Studenten sich das einfach nur mal ansehen wollen. Oder dass ich z.B einfach gerne mal in deine Unterlagen zur Prävention sehen will, weil das in meinem Studiengang nur am Rande stattfindet. Es würde mir einen Wissensbenefit bringen, aber der Hochschule keinen Nachteil. Jedenfalls sehe ich keinen.

Will man ernsthaft studieren, muss man sich ja einschreiben. Es macht also keinen Schaden und warum sollte ein Professor etwas gegen das Verbreiten von Wissen haben? Ist das nicht das Ziel von Wissenschaft?

Die Diskussion generell finde ich absolut berechtigt hier, allein schon, wenn einzelne Teilnehmer sich unwohl fühlen mit solchen Anfragen, warum soll man das nicht offen und klar auf den Tisch legen dürfen?

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Hallo,

zu den verschiedenen Aspekten dieser Diskussion. Zunächst formal: Ich habe das neue Thema mit dem bereits vorhandenen zusammengefügt und @Heike ich finde es gut, dass du diese Diskussion hier erneut angestoßen hast.

Ich selbst sehe solche Angebote und Gesuche kritisch, auch wenn ich sie hier nicht pauschal verbieten möchte. Kritisch aus zwei Gründen

1. Ich halte sie nicht für sinnvoll, Gründe wurden hier ja zum Teil schon genannt.

- Viele Anbieter verschicken auf Anfrage mehr oder weniger umfangreiches Probematerial

- im Zweifel kann die unverbindliche Probezeit genutzt werden, um Material und Betreuung zu testen

- einzelne Studienhefte sind nur begrenzt aussagekräftig, zum Beispiel weil die Qualität weit auseinander geht

- die Studienbriefe können veraltet sein und nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen

2. Ist nicht immer klar, ob sie rechtlich erlaubt sind

- die Weitergabe elektronischer Dokumente dürfte häufig einer unerlaubten Kopie gleichkommen

- bei gedruckten Heften ist die Rechtsfrage unklar, da sie eigentlich Eigentum des Studenten sind - in den AGB der Anbieter steht zum Teil etwas Anderes. Würde mir bekannt oder würde ich darauf hingewiesen, dass ein Anbieter ein Verbot der Weitergabe von Heften in seinen Vertragsbedingungen stehen hat, würde ich Beiträge die solche Materialien betreffen hier entfernen.

- die Weitergabe von (Prüfungs-)Aufgaben und insbesondere Lösungen würde ich hier auch nicht dulden

Insgesamt sehe ich das Thema also eher problematisch. Andererseits kann es für manche Interessenten doch einen guten Eindruck vom Studium vermitteln, gerade wenn ein Anbieter weniger kooperativ sein sollte und sich zum Beispiel bei der Probezeit nur auf die gesetzliche Frist von zwei Wochen und das dafür notwendige Material beschränken sollte etc. Auch ist die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, Absolventen dazu zu verdammen, ihre Materialien nach dem Studium im Altpapier zu entsorgen - streng genommen müsste dies ja dann bei einem Verbot der Weitergabe sogar datenschutzkonform erfolgen, also alles schreddern?

Ich würde es auch begrüßen, wenn sich Vertreter von Anbietern hier an der Diskussion beteiligen würden.

@Heike: Kannst du hier mal einstellen, was zu dem Thema konkret in den AGB von APOLLON steht?

Viele Grüße

Markus

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Das Studienheft und seine Teile sind urherberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis des Rechteinhabers.Dies gilt insbesondere für das öffentliche Zugänglichmachen via Internet, die Vervielfältigung und Weitergabe.Zulässig ist das Speichern und (und Ausdrucken) des Studienheftes für persönliche Zwecke.

Dies steht schonmal bei unseren PDF Studienbriefen (Apollon)

Es steht im Brief auch mein Name und meine Matrikelnummer. Eine anonyme Weitergabe wäre also für die PDFs nicht möglich.

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Bei PDFs und anderen elektronischen Dokumenten ensteht ja durch die Weitergabe immer auch eine Kopie, also eine Vervielfältigung.

Die Frage ist, wie dies bei gedruckten Materialien aussieht, bei denen durch eine Weitergabe ja keine Kopie entsteht.

Und neben der rechtlichen Betrachtung auch die Frage, ob es denn für die Anbieter wirklich ein Schaden ist, wenn Studienhefte weitergegeben werden, oder nicht sogar ein Marketing-Nutzen ist.

Denn zumindest im akademischen Bereich ist doch der Nutzen der Studienhefte ohne die Betreuung, die Prüfungen und letztlich den Abschluss begrenzt und fast immer, wenn es hier bisher Gesuche für Studienhefte gab dienten diese dazu, sich vorab ein Bild von einem möglichen Anbieter zu machen oder die Entscheidung zum Studium stand schon fest und es war der Wunsch da, schon etwas vorzuarbeiten.

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