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Verkauf und Weitergabe von Studienheften


Markus Jung

Empfohlene Beiträge

Die FAZ, die ZEIT und andere Zeitungen machen so was übrigens auch.

Die Regelung von APOLLON auf Tageszeitungen übertragen würde bedeuten, dass ich die von mir erworbene gedruckte Ausgabe der ZEIT zum Beispiel nicht an meinen Nachbarn zum lesen weitergeben dürfte, ohne gegen die AGB zu verstoßen...

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Natürlich hinkte mein Vergleich mit den Zeitungen. Ich wollte damit auch nur deutlich machen, dass es Modelle der Veröffentlichung von Texten gibt, die auf eine reguliertet Wiedergabe ausgerichtet sind. Und dass man eben schauen muss, wie das im konkreten Fall beim eigenen Weiterbildungsanbieter geregelt ist.

Zudem sehe ich einen Unterschied, ob ich etwas meinem Nachbarn weitergebe (also verschenke, wenn ich es "zum Lesen weitergebe" oder ob ich es hier im öffentlichen Raum verticken möchte.

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Zudem sehe ich einen Unterschied, ob ich etwas meinem Nachbarn weitergebe (also verschenke, wenn ich es "zum Lesen weitergebe" oder ob ich es hier im öffentlichen Raum verticken möchte.

Selbstverstaendlich ist ein Handel mit gebrauchten Zeitungen zulaessig. Das gibt es auch, wenn auch nicht unbedingt mit der Zeitung von gestern, aber es gibt ja Dienste, die als Geschenke Zeitungen von beliebigen, eher weit zurueckliegenden, Daten liefern. Und die tun das natuerlich auch im "oeffentlichen Raum".

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Zudem sehe ich einen Unterschied, ob ich etwas meinem Nachbarn weitergebe (also verschenke, wenn ich es "zum Lesen weitergebe" oder ob ich es hier im öffentlichen Raum verticken möchte.

Ich auch - die Apollon-Regelung aber nicht:

Das während des Studiums bzw. Hochschulzertifikatskurses zur Verfügung gestellte Material darf weder während noch nach dem Studium Dritten weder im Original noch in vervielfältigter – auch digitaler – Form überlassen oder an sie veräußert werden.

Damit das hier (auch bei den evtl. mitlesenden Anbietern...) nicht falsch ankommt: Mir ist durchaus bewusst, dass die Anbieter sehr viel Zeit und Geld in die Erstellung der Studienbriefe investieren und ein berechtigtes Interesse haben, die dort vorhandenen Inhalte auch in gewisser Weise zu schützen. Dass zum Beispiel die Weiterverbreitung von PDFs nicht erlaubt ist, kann ich sehr gut nachvollziehen. Aber bei den gedruckten Studienbriefen habe ich damit meine Probleme, solange es sich um die Originalmaterialien und nicht um Kopien handelt, also keine Vervielfältigung der Inhalte statt findet.

Auch in die Erstellung von "normalen" Fachbüchern, die ja mitunter auch durchaus didaktisch ähnlich wie Fernlehrmaterialien aufgebaut sein können, fließt ja mitunter sehr viel Zeit und Geld hinein. Aber ich habe noch nie davon gehört, dass ich eines der von mir erworbenen Bücher aus dem Schrank nicht weitergeben dürfte. Und ja, ich darf dieses sogar auch verkaufen, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen...

Gleiches gilt auch für Tageszeitungen, nur dass sich hier vermutlich kaum ein Käufer finden würde, bis auf die von stefhk3 genannten Ausnahmen.

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Hallo

Bei "echten" Büchern, die kopiert werden, gibt es allerdings die VG-Wort, die den Autoren nach einem bestimmten Schlüssel, den ich jetzt leider nicht kenne, Beiträge für solche Kopien zukommen lässt. Eine solche Vergütung gibt es bei Lehrmaterialien, die ja keine im Buchhandel erhältlichen Werke sind, halt nicht.

Viele Grüße

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Im Augenblick erscheint es doch so, als ob die verschiedenen Anbieter das Thema unterschiedlich behandeln. Damit entstehen ja zwei Bereiche:

Der eine umfasst die Menschen, die einen Vertrag mit ihrem Anbieter haben und (mit oder ohne dessen Erlaubnis) ihre Unterlagen weitergeben möchten - entweder als Geschenk oder gegen Bares. Wie dieser Wunsch behandelt wird, ist eine Sache zwischen den beiden Vertragsparteien.

Der andere Bereich sind Plattformen wie ebay oder diese, die solchen Angeboten Raum und Sichtbarkeit geben. Damit wäre es für mich als Betreiber im ureigensten Interesse, belastbare Informationen zu sammeln, welche Rolle ich in diesem Weitergabespiel spiele und welche (finanziellen) Konsequenzen eventuell auf mich zukommen, wenn ich solche Angebote zulasse.

Alle anderen Themen, die sich hier in diesem Strang finden, sind m.E. "eigentlich" Nebenkriegsschauplätze, weil es überhaupt nicht auf die Einstellung und das Rechtsempfinden des Individuums ankommt.

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Alle anderen Themen, die sich hier in diesem Strang finden, sind m.E. "eigentlich" Nebenkriegsschauplätze, weil es überhaupt nicht auf die Einstellung und das Rechtsempfinden des Individuums ankommt.

Ich sehe das anders bzw. differenzierter.

Einerseits geht es in der Tat darum, wie ich als Betreiber von Fernstudium-Infos.de hier auf der Seite mit solchen Angeboten/Gesuchen umgehe. Weiterleitungen von PDFs, Austausch von Lösungen etc. dulde ich hier nicht - von der Weitergabe bzw. dem Verkauf von Studienheften halte ich nicht viel (alte Versionen, ohne Betreuung nur begrenzte Aussagekraft etc.), dulde sie aber mit einem entsprechenden Hinweis, sofern mir nicht von Anbieter bekannt ist, das er die Weitergabe zum Beispiel durch die AGB ausgeschlossen hat. Dies ist mir bisher aber ausschließlich von APOLLON bekannt und ich würde da entsprechend handeln. Sollten andere Anbieter ähnliche AGB haben, wäre es an diesen mir dies im Falle von entsprechenden Angeboten mitzuteilen. Als Betreiber ist es mir zuzumuten, die generelle Gesetzeslage (hier also das Urheberrecht) zu kennen und zu befolgen - aber nicht die einzelvertraglichen Regelungen eines jeden Anbieters.

Etwas ganz Anderes wäre es, wenn jemand das gewerbsmäßig betreiben würde. So etwas würde ich hier allgemein nicht zulassen. Aber die Praxis ist doch, dass jemand einen Studiengang absolviert oder auch abgebrochen hat, die Materialien nicht mehr benötigt und anderen diese gegen Erstattung der Portokosten und ggf. eines kleinen (? - keine Ahnung, was da gezahlt wird) Entgelts zur Verfügung stellt - oft genug habe ich hier sogar schon gelesen, dass dies kostenlos geschehen ist bzw. angeboten wurde.

Andererseits finde ich es aber gut und wichtig, wenn auch insgesamt die Diskussion geführt ist, wie die verschiedenen Regelungen von den Kunden = Studierenden und sonstigen hier schreibenden Personen empfunden werden und was es für Hintergründe gibt. Natürlich wäre es schön, dazu auch die Einstellung der Anbieter zu erfahren - aber dies lässt sich ja nicht erzwingen.

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Hallo

Ich hatte (als Anbieterin) ja schon vor einiger Zeit was dazu gesagt....

Also: Wir sind schon seit Längerem dazu übergegangen, einzelne Lehrbriefe (unverbindlich und natürlich kostenlos) an Interessenten weiter zu geben. Damit sind wir "preiswerter" als andere potenzielle Angebote, bei denen im Normalfall Geld bezahlt werden muss.

Es gibt auch kein "Verbot", unsere Lehrbriefe weiterzugeben, aber wenn jemand unsere Lehrbriefe kopierte und damit einen schwungvollen Handel damit startete, bei dem würden wir schon vorstellig werden. Das ist aber bislang auch noch nicht passiert...

Wir sehen unsere Leistung aber vor allem auch als Kombination von Lehrmaterialien und Kursbetreuung: Wer ein Heft geschenkt bekommt, kann sich zwar einen gewissen Eindruck von unserer Leistung verschaffen (er kauft also nicht die berühmt-berüchtigte Katze im Sack), aber die volle Leistung, sprich Betreuung, Benotung, Kommentierung und das Ausstellen eines Zertifikates muss dann eben doch bezahlt werden.

Wer also ein Probeheft von uns haben will, der kann sich einfach bei uns melden. Alles kostenlos und absolut unverbindlich - und er wird danach auch nicht mit hemmungsloser Werbung zugeballert. ;)

Viele Grüße

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