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Elternunabhängiges BAFÖG an der WINGS?


Sabine83

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe vor an der Wings Business Consulting zu studieren. Ich bin jetzt 31 und wenn ich mit dem Studium anfage werde ich 30 sein. Vorher habe ich BWL auf Bachelor an einer FH studiert und diesen auch abgeschlossen.

Wenn ich jetzt an einer präsenz Uni studieren würde, würde ich elternunabhängige BAFÖG bekommen. Vorraussetzungen hierfür sind ja: Aufnahme eines Masterstudium nach vorherigen Bachleor zwischen 30 und 35.

An der Wismar würde ich ja weiterhin in Vollzeit weiterarbeiten. Habe ich dann trotzdem Anspruch?

Danke schonmal für eure Antworten

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Die Antwort ist nein. Mit elternunabhängig hat es nichts zu tun, Bafög gibt es nur für ein Vollzeitstudium. Außerdem dürftest Du mit Vollzeittätigkeit die Einkommensgrenzen sprengen.

Definitive Antworten erhälst Du übrigens nur vom Bafög-Amt, auch wenn die Sache hier relativ eindeutig ist.

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Hallo zusammen,

ich habe vor an der Wings Business Consulting zu studieren. Ich bin jetzt 31 und wenn ich mit dem Studium anfage werde ich 30 sein...

**OFF-TOPIC**

dafür hätte ich gerne das Rezept und wenn das wirklich funktioniert, brauchst Du kein Bafög mehr.... :thumbup:

Ich fange dann 5 Studiengänge an, dann wäre ich ja vielleicht wieder 20 :D

**OFF-TOPIC-OFF**

Es gibt hier eine ganz nette Sache, mit der Du berechnen kannst, ob Du überhaupt einen theoretischen Anspruch hättest. Der Link ist dann interessant, wenn Du weniger als ca. 15.000€p.a. verdienst. :ohmy:

@stefhk, dass es Bafög nur für ein Vollzeit-Studium gibt, ist nicht ganz richtig. :blushing: Allerdings sind die Restriktionen ggü. Präsenzstudenten um einiges schärfer. Generell ausgeschlossen ist es aber nicht.

Grüße,

DA

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@DerAhnungslose: In dem verlinkten Paragraphen geht es im nicht-akademischen Fernunterricht, nicht um akademisches Studium. Das ist deswegen wichtig, weil hier auch die 12-Monats-Grenze erwaehnt wird, die fuer akademisches Fernstudium _nicht_ gilt. Das ist aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht so offensichtlich, aber ein wichtiger Unterschied. Und im akademischen Bereich geht m. E. nur ein Vollzeitstudium (§ 2 Abs. 5 Bafoeg, unabhaenig vom Problem des wahrscheinlich zu hohen Einkommens)

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@DerAhnungslose: In dem verlinkten Paragraphen geht es im nicht-akademischen Fernunterricht, nicht um akademisches Studium.

So schnell gebe ich nicht auf ;) ... wenn man hier liest, sieht es gleich nochmal anders aus. Und da ist man bei der WINGS natürlich besonders gut dran, da die HS Wismar ja eine staatliche Hochschule ist :thumbup:

Allerdings wird hier nicht klar geschrieben, was unterstützt wird, es wird lediglich nicht ausgeschlossen. Und voll in Anspruch nehmen ist ein weicher Begriff, denn wenn ich dieselben Semesterwochenstunden habe wie ein Vollzeitstudent und meinen Abschluß in derselben Zeit erreiche, bin ich faktisch ein Vollzeitstudent mit dem Unterschied, dass ich in der Zeit, in der sie ihren Bildungsschlaf (*duck*) nehmen, eben noch 10 Std. arbeiten gehe :lol:

P.S.: für alle Humorlosen, diese Schläge nehme ich gern in Kauf :thumbup:

Nachtrag: eigentlich ist die Diskussion auch überflüssig, da ja zusätzlich das Bafög-Gesetz auch noch den Ländern Entscheidungsspielraum lässt. Somit hilft eigentlich nur, beim zuständigen Bafög-Amt anzurufen und nachzufragen.

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Ich hatte auch in Erinnerung, dass das nur für Vollzeit gilt und habe noch mal geschaut.

§ 3, Abs. 2 Fernunterricht:

http://www.bafoeg.bmbf.de/de/217.php

Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn

(...) die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt (...)

Ansonsten gibt es noch Studienkredite der KfW, die muss man aber mit Zinsen zurückzahlen, während Bafög gedeckelt ist.

Bei Bafög wird meines Wissens auch ab 5.200 EUR Vermögen und 400 EUR Einkommen angerechnet. Der Studienkredit ist wiederum einkommensunabhängig.

Ich habe einen Kredit von der EKK, da werden Zinsen direkt abgezogen. Da bekommt man das mal richtig vor Augen geführt. Auch in der 24monatigen Karenzphase, wo nicht ausgezahlt, aber auch keine Tilgung bezahlt wird, gehen 49 EUR an Zinsen weg pro Monat. (12.000 Kredit). Gut, die etwas über 3.300 EUR war mir der Spaß wert, immerhin konnte ich so einen Studentenjob in meinem Bereich annehmen, wo ich weniger verdiene als mit meiner Selbständigkeit im alten Job. Die Firma will mich dann nach Praxissemester und Bachelorarbeit übernehmen. War also gut investiertes Geld.

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Hallo Sabine83,

bei einem WINGS-Fernstudium hast du leider keinen Anspruch auf BaföG. Die Hochschule Wismar ist dem Studentenwerk Rostock zugeordnet wenn es ums BAföG geht, und für berufsbegleitende Studiengänge ist dort kein BaföG vorgesehen. Da alle unsere Fernstudiengänge berufsbegleitend konzipiert und akkreditiert (Bachelor und Master) sind besteht leider kein Anspruch. Informationen zur Studienfinanzierung findest hier auf unseren Infoblatt.

Bei Fragen zu diesem Thema kannst du dich auch gerne an die Studienberatung wenden, für den Master Business Consulting ist Frau Kaeding zuständig. Du erreichst sie unter c.block@wings.hs-wismar.de oder 03841-7537473.

Viele grüße aus Wismar,

Sven/WINGS

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Das ist vermutlich das Gleiche wie bei der Fernuni Hagen. Das ist auch oft Thema im Internet.

Aber wie gesagt, KFW ist eine Möglichkeit. Dort wurden die Voraussetzungen angepasst dieses Jahr. Jetzt bekommt man bis 44 Jahre bei Studienbeginn Geld, auch bei Zweitstudien, Teilzeitstudien etc. Ist allerdings u.U. ein teurer Spaß, und die Zinsen steigen im Laufe der Jahre sicherlich. Wir haben derzeit ja sehr niedrige Zinsen.

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Das ist vermutlich das Gleiche wie bei der Fernuni Hagen. Das ist auch oft Thema im Internet.

Wobei es ja in Hagen unter bestimmten Voraussetzungen BaföG gibt, da dort eben auch Vollzeitstudiengänge angeboten werden (ist dir bestimmt bekannt - ich schreibe es hier nur nochmal so deutlich, damit andere Leser nicht ggf. verunsichert werden).

http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/bafoeg.shtml

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