Zum Inhalt springen

Wirtschaftsfachwirt Fernlehrgang


Eber-Jimmy

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich arbeite derzeit als IT-Administrator (seit ca. 5 Monate) und will gerne mehr in Richtung Wirtschaft/BWL gehen evtl. auch verstärkt mit IT. Ich habe leider keine abgeschlossene Berufsausbildung und nur bestehende Berufspraxis ca. 4 Jahre teilweise besteht diese nur aufgrund verschiedener Selbstständigkeiten.

Nun hat mich die IHK für die Prüfung des Wirtschaftsfachwirt aufgrund der Berufspraxis zugelassen zu 2015. Ich will mich gerne berufsbegleitend darauf vorbereiten. Da es hier in der näheren Umgebung leider kein Präsenzunterricht (berufsbegleitend) gibt, würde ich mich gerne auf die Prüfung per Fernunterricht vorbereiten.

Für mich wäre die Fortbildung wenigstens ein Nachweis meiner Kenntnisse und weil ich gerne studieren will, aber ungerne nun 3 Jahre erst mein Abitur machen will.

Welcher Anbieter ist da ggf. empfehlenswert? Bisher hörte ich eben von den bekannten Fernunterrichtsanbieter der Klett-Gruppe noch von AKAD und Dr. Eckert oder F+U Rhein-Main-Neckar.

Wer hat bereits Erfahrung bzgl. Fernunterricht bei den obigen Anbieter?

Freue mich auf Antworten.

Viele Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Hallo,

ich habe selbst meinen Wirtschaftsfachwirt an der Hamburger Akademie für Fernstudien gemacht. Ist auch Teil der Klett-Gruppe, sitzen im gleichen Gebäude wie ILS und Fernakademie Klett, aber die HAF war damals etwas günstiger. Meine Erfahrungen waren sehr gut; Service, Schnelligkeit der Dozenten, Ansprechbarkeit, Lernmaterialien usw. Ich habe auch ein Seminar besucht als Vorbereitung für den zweiten Prüfungsteil. Das war sehr empfehlenswert, die Dozenten unheimlich bemüht um praxisnahe Wissensvermittlung. Man kann es aber tatsächlich auch ohne Präsenzen schaffen (ich hatte für die Prüfungsvorbereitung allerdings Zusatzmaterial - die Kiehl-Bücher sind da klasse, wenn man keine Präsenzen besuchen kann).

Als ich 2010 angefangen habe gab es noch nicht soo viele Anbieter dafür, aber von AKAD z.B. habe ich jetzt viel Gutes gehört - das Material soll vor allem sehr gut sein und bei Dr. Endriss Steuerfachschule (die bieten das neu an) war eine Kollegin von mir im Bilanzbuchhalter-Lehrgang sehr zufrieden.

Wenn du noch genauere Fragen hast frag mich gerne, ansonsten ist das jetzt erstmal der Eindruck, den ich dir schildern kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun hat mich die IHK für die Prüfung des Wirtschaftsfachwirt aufgrund der Berufspraxis zugelassen zu 2015. Ich will mich gerne berufsbegleitend darauf vorbereiten... [....]

Für mich wäre die Fortbildung wenigstens ein Nachweis meiner Kenntnisse und weil ich gerne studieren will, aber ungerne nun 3 Jahre erst mein Abitur machen will.

Ich habe da eine kurze Zwischenfrage:

Bist Du Dir sicher, dass Du ohne Berufsausbildung (von mindestens 2 Jahren) studieren kannst?

Reicht wirklich der Wirtschaftsfachwirt, ohne vorherige Erstausbildung aus?

Ich muss gestehen, das fände ich persönlich dann schon recht "schräg"...

Ich bin absolut für die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte. Hierzu zählen für mich aber wirklich jene, die Ausbildung + Aufstiegsfortbildung hinter sich gebracht haben. Oder, nach Ausbildung & Berufserfahrung einen Eigungsprüfung ablegen.

Auch wenn ich mir mit solch einer Aussage echt wenig Freunde mache, aber ich finde eine derart "lasche" Handhabung wertet jegliche berufliche Aus- und Weiterbildung ab (vom Studium ganz zu schweigen).

Das würde für mich (hypothetisch!) bedeuten, dass ich in der 9. Klasse die Hauptschule verlasse, einige Jahre arbeite, mich zum (Wirtschafts-)Fachwirt anmelde, um BWL oder Wirtschaftsinformatik zu studieren... wo hätten da noch Realschule, Gymnasium, Berufsausbildung oder Meister- / Techikerweiterbildung ihre Daseinsberechtigung?

:confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@OldSchool:

So wie du das jetzt zusammenfasst klingt das in der Tat recht erschreckend.

Aber stimmt aber schon. Ich hatte vorher z.B. auch "nur" die Fachhochschulreife und zusammen mit dem Fachwirt darf ich jetzt an jeder Uni sogar jeden Studiengang studieren (keine Angst, das mit Medizin habe ich mir längt abgeschminkt ;)) aber theoretisch wäre das alles möglich. Die IHK schreibt sogar sinngemäß in der Prüfungsordnung: Zur Prüfung zuzulassen ist (neben den normalen Voraussetzungen wie einer Ausbildung) auch derjenige, der nachweisen kann, dass er über die notwendigen Voraussetzungen für diese Prüfung verfügt. Wie dieser Nachweis erfolgen kann wusste ich bisher nicht, ist aber durch entsprechende Berufserfahrung offenbar möglich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Kenntnisstand ist, dass Meister, Betriebswirte, Fachwirte u.v.m. alles an allen Unis und FHs studieren können. Theoretisch auch Medizin.

Die Uni Mainz hat eine Liste mit diesen Abschlüssen.

http://www.uni-mainz.de/studium/503_DEU_HTML.php#L_Unmittelbare__allgemeine__Hochschulzugangsberechtigung

Da steht zwar auch:

"Eine meisteräquivalente Fortbildung muss auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruhen und als Voraussetzung eine abgeschlossene (staatlich anerkannte) Berufsausbildung erfordern."

Aber er hat ja dann den meisteräquivalenten Abschluss. Man könnte es so werten, dass man im Rahmen dieser Ausnahmeregelung bei der IHK dann auch weitergehen und studieren kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mein Kenntnisstand ist, dass Meister, Betriebswirte, Fachwirte u.v.m. alles an allen Unis und FHs studieren können. Theoretisch auch Medizin.

Das kann ich ja nachvollziehen - und begrüße ich sogar.

Als ich 2004 das erste Mal den Weg in ein Studium angestrebt hatte, war der Weg noch steinig. Ich hatte zwar den Handwerksmeister (nichts technisches) wollte aber Wirtschaftsingenieurswesen, bzw. Medieninformatik studieren. Ich musste damals eine Eignungsprüfung machen...selbst der Zugang zu dieser war sehr beschränkt. Ich weiß, dass sich da in den letzten Jahren sehr viel getan hat. Wie gesagt, ich befürworte das.

Auch "nur" die Fachhochschulreife zu haben, und dann über den Fachwirt an die Uni zu dürfen, finde ich auch noch vollkommen korrekt.

Aber, so ganz ohne all das? ich weiß ja nicht....

Da steht zwar auch:

"Eine meisteräquivalente Fortbildung muss auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruhen und als Voraussetzung eine abgeschlossene (staatlich anerkannte) Berufsausbildung erfordern."

Aber er hat ja dann den meisteräquivalenten Abschluss. Man könnte es so werten, dass man im Rahmen dieser Ausnahmeregelung bei der IHK dann auch weitergehen und studieren kann.

Es mag ja sein, dass er seitens der IHK die Zulassung zum Fachwirt bekommt. Aber, dass damit dann Tür & Tor für ein Studium offen stehen fände ich persönlich sehr suspekt.

Liest man nämlich das rot markierte, so erfüllt er dieses Kriterium nicht. Und, aus meiner (persönlichen) Sicht, wäre keine Zulassung zum Studium möglich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

eigentlich wollte ich nur Erfahrungen bzgl. Fernunterrichts Anbieter und keine Diskussion.

Hier die Verordnung über die Prüfung des Wirtschaftsfachwirt:

http://www.bmbf.de/intern/upload/fvo_pdf/Wirtschaftsfachwirt_08-2009.pdf

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes

nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.

(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,

und

2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.

(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.

(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Man muss für die Zulassung ohen vorherige Berufsausbildung eben glaubhaft nachweisen, dass man Berufspraxis hat, die in Bezug zu dem gepr. Wirtschaftsfachwirt haben. In der Regel können Personen die die Berufspraxis haben und zur Prüfung einer Aufstiegsfortbildung zugelassen werden, rein theoretisch auch noch ein Antrag auf Externenzulassung für ein anerkannten Berufsausbildung bei der zuständigen IHK (Externenzulassung gemäß § 45 Abs. 2, 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG)) stellen und somit ein die Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen ohne vorher eine 2 oder 3 jährige betriebliche Ausbildung gemacht zu habe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Zulassung zur IHK habe ich ja auch nicht in Frage gestellt.

Es geht mir um den Weg in's (darauf geplante) Studium.

Denn, wenn ich das richtig verstanden habe, nutzt Du ja den Fachwirt als "Sprungbrett" in's Studium, und um Dir das Abitur "zu ersparen".

Ob man direkt danach studiere oder nicht, wäre ja vollkommen offen. Zumal man auch erstmal die Prüfung des Fachwirts bestehen muss, die aufgrund einer nicht vorhandenen Berufsausbildung sicherlich nicht einfacher sein wird. Und ob eine Fachhochschule/Universität nun jemanden nur mit dem Fachwirt annimmt ist ja auch offen, meistens muss man bspw. erst ein Probestudium absolvieren oder eine Eignungsprüfung ablegen.

Hier noch der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 (Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung):

http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf

.

Inhaber folgender Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:

1.1 Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a, 122 Handwerksordnung (HwO)

1.2 Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 42, 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge

mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob man direkt danach studiere oder nicht, wäre ja vollkommen offen. Zumal man auch erstmal die Prüfung des Fachwirts bestehen muss, die aufgrund einer nicht vorhandenen Berufsausbildung sicherlich nicht einfacher sein wird.

Das denke ich auch...das wird eine harte Nuss. Hängt aber auch widerun davon ab, was zuvor alles in der Praxis gemacht wurde. Als Selbstständiger hattest Du ja bestimmt Berührungspunkte mit Buchführung...wenn auch nicht zwingend mit der doppelten.

Wobei ich gestehen muss, dass ich die Inhalte vom Fachwirt nicht kenne.

Und ob eine Fachhochschule/Universität nun jemanden nur mit dem Fachwirt annimmt ist ja auch offen, meistens muss man bspw. erst ein Probestudium absolvieren oder eine Eignungsprüfung ablegen.

Deutet man die Gesetzeslage so, dass der Fachwirt (ob mit oder ohne vorherige Berufsausbildung) dem Abitur gleichgestellt ist, so dürftest Du eigentlich alles studieren, ohne Prüfung oder Probestudium...oder?

Zumindest darf ich mit Meister (heute) alles studieren, was ich möchte...

Wir werden sehen, was kommt...und, ich räume nun den Platz hier für all jene, die zu Deiner eigentlichen Frage etwas beisteuern können.

PS: nichts für Ungut, dass ich hier die Diskussion "losgetreten" habe. War nicht persönlich gemeint. Hat mich nur schon fast "geschockt".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...