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Jobcenter und FernUni Sonstige Probleme


Christian1982

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ich bin eigentlich überrascht, dass Markus das zulässt

Ist auf jeden Fall grenzwertig und ich habe darüber nachgedacht. Zum einen wird aber durch die Diskussion hier deutlich, was von einer solchen Vorgehensweise zu halten ist (= gar nichts!) und zum anderen findet sich zumindest der Hinweis, dass er nur zum Arzt gehen soll, wenn er auch krank ist.

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Hi danke erstmal für Hilfe.

Das kam heute per post :

Von an Zu Mit Postzustellungsurkunde blabla .

Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs 1 Satz 6 Zweites Sozialgesetzbuch SGB II

Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt

Sehr geehrter Herr ........

Eine Eingliederungsvereinbarung zwischen Ihnen und dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende über die zu ihrer beruflichen Eingliederung erfoderlichen Leistungen ist nicht zustande gekomme. Um Ihre beruflichen Eingliederungschancen möglichst kurzfristig zu verbessern,werden die nachfolgenden INhalte nach § 15 Abs 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Verwaltungsakt erlassen.

Die Nachfolgenden Festlegungen gelten für die Zeit vom 30.01.14 - 29.07.14 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird.

Ziel(e) :

Beschäftigung auf dem ersten Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt

1. Ihr Träger der Grundsicherung Jobcenter ....... unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung :

Er unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen

Er förder eine Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses § 16 Abs 1 SGB IIin V. m §§ 88 ff. SGB III an den Arbeitsgeber , bei Erfüllung der gesetzlichen Vorraussetzungen,und vorheriger Antragsstellung durch den Arbeitgeber.

Er nimmt ihr Bewerbungsprofil in OPEN PROSOZ auf.

2. Bemühungen von Name,Vorname zur Eingliederung in Arbeit :

Sie und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfsbedürftigkeit ausschöpfen.Sie Müssen aktiv an allen Maßnahmen zu meiner Eingliederung in Arbeit mitwirken.Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist,werden sie eine , ihnen angebotene Arbeitsgelegenheit annehmen.

Sie und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten nutzen , den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu Bestreiten.

Sie müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich , und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

Zudem wurden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen,das wenn Sie eine zumutbare Arbeit , Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit nicht aufnehmen oder nicht fortführen Sanktionen nach ...... eintreten können.

So jetzt nur das wichtigste Noch :

Mit dem Schreiben vom ........ wurde ihnen seitens des ....... ab dem 01.04.2014 ein Ausbildungsplatz zugesichert.

Sie Verpflichten Sich das Ausbildungsverhältnis zum ....................bei ................... ab dem 01.04.2014 zu beginnen.

Hinweise ...

.....

.....

Ich weiß nicht was ich jetzt machen kann.

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Na, viele Möglichkeiten hast Du nicht.

Im Grunde nur eine... Du musst diese Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen.

Tust Du das nicht, wird Dir und den Deinen ALG II gekürzt.

Ergo, wirst Du auch den Ausbildungsplatz annehmen müssen, willst Du (weitere) Sanktionen vermeiden.

Dein Studium würde also zu Deinem "Privatvergnügen". Ob und inwieweit Du damit Anspruch auf Bafög hast, kann ich nicht zu 100% einschätzen.

Ich persönlich vermute aber, dass das eher schlecht aussieht.

Du hast aber noch immer nicht erwähnt, bzw. unbeantwortet gelassen:

1. Was hast Du bisher beruflich gemacht, sprich welchen Job hast Du aufgegeben?

2. Wie ist Deine schulische Vorbildung: Mittlere Reife, FH- Reife, Abi? Und, vorallem wann war das?

3. Welche Ausbildung wurde Dir angeboten?

4. Warum wolltest du diese zu Beginn annehmen, und heute nicht mehr?

Punkt 1 und 2 wären hilfreiche Infos bezüglich Bafög.

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In Fällen wie diesen ist es unmöglich, auf Anmerkungen wie "Ich weiß nicht, was ich jetzt machen kann." wirklich zielführend und hilfreich zu antworten. Außer "Suchen Sie sich eine kompetenten Ansprechpartner, ggf. einen einschlägigen Anwalt, und klären Sie mit dem die Situation."

Der hier geschilderte Fall liest sich erstens sehr komplex und zweitens zum jetzigen Zeitpunkt als schon sehr verfahren. Und ich bin ganz sicher, dass Sie, Christian82 nicht ein vollständiges Bild der Situation hier zeichnen. Das schließe ich daraus, dass Sie einige Fragen hier einfach nicht beantworten. Aber wie OldSchool schon schrieb: Diese Antworten wären wichtig, um die Situation einschätzen zu können.

Wenn die 82 in Ihrem Nick auf Ihr Geburtsdatum hindeutet, dann sind Sie jetzt Anfang 30. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie ja irgendetwas gemacht haben, auf irgendeine Weise Ihren Lebensunterhalt bestritten haben. Klar ist im Augenblick hier eigentlich nur, dass Sie Ihren letzten Arbeitsplatz selbst gekündigt haben.

Wenn Sie die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben, dann müssen Sie mit Kürzungen des ALG rechnen. Wobei ja noch nicht mal klar ist, ob Sie überhaupt noch ALG beziehen oder schon HartzIV. Oder habe ich das überlesen?

Dann können Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen, der wird dann bearbeitet. Entweder wird dem stattgegeben oder nicht. Wenn nicht, dann müssen Sie klagen.

All das wird dauern.

Sabine Kanzler

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Hallo,

Also ich bin 31 Jahre und habe Hauptschulabschluss,seid 1997.

Habe eine Ausbildung als ver-entsorger in der Fachrichtung Abwasser von 97-2000

Habe dann bis 2012 dort im Betrieb gearbeitet und habe gekündigt

Dann Bufdi gemacht bis 2013.

Und habe mich Nun Eingeschrieben als B Sc. Wirtschaftsinformatik.

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Also ich bin 31 Jahre und habe Hauptschulabschluss,seid 1997.

Habe eine Ausbildung als ver-entsorger in der Fachrichtung Abwasser von 97-2000

Habe dann bis 2012 dort im Betrieb gearbeitet und habe gekündigt

Nach 12 Jahren, ohne etwas anderes in Aussicht? Im Ernst?

Dann Bufdi gemacht bis 2013.

Was ist Bufdi?

Und habe mich Nun Eingeschrieben als B Sc. Wirtschaftsinformatik.

Und wo kommt bei diesem Werdegang die Hochschulzugangsberechtigung für ein Informatik- Studium her?

Kein Meister, kein Techniker (außer Bufdi ist in der Kategorie).

Bist Du schon eingeschrieben, sprich hat Dich die FU Hagen immatrikuliert?

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Nach 12 Jahren, ohne etwas anderes in Aussicht? Im Ernst?

-Jawoll das ist mein Ernst :-)

Was ist Bufdi?

-Bundesfreiwilligendienst.

Und wo kommt bei diesem Werdegang die Hochschulzugangsberechtigung für ein Informatik- Studium her?

Kein Meister, kein Techniker (außer Bufdi ist in der Kategorie).

Bist Du schon eingeschrieben, sprich hat Dich die FU Hagen immatrikuliert?

Ja ich bin Immatrikuliert Vollzeit.

2. Ablauf des Probestudiums

Sie studieren Ihren gewählten Bachelorstudiengang gemäß dem Studienplan als Vollzeit- oder Teilzeitstudierender und legen die vorgesehenen Prüfungen ab. Das Probestudium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie nach mindestens vier und maximal acht Semestern

in den Bachelorstudiengängen Bildungswissenschaft, Kulturwissenschaften, Psychologie sowie im Bachelorstudiengang Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie mindestens 6 Module (entspricht 90 ECTS; im Bachelorstudiengang Psychologie 85 ECTS oder 90 ECTS) bestanden haben

in den Bachelorstudiengängen Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsinformatik mindestens 8 Module (entspricht 80 ECTS) bestanden haben

in dem Bachelorstudiengang Informatik mindestens 8 Module (entspricht 80 ECTS) durch Leistungsnachweise oder Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen haben (s. http://www.fernuni-hagen.de/mathinf/bscinf)

in dem Bachelorstudiengang Mathematik mindestens 80 ECTS erbracht haben (s. http://www.fernuni-hagen.de/mathinf/bscmath)

in dem Studiengang Bachelor of Laws die ersten 8 Module (entspricht 80 ECTS) bestanden haben

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Dann bist Du nur "probeweise" immatrikuliert, und aus meiner Sicht ist somit die Möglichkeit Bafög zu beziehen sowieso nicht gegeben.

Zumindest nicht, bis Du mit erfolgreichem Absolvieren des Probestudiums die offizielle Hochschulgangsberechtigung hast - sprich 1,5 - 2 Jahre bei Vollzeit.

Oder, habe ich da einen inkorrekten Wissensstand?

Und, welche Ausbildung hättest Du nun machen können? Und, warum machst Du die nun nicht, und studierst nebenher?

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