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Der Begfiff "Diplom"


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Der Betriebswirt ist kein geschützter Begriff - im Unterschied zum Diplom-Betriebswirt. Und ein Titel ist es schon gar nicht, sondern lediglich die Abschlussbezeichnung deines Kurses.

Zur Ursprungsfrage: Bei einem "Diplom-Familienaufsteller" würden vermutlich eh nur wenige davon ausgehen, dass es sich um einen akademischen Grad handelt - zulässig ist es dennoch nicht. Wurde es denn als "Diplom - Familienaufsteller" oder "Diplom-Familienaufsteller" genannt? - Mag zwar Haarspalterei sein, könnte aber dennoch einen kleinen, aber relevanten Unterschied in einem theoretischen Rechtsstreit ausmachen.

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Die Sache ist rechtlich vielleicht nicht sauber aber wahrscheinlich auch nicht so einfach, wie man sich vorstellen könnte.

Der 132a (1) StGB könnte u.U. gar nicht greifen, weil die hier geführte Wortwahl KEIN akademischer Grad oder Titel ist. 132a bezieht sich exakt genommen nur auf das unberechtigte Führen "ECHTER" Grade / Titel. Wenn also jemand sagt er sei Willi Müller - Diplom Familienaufsteller - , dann könnte es sein, dass durch die Nennung des "Familienaufstellers" der 132a nicht greift, da Diplom-Familienaufsteller kein ECHTER akademischer Abschluß ist. Etwas anders wäre es, wenn er auf der Visitenkarte Dipl. Willi Müller - Spezialgebiet Familienaufstellung - schreiben würde. ABER...hier könnte der 132a (2) greifen...die Ähnlichkeit, die zu Verwechslungen führen könnte...alleine dafür sind Verfahren aber echt selten.

Allerdings kann man anders an das Thema gehen und ehrlich gesagt, viel entscheidender. Die Frage ist letztlich, ob das Nutzen dieser Worte dazu geeignet ist bei jemand anderen einen Irrtum auszulösen und somit einen Vermögensvorteil zu erlangen. Wenn man das bejaht, könnte man hier über den Betrug bzw. versuchten Betrug weiterkommen und in Kombination mit 132a argumentieren. Ist es so abwegig, dass ein normaler Mensch das als Fake erkennt, dann ist es schlicht egal. So oder so.

Letztlich bleibt aber wie bei vielen Diplom Betriebswirten (VWA) genauso wie bei vielen Diplom Kaufleuten (FH) - die das FH weglassen - die grundlegenste Erkenntnis: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ärgerlich ist allerdings bei dem diskutierten Fall, dass natürlich aus der Wortwahl ein Vorteil gezogen werden soll. Wo aber "Marketing" auf- und Missbrauch/Betrug anfängt, ist manchmal ziemlich haarig zu entscheiden.

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Die Sache ist rechtlich vielleicht nicht sauber aber wahrscheinlich auch nicht so einfach, wie man sich vorstellen könnte.

Der 132a (1) StGB könnte u.U. gar nicht greifen, weil die hier geführte Wortwahl KEIN akademischer Grad oder Titel ist. 132a bezieht sich exakt genommen nur auf das unberechtigte Führen "ECHTER" Grade / Titel.

... da gibt es aber noch den 132a (2), der sagt: "Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind." Nun heißt "zum Verwechseln" ähnlich bei juristen nicht, wie man vielleicht denken könnte, "praktisch gleich" oder so, so wie man landläufig sagt "Zwillinge sind sich zum Verwechseln ähnlich", sondern es heißt "so, dass durchschnittliche Betrachter es verwechseln könnten". Und da, so sagen jedenfalls Kommentare usw., gilt alles als akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich, was mit Diplom- anfängt. Klassische Beispiele sind so was wie Diplom-Sekretären oder Dipl-Webdesigner. GIbt es an Hochschulen nicht, trotzdem Vewechslungsgefahr. Und "Bei einem "Diplom-Familienaufsteller" würden vermutlich eh nur wenige davon ausgehen, dass es sich um einen akademischen Grad handelt" würde ich nicht unterschreiben - zumindest würde vielfach davon ausgegangen werden, dass es wohl was besseres ist als ein normaler "Familienaufsteller" (was auch immer ein Familienaufsteller eigentlich ist oder macht).

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... Und "Bei einem "Diplom-Familienaufsteller" würden vermutlich eh nur wenige davon ausgehen, dass es sich um einen akademischen Grad handelt" würde ich nicht unterschreiben.

Ich auch nicht. Aber ganz sicher nicht. Es gibt ja auch genug Personen, die meinen, jedes Fernstudium sei ein STUDIUM. Da braucht nur einmal jemand, der sich über solche Dinge nicht so den Kopf zerbricht wie wir, gehört haben, dass Familienaufstellen eine Therapie ist und schon kann es sein, dass er denkt, einen Diplom-Therapeuten vor sich zu haben.

Man glaubt es ja nicht, aber es fallen immer wieder eine Menge Leute auf Dinge herein, wo man denkt "das gibt es doch gar nicht" (z. B. vermeintliche Enkelin in Geldnot).

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Ich denke grade darüber nach, ob ich mal die Gewerbeaufsicht frage, ob sie für so etwas zuständig ist.

Wettbewerbsrecht trifft oft zu. Einige machen einfach das Diplom davor, dabei ist Betriebswirt (VWA) die richtige Bezeichnung.

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