Zum Inhalt springen

Erfahrungen mit dem Ablauf bzw. dem Abschluss als Rechtsökonom FSH


Becksman1982

Empfohlene Beiträge

1. Mein Schulabschluss ist der erweiterte Realschulabschluss / Berufserfahrung habe ich 10 Jahre, 3 Jahre leitende Tätigkeiten

Das ist z.B. schon einmal eine Info, die hilfreich ist.

Durch deine Ausbildung und Deine Berufserfahrung gibt es wirklich Möglichkeiten (jedoch "nur" für die Betriebswirtschaftslehre").

Mehr dazu weiter unten...

2. Zudem hast du auch Recht in Bezug auf das Risiko, sicherlich könnte ich versuchen auf Probe zu studieren, vielleicht auch einen Eignungstest zu machen und direkt danach zu studieren, doch wenn ich aus welchem Grund auch immer nicht voran käme, dann würde ich wahrhaftig Zeit verlieren und mir einen neuen Weg für das noch nicht vorhandene oder eingestaubte Wissen suchen müssen und würde einen ähnlichen Weg wie jetzt gehen oder siehst du das anders? Wenn bestanden, dann natürlich nicht.

Ich würde es definitiv versuchen. Aus meiner persönlichen Sicht würdest Du keine Zeit verlieren. Maximal jene, die Du in die Vorberitungen für eine Eignungsprüfung investierst - sofern überhaupt eine erforderlich ist.

3. Ich habe meinen Kaufmann im EH mit IHK-Abschluss gemacht, das ist richtig. Bei welchem Anbieter kann man damit denn direkt studieren?

Ich habe mir jede Möglichkeit, die ich finden konnte schon angesehen und sah nur die Option mit Realschulabschluss + Berufsausbildung + Berufserfahrung zu studieren?!

Du hast doch den Realschulabschluss...ich dachte der erweiterte sei der Zugang zum Gymnasium, Einstieg 11. Klasse.

Damit kannst Du z.B. Betriebswirtschaftslehre studieren.

1. bei oncampus (ein virtueller Hochschulverband staatlicher Hochschulen) an der Jade Hochschule

Zum Studiengang geht's hier >>

Infos zum Zugang ohne Abitur gibt es hier >>

Zitat: "Eine Hochschulzugangsberechtigung für ein fachbezogenes Studium an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt, wer den Abschluss einer dreijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen kann und diesen Beruf mindestens drei Jahre lang ausgeübt hat.

Die Ausbildung muss dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehen." Einzelhandelskaufmann ist auf der Liste für Betriebswirtschaftslehre.

2. an der IUBH

Zum Studiengang geht es hier >>

Infos zum Zugang ohne Abitur gibt es hier >>

An der IUBH kannst Du (musst Du aber nicht) Dir Vorkenntnisse auf Grund Deiner IHK- Ausbildung anrechnen lassen.

Infos dazu findest Du hier >>

4. Zum Thema Meister (kaufmännischer Meister) hast du Recht, da habe ich mich vielleicht wirklich blöde ausgedrückt, denn was ich eigentlich meinte ist, wenn eine

berufliche Ausbildung zum Kaufmann besteht, dann ist jede hochwertigere fachliche Weiterbildung ein kaufmännischer Meister. Die Fachwirte meist Meister auf

Bachelor-Basis und die Betriebswirte auf Masterebene. Zumindest stand das in verschiedenen offiziellen Meisterseiten für Handwerk und Wirtschaft.

Oh...das habe ich auch schon diverse Male gelesen. Ist aber eher irreführend. Der Meister (im Handwerk) ist nicht dem akademischen Master gleichgestellt. Hier geht es lediglich um die Klassifizierung nach Bologna- Prozess bezüglich Qualifizierungsstufem, um Aus-, Weiter- und Fortbildungen irgendwie einstufbar und einhetlich erklärbar zu machen. Hier muss man ganz klar zwischen beruflicher Qualifizierung aus der Praxis und über den akademischen Weg unterscheiden. Ist aber auch nicht soo wichtig. Fakt ist nur, es sind unterschiedliche Dinge und nicht gleichgestellte.

Natürlich findet dies zur Vertiefung des Wissens neben der Arbeit statt und steigert die Qualität und Produktivität des eigenen Könnens. Der Rechtsökonom in Bezug auf diese Theorie meinerseits beinhaltet ja auch 12 Monate Rechtskunde (2 Semester) und 12 Monate Wirtschaftsvertiefung (weitere 2 Semester) -> ausgegangen von der FSH. Demnach spekuliere ich natürlich darauf, das diese Weiterbildung einerseits als kaufmännischer Meister (Richtung Handelsfachwirt von der Vertiefung) zu betrachten ist und andererseits dem Grundwissen des Rechtssystems dient.

Wissen kannst Du Dir damit bestimmt aneignen. Das spreche ich dem Ganzen auch nicht ab. Ob es Dir aber eine Verkürzung in Deiner weiteren Planung bringt, würde ich echt genauestsen prüfen.

Gegenbeispiel von der VWA, die bietet diesen Rechtsökonomfernlehrgang auch an, allerdings verkürzt und setzt den Handelsfachwirt oder Ähnliches schon voraus, demnach muss man aus meiner Sicht den so genannten kaufmännischen Meister in diesen Fernlehrgang schon mitbringen und dann werden innerhalb von 15 Monaten überwiegend rechtswissenschaftliche und nur weniger Wirtschaftskenntnisse vermittelt, was dann dazu führt, das die FSH 24 Monate weiterbildet und die VWA 15 Monate. -> Ich hoffe du verstehst jetzt was ich meine?

Daran müsstest Du eigentlich schon erkennen, dass der Rechtsökonom keine Höherqualifizierung als der Fachwirt ist. Er hat lediglich eine breitere Streuung in Richtung Rechtsthemen. Der Fachwirt dürfte - so meine Einschätzung - übder dem Rechsökonomen liegen. Jedoch mit der ganz eindeutigen Fokussierung auf die betriebswirtschaftlichen Themen.

5. In Bezug auf Grund-/Aufbaustudiengänge meinte ich eigentlich nur, unter Voraussetzung, das Alles angerechnet wird, was ich mir erarbeiten wollte für ein

Bachelorstudium, also einerseits (den 24 monatigen Rechtsökonom FSH) und vielleicht parallel dazu (den Zertifikatsferngang über 8 Monate Psychologie für

Personalmanager der Euro-FH), das diese Fernlehrgänge der Verkürzung eines Bachelorstudiums dienlich sein könnten

Also, beim Rechtsökonomen bin ich mal gespannt. Den geplanten Zertifikatslehrgang Psychologie an der Euro-FH wird man Dir vermutlich nicht an jeder Hochschule anrechnen. Würdest Du an der Euro-FH auf Bachelor Wirtschaftspsychologie würde Dir das wohl angerechnet. Zumindest dann, wenn es so auf der Seite der Euro-FH steht. An allen anderen Hochschulen würde eine Anrechnung stets im Einzelfall geprüft. D.h., dass ganz genau geschaut wird, ob die Inhalte und das Niveau Deines Zertifikatkurses deckungsgleich sind mit dem Modul-Stoff im Studium.

(habe heute mal die Universität angeschrieben, bei der ich mir ein Studium vorstellen könnte.

Wenn Du an dieser Hochschule heute nicht studieren kannst, weil Du keine HZB hast, wirst Du es mit dem Rechtsökonomen auch nicht können. Denn an den meisten Hochschulen ist entweder der Handwerks- oder Industriemeister, oder der Betriebswirt IHK oder HWK erorderlich. An manchen - wie Du ja selbst herausgefunden hast - eventuell auch "nur" der Fachwirt. Aber, all das hast ja duch den Rechstökonomen auch nicht. Verstehst Du, was ich meine?

Als Beispiel, wenn ich Wirtschaftsrecht studieren würde und statt 8 Semester nur noch 6 Semester zu studieren hätte

Nur, weil Du den Rechtsökonomen machst, und dieser 24 Monate dauert, würde ich nicht davon ausgehen, 2 Semester zu sparen. Ich wäre selbst skeptisch, würdest Du sagen es sei 1 Semester.

und ich im Nachhinein noch Wirtschaftspsychologie studieren wollen würde und mir der Zertifikatsfernlehrgang wie auch das vorherige Bachelor Studium angerechnet würden,

Hier hast Du leider ein paar Denkfehler.

1. Ein Hochschulzertifikat Psychologie auf Bachelorniveau kann Dir nicht für einen Master in Wirtschaftspsychologie angerechnet werde.

2. Ein Master in Wirtschaftsypschologie kannst Du nur studieren, wenn Du entweder

a) einen Bachelor in Wirtschaftspsychologie oder in Psychologie hast (so sind übrigens die meisten Fernstudien Master in Wirtschaftspsychologie)

B) einen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre hast (und da ist mir bis dato nur ein einziger Anbieter bekannt - ich habe den nämlich auch im Auge)

3. Willst Du den Master in Wirtschaftspsychologie machen, nützt Dir der Bachelor in Wirtschaftsrecht überhaupt nichts. Somit wäre auch der Weg über den Rechntsökonomen noch "unsinniger".

Du solltest Dich eventuell erst einmal entscheiden, was es denn am Ende sein soll: Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftspsychologie. Und dann kannst Du erst über den Weg dorthin sinnieren. Mit einem Bachelor in Betriebswirtschaftslehre wärst Du jedenfalls flexibler.

dann hätte ich natürlich schon mal etwas Vorwissen und zudem mehrere Verkürzungsoptionen. -> Allerdings natürlich nur, wenn man nicht direkt anfangen würde zu studieren und in einem ganzen Durchgang da so durchmarschiert.

:confused:

Es gibt keinen kürzeren weg als den direkten.

Aber wenn man sich den Wandel so anschaut und das Musterbeispiel die VWA nimmt, dann sieht man, das auch diese Abschlüsse mehr und mehr an Wert (öffentlich wie betrieblich) annehmen und den Weg gehen andere Fachakademien wie die FSH auch. Es sagt ja nur aus, das die Bekanntheit noch nicht da ist, es spricht ja nicht über die Qualität und die Fachkundigkeit der jeweiligen Fernlehrgänge oder?

Es ging für mich nicht darum, die Qualität des Rechtsökonomen zu bewerten. Das kann und will ich nicht. Es geht lediglich darum, Wege aufzuzeigen. Man kann nicht alles kennen und alles wissen.

7. In Bezug speziell auf den Rechtsökonom habe ich mich schon geäußert aber eine Universität bestätigte schonmal, das natürlich die jeweiligen Kenntnisse und

Bildungsstände geprüft würden und dadurch eine Anrechnung in Frage kommt (ist ja überall unterschiedlich) aber dazu mehr wenn ich die Antwort von der Uni

bekommen habe, bei der ich mit Link auf diesen Fernweiterbildungskurs hinwies.

Dann warte ich mal gespannt das Ergebnis ab... :)

8. Wohin möchte ich, das ist eine gute Frage :) Im Grunde genommen möchte ich weg vom normalen Handel in die Behörde. Da mir allerdings eine weitere Ausbildung

nicht sinnig erscheint und ich mir das auch finanziell nicht vorstellen kann, ist der Weg über den Rechtsökonom FSH sicherlich nicht so verkehrt, denn er

vermittelt ja grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet und da die Verwaltungen ja betriebswirtschaftlich wie rechtlich denken müssen, wäre es wohl auch ein

Fuß, den ich in die Tür bekäme.

Was das angeht, würde ich mir zum Einen mal die Stellenanzeigen auf interamt.de anschauen. Behörden gibt es jede Menge, und im selben Umfang gibt es unterschiedliche Stellenprofile. Einen Fuß dort reinzubekommen, halte ich für schwierig...

Was swillst denn genau auf welcher Behörde machen?

Das Studium danach soll im Grunde genommen die Grundlage für höhere Aufgaben und Stellung sein, denn umso mehr man weiß, je höher kann man die Posten bekleiden und sich in den Ämtern nach oben arbeiten und psychologisch betrachtet in Zeiten von Burnout, Bekanntmachungen etc. natürlich dann auch präventiv und schlau viele Ansätze angehen wie handeln.

Von welch einem Job redest Du da?

9. Zu guter Letzt weiß ich auch nicht genau was schlüssiger ist, einerseits könnte man ein Studium direkt versuchen zu beginnen und könnte wenn man Glück hat

direkt durchstarten, wenn man allerdings Pech hat, steht man mit leeren Händen da.

Du machst das Studium doch neben Deinem Beruf. Also, was soll schiefgehen?

Wer sagt Dir denn, dass Du den Rechtsökonomen beendest?

Wenn man den Weg geht, den ich bisher so gehen will, dann hat man bei erfolgreichem Abschluss nach zwei Jahren zumindest schon einen Fuß im Amt und eine Option dort zu arbeiten bzw. entwickelt sich vor dem Studium schon und weiter und studiert das Ganze dann noch intensiv bis zum Bachelor/Master etc.

Woher hast Du den Eindruck, Du hättest mit dem Rechtsökonomen einen Fuß im Amt?

Ich persnlich würde mich NIEMALS auf so etwas einschießen, bzw. festlegen.

Ich würde meine berufliche Weiterbildung so planen, dass ich mir ein breites Spektrum an Optionen ermögliche.

Was machst Du denn, wenn Dich das Amt nicht will?

Ich denke einfach da keiner die jeweiligen Stellenwerte in zwei Jahren voraussehen kann, niemand weiß ob sich die instituteigenen Abschlüsse mit denen einer

Universität/IHK in Zukunft messen können oder einfach wieder aufs Abstellgleis wandern, ist es ein Spiel mit dem Feuer, wobei die Tendenz andersrum verläuft,

was aber natürlich keine Garantie ist.

1. Garantien hast Du bei nichts im Leben.

2. kannst Du Dir sicher sein, dass ein akademischer Abschluss einem IHK- Abschluss stets vorgezogen wird. Zumindest in "Fällen" die gelagert sind wie Deiner (oder meiner).

Aber grundlegend muss ich nun ja sowieso die Universitätsinfo abwarten, denn diese wird natürlich sehr Vieles vereinfachen

und deuten.

Himmel...welche Uni ist das denn????

So, nun habe ich aber echt wieder eine Weile geschrieben. Ich hoffe, Du kannst damit was anfangen.

Lg Claudi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

Hallo Claudi, zuerst einmal ganz lieben Dank zum Zweiten, auch für die Links und die Weiterhilfe. (wusste bis eben gar nicht, das man auch ohne Abi mit der kaufmännischen Ausbildung auch ohne Eignungstests etc. BWL studieren kann.

Ich glieder die Antworten am Besten wieder so wie gestern, damit man nicht groß durcheinander kommt.

1. Erstmal zu dem Punkt das direkten BWL studierens, das ist wirklich sehr hilfreich und da werde ich mich auch noch genauer informieren, denn ich schwanke

allgemein tatsächlich etwas zwischen Wirtschaftsrecht, Wirtschaftspsychologie und Betriebswirtschwaft was ein Studium angeht. (am Liebsten wäre mir Alles)

2. Bezüglich einer Eignungsprüfung würde ich gucken müssen, stellte gestern schon an die Hamburger Fernhochschule eine Anfrage bezüglich der

Aufnahmekriterien und diese wurde an eine Kollegin abgetreten. Unter Umständen kann ich auch auf Probe dort studieren und dann sehen ob ich mitkomme, aber

ich muss das Ergebnis abwarten, denn ich habe alle meine Wünsche dort Kund getan und nun muss ich warten bis ich ein definitives Ergebnis bekomme. Dort

würde es sich dann um den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht handeln.

3. Bezüglich des direkten Studienganges Betriebswirtschaft und der womöglichen Anrechnung meiner Ausbildung muss ich mich noch mal deinen Links entsprechend

schlau machen, wäre jedenfalls auch eine Idee und Option für die ich dir sehr dankbar bin. Ich muss gestehen, über die Option des erweiterten Realschulabschl.

und einer kaufmännischen IHK abgenommenen Ausbildung direkt BWL zu studieren hatte ich mich auch gar nicht informiert, aber da ja alle drei Optionen zusammen

hängend zu betrachten sind und Alles in sich aufeinander aufbaut, ist es eine gute weitere Option, für die ich dir wirklich danke.

4. Was den kaufmännischen Meister angeht und das jeweilige Bachelor/Master etc. in diesem Zusammenhang konnte ich nicht so gut aufschreiben wie du, da ich

nur wusste, das es auch in dieser Richtung diese Bezeichnungen gibt, jedoch diese natürlich einem Studium nicht gleichwertig sind. Ist nur echt leider sehr

verwirrend, das diese Begrifflichkeiten so zusammenhängend in verschiedenen Richtungen, egal ob Theorie oder Praxis aufkommen, aber danke für die jeweilige

Zusammenfassung/Erklärung nochmal in diesem Bezug.

5. Bezüglich des Wissens, was man auf den Fernlehrgang Rechtsökonom FSH erwirbt, weiß keiner genau inwieweit das natürlich dann nützlich ist, außer das man es

absolvierte, aber in diesem Fall denke ich, warte ich auch einfach den Bescheid der Hamburger Fernuniversität noch ab und dann kann ich damit auch besser

umgehen und vielleicht ist es ja auch ein guter Weg, der tatsächlich akzeptiert wird, jedoch muss ich da jetzt das Ergebnis tatsächlich abwarten.

6. Was die Wertigkeit in Richtung Rechtsökonom FSH inklusive längerer Laufzeit durch mehr Wirtschaftsthemen im Vergleich zum Rechtsökonom VWA mit der

Voraussetzung schon als Handelsfachwirt etc. anzufangen angeht, kann ich nur raten. Bekannter ist der VWA Rechtsökonom, ob jetzt aber ein Rechtsökonom ,

der FSH, der mehr Wissen im betriebswirtschaftlichen Sinne aufbaut einem Rechtsökonom VWA, der das betriebswirtschaftliche Wissen schon voraussetzt

in Kombination mit dem Handelsfachwirt unterlegen ist, das kann ich nicht ersehen, ich denke da insgesamt alle Weiterbildungen dieselbe Laufzeit haben, Beide so

ca. 24 Monate [Rechtsökonom FSH 24 Monate] und [Rechtsökonom VWA 15 Monate + Vorwissen vom Handelsfachwirt mit ca. 8 Monaten], kommt es vom Wissen

her auf dasselbe raus, wie es aber in der Wirtschaft anzusehen ist, das obliegt dem individuellen Betrachter, wahrscheinlich hast du aber Recht, da man einfach

mehr Qualifikationen hat anhand seiner Papiere, könnte es sein, das der Handelsfachwirt in Kombination mit dem Rechtsökonom VWA höher angesehen ist.

7. Was die individuelle Anrechnung der jeweiligen Abschlüsse angeht, da muss ich ja noch abwarten, ich denke aber auch da liegst du sicher nicht falsch, denn es

kann Beides akzeptiert oder abgelehnt werden, vermutlich von Uni zu Uni und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

8. Ich glaube im psychologischen Sinne hattest du mich da falsch verstanden oder ich drückte mich falsch aus. der Zertifikatsfernlehrgang "Psychologie für

Personalmanager ist ein Wirtschaftspsychologiefernlehrgang bzw. fällt dort in die Kategorie und endet mit Credits, die dann widerum an einen Bachelor-

Studiengang angerechnet werden könnten. Der Kurs selber ist ja nur ein kleiner Teil einer großen Strecke und vermittelt kurze Inhalte, die allerdings im

Arbeitsleben (so wie ich es nachvollziehen konnte) das Zusammenarbeiten fördern und einem die Chance geben sich einfach mehr in Personalangelegenheiten

zu vertiefen und zu qualifizieren, da das Arbeiten, die Prävention in Bezug auf die Gesundheit und auch die Auswahlkriterien von Bewerbern darin enthalten sind.

Mit einem richtigen Psychologiestudium hat das dann auf der anderen Ebene wohl nur am Rande zu tun, wenn es um die Prävention in Richtung Burnout etc. geht,

ab dem Moment wo man ein wirtschaftspsychologisches richtiges Studium beginnt.

9. Was ich innerhalb einer Behörde machen wollen würde ist abhängig von den freien Stellen, aber ich könnte mir eine Tätigkeit im sozialen Sektor vorstellen, also

Agentur für Arbeit, Sozialamt, Wohngeldamt, Ordnungsamt.

10. Was das Studium bzw. die Studien angeht, die ich ursprünglich so plante, da ging es mir um die höhere Beamtenlaufbahn, denn wenn man irgendwie rein kommt,

dann geht es ja im Nachhinein um Personalführung und den eigenen Aufstieg, vielleicht dann noch eine Versetzung in irgendwelche Räte etc. und dafür als

Grundlage mache ich die jeweiligen Studien bzw. plane sie ein.

11. Natürlich hast du auch Recht, ich mache Alles neben dem Beruf und im Grunde stimmt es auch, es kann nicht so viel schiefgehen, wenn man will. Natürlich

könnte ich auch schon beim Rechtsökonom das Beenden auslassen, aber ich denke egal was man macht, ob Fernlehrgang oder Fernstudium, es obliegt ja einer

gewissen Motivation und damit kann man wenn man es gut timed Alles schaffen :) (bin da echt ein Optimist)

12. Du hast auch Recht, das ich mir nie sicher sein kann, ob ich dann tatsächlich da ende wohin ich will, der Rechtsökonom ist nur ein Weg und eine Option und

ich war schonmal in engerer Auswahl und das trotz der nicht vorhandenen Rechtskenntnisse, daher würde er mir natürlich mit Bezug auf mehr Kenntnisse in

Rechtsfragen und besonders Verwaltungsrecht helfen können, natürlich nur wenn die Verwaltung oder das Amt es genauso sieht, da ist dann wieder das ?

13. Allgemein möchte ich dir jetzt auch nochmal für deine Wege danken, ich finde es gut, das du so breit fächerst und mir ein größeres Spektrum an Optionen

darlegst. Sicherlich hast du auch mit Vielem absolut Recht, denn ich war mir teils sehr sicher, vielleicht zu sicher, das einfach Alles rund läuft mit meiner

Planung, so das ich die anderen Optionen nicht mehr sah. Daher ist es umso besser, das ich dann die Hamburger Fernhochschule dann anschrieb und hoffe mit

baldigen Informationen sehr viel Licht ins Dunkel bringen zu können an dem ich dich dann selbstverstädlich auch teilhaben lasse und bezüglich deiner Links werde

ich mich auch noch mal schlau machen, sollte nämlich keine Anrechnung erfolgen, dann ist der Weg über das BWL Studium auf jeden Fall eine super Ausweich-

option. :)

Nun beende ich auch meine Antworten wieder und wünsche dir noch einen tollen Abend :)

Lg Jens

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.



×
  • Neu erstellen...