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Kindergeld nachzahlen


Andi1980^

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Hallo Ihr,

ich mache momentan mein Fernabi bei der SGD nach, und habe auch bis letztes Jahr Kindergeld erhalten. Nun kam der Bescheid, dass ich 1500 Euro nachzahlen muss, weil die SGD mir nicht bescheinigen kann, dass ich 20 Stunden in der Woche für mein Abitur aufbringe. Habe jetzt die ganze Zeit gesucht, aber nirgendwo finde ich einen Paragraphen oder einen Beitrag, in dem sowas gefordert wurde. Ich habe nicht mehr als 7680 Euro verdient.

Morgen will ich hinfahren, um die Sache zu klären, nur worauf kann ich mich berufen? Vielen lieben Dank schon mal, ich hoffe es antwortet heute noch jemand.

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Hallo Andi,

ich bin da erstmal unwissend...

Aber:

1. Warum sind 20 Stunden relevant zur Zahlung des Kindergeldes?

2. Reicht es dir, wenn die SGD einen Richtwert des Zeitaufwandes für das Fernabi bescheinigt?

3. Ich such mal weiter...

Viele Grüße

Steffi

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Hi Stefka,

1. Der Sachbearbeiter der Familienkasse hat mir das so gesagt, wie er darauf kommt, weiss ich nicht.

2. Die SGD hat mir nur eine Teilnahmebescheinigung geschickt, aber der Sachbearbeiter wollte die nicht mal sehen.

3. Vielen lieben Dank

Die wollen das ich das bis zum 12.3. nachzahle, mir bleibt also nicht viel Zeit :/

Danke noch mal für Deine/Eure Hilfe,

MfG Andi

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Also irgendwie vestehe ich nicht, dass du überhaupt rückzahlen musst, da du, nach meinen (nicht wirklich umfangreichen...) Recherchen die Einkommensgrenze nicht überschritten hast. Darum sollte es eigentlich auch egal sein, wie viele Stunden du für das Fernabi aufwendest...

Nichtsdestotrotz - ich denke, du kannst bei der SGD bestimmt eine Bescheinigung über den durchschnittlich erforderlichen Zeitaufwand beim Fernabi erwirken, wenn du denen den Beweggrund dafür nennst.

Markus - weißt du noch was Nützliches?

Gruß

Steffi

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Die SGD wollte mir aber nichts schicken weil sie meinten, dass sie das nicht überprüfen könnten. Sorry wenn ich so hektisch wirke, aber diese Rückzahlung würde mich tierisch aus der Bahn werfen.

Soeben habe ich auch beschlossen, dass ich erst am Freitag hinfahre, muss erst mehr Infos sammeln, und da mir dieses Forum gefällt (ich liebe VBulletin :D ), werde ich auch nach der Sache mit dem Kindergeld hier verweilen. Bis dahin hoffe ich stark auf Eure Hilfe.

MfG Andi

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Morgen Andi,

also als Info auf deren website gibt die SGD den erforderlichen wöchentlichen Stundenaufwand mit 12 bis 16 an. Das ist wahrscheinlich der Grund, weshalb die dir nicht diese 20 Stunden bescheinigen wollen (mutmaße ich...).

Jetzt ist das für mich momentan auch der "Knackpunkt" (blödes Wort...): Man müsste herausfinden, weshalb die rechtmäßige Zahlung an diesen Zeitaufwand gebunden ist.

Ich bleib da dran - vielleicht wer aber wer schon was Genaueres?

Schöne Grüße

Steffi

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HI du!

Es wird vermutlich der selbe Grund sein, warum ich nicht als Werkstudent arbeiten darf / kann. Bei mir ist es ebenfalls so (allerdings Krankenkasse) dass die eine Bescheinigung über 20 Std. / Woche brauchen. Wieso hab ich damals auch nicht wirklich nachvollziehen können.

Deine einzige Argumentation aus meiner Sicht könnte die sein, dass du das Abi machst und die externe Prüfung also genau so viel lernen musst wie andere Abiturienten. Vielleicht hilft dir das was??

glg rita

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Ich schätze, die 20 h kommen einfach daher, dass Du überwiegend in Ausbildung sein musst, um Kindergeld zu beziehen. Und dafür hat die Rechtssprechung die 20 h-Grenze gefunden. Das ist z. B. auch der Hintergrund der studentischen Krankenversicherung bzw. den Werkstudenten-Status, die geht nur, wenn Du überwiegend Student bist, und da gelten wieder die 20 h.

Eine Argumentation wäre noch, dass (meines Wissens) die 20 h in den Semesterferien überschritten werden dürfen, und das Du für das Fernabi das ganze Jahr 12-15 h machen mußt. Ich fürchte aber, allzu groß sind die Chancen nicht. Du bist wahrscheinlich nicht der erste, der das Problem hat.

Stefan

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Das wäre eine wirklich dämliche Regelung, diese Mindeststundenzahl vorzuschreiben. Aber ich fürchte auch inzwischen, dass sich das so verhält. Jedoch im Netz finde ich immer nur was über die Einkommensgrenze.

Andi, ich würde in jedem Fall mal die Familienkasse auf die 20 Stunden ansprechen und mir das erläutern lassen.

Viele Grüße

Steffi

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Vielen lieben Dank schon mal für die vielen Infos. Aber ich gehe recht in der Annahme, dass das alles nur Vermutungen sind, aber es nirgendwo im Gesetz steht dass die Familienkasse diesen Nachweis fordern darf?

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