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Kindergeld nachzahlen


Andi1980^

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Hallo Andi,

liege ich richtig in der Annahme,

- dass du bei deinen Eltern wohnst

- das Kindergeld natürlich an deine Eltern gezahlt wurde

- dass du 26 bist ergo noch keine 27

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden....

- solange es sich in einer Ausbildung befindet.

Die Frage ist, wie wird Ausbildung definiert. Leider habe ich nur eine Definition bezüglich eines Studiums gefunden, und eine Fernschule scheidet da aus.

- wenn für eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, sich eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14 b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung eins freiwilligen Dienstes liegt.

Es wäre wichtig zu wissen, was du nach der Schule gemacht hast.

Wehrdienst oder Zivildienst, Ausbildung, Praktikum,...

Wurde die Familienkasse informiert?

- wenn ein Kind eine Ausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder wenn ein Kind einen freiwilligen Dienst ableistet.

Detaillierte Informationen findest du auch unter https://www.arbeitsagentur.de/ (einfach unter Stichwortsuche: Kindergeld eingeben).

An deiner Stelle würde ich aber auf jeden Fall noch mal mit der zuständigen Stelle telefonieren und mir genau erklären lassen aus welchem Grund bereits gezahltes Geld zurückgezahlt werden soll. Manchmal kann auch einfach nur ein Missverständnis der Grund sein. - Und manchmal muss man einfach hartnäckig sein! (Aber immer freundlich bleiben) (-;

LG Michaela

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Nein, es sind leider nicht nur Vermutungen. Laut Gesetzt gilt: Kindergeld bis 18, bis 27 nur bei Ausbildung (bin zu faul nachzuschlagen, so ist es aber). Grundsätzlich hast Du über 18 keinen Anspruch (Du bist doch über 18, oder?). Die Definition, was Ausbildung ist, steht nun nicht im Gesetz - da ist die Rechtssprechung gefragt. Und da kann ich mir gut vorstellen, das auch auf die 20 h geachtet wird. Ist in Deinem Fall sicher doof, aber sieh es mal so: Warum sollte jemand (bzw. dessen Eltern) Kindergeld beziehen, der arbeitet und verdient, und nebenbei eine Weiterbildugn macht, und wer genauso viel verdient, und keine Weiterbildung macht, nicht? Außerdem: Wo ist dann die Grenze? Bekommt Kindergeld, wer in der VHS einen Sprachkurs macht?

Übrigens: Den Nachweis über die Ausbildung darf die Familienkasse tatsächlich fordern - Ausbildung steht nun im Gesetz.

Stefan

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Lieber Stefan!

du kannst z.B. ein Fernstudium machen und trotzdem Kindergeld bekommen. Allerdings darf dann dein jährliches Einkommen nicht über 7xxx.- Euro lieben (etwas mehr als 7000.- Euro liegen). Warum du allerdings so auf die 20 Std. erpicht sind, ist mir mehr wie schleierhaft, aber man muss es eben akzeptieren. (Sonst würde ich schon lange als Werkstudent z.B. arbieten).

Glg

rita

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Hallo Rita,

also ich bin gar nicht auf die 20 h erpicht. Ehrlich gesagt, scheint es mir aber sinnvoll. Wenn jeder, der irgendwo als Fernstudent immatrikuliert ist, Werkstudent sein könnte und studentisch krankenversichert, könnten sich Leute, die Vollzeit arbeiten und u. U. viel Geld verdienen, von allen Sozialabgaben drücken - fändest Du das fair? Also ich nicht.

Ansonsten habe ich nur meine unmaßgebliche Meinung zum besten gegeben, kein Grund _mir_ die 20 h vorzuhalten. _Ich_ akzeptiere das auch.

Stefan

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hi Stefan!

ich halte dir auch nicht die 20 Std. vor. (Sorry hätte wohl statt dem DU leichter "der Staat" gewählt war also mein Fehler).

Anbei zu der Thematik: Ich finde es nur schade, dass ich als Fernstuden (bin verheiratet) nicht die Möglichkeit habe als Werkstudent (mit 25 Std. pro Woche ist m.W. das Maximum also nicht Vollzeit) zu Arbeiten. Für mich (bin gerade mal 24 Jahre alt) lohnt es sich z.B. nicht Vollzeit zu arbeiten, (bin verheiratet) weil ich sonst weniger raus bekommen würde wie mit einem 400.- Euro Job. Das ist die ganze Thematik die ich hinterfrage. Warum müssen es 20 Std. sein? Die angegebenen Stunden von meinem Fernstudium reichen mir z.B. nicht aus. Ich brauche die 20 Std. im Schnitt sehr gut. Und warum nimmt man mir dann die Möglichkeit? (Habe keine Ausbildung und könnte z.b. nur ein Hiwijob machen). Ja, ja ich könnte jetzt "normal" studiern, aber selbst du würde ich kein Bafög bekommen, weil mein Mann zu gut verdient. Das ist eigentlich das was ich hinterfragen wollte.

Ganz liebe Grüße

Rita

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Ich verstehe jetzt Dein Problem nicht. Reicht Dir die Stundenzahl nicht? Irgendwo muss man eben eine Grenze ziehen. Oder meinst Du, als Fernstudent könnte man nicht als Werkstudent arbeiten? Ich bilde mir ein, ich habe schon Beispiele gesehen (in Hagen), man muss dann aber als Vollzeitstudent eingeschrieben sein und darf die Stundengrenze nicht überschreiten. Das finde ich wiederum fair, Werkstudent heißt eben dass man in erster Linie Student ist.

Auch liebe Grüße

Stefan

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HI Stefan!

Genau das ist hier meine Frage: Warum darf ich als Fernstudent der Euro-Fh nicht als Werkstudent arbeiten? Ich studiere gewiss oft mehr als die 20 std. die woche, nur kann mir das niemand bescheinigen (ausser mein Mann). Ich hätte das Angebot von Unternehmen, die mich als Werkstudent ca. 20 Std. die Woche nehmen würden, kann dem aber nicth nach gehen, da ich kein Werkstudent sein darf. Warum wird bei mir, die ich privat studiere (oder Andi, der "privat" sein Abi macht) solche Unterschiede gemacht? Klar es war unsere Entscheidung das jeweils zu machen aber oftmals gibt sich keine andere Möglichkeit. Warum hängt sich der Staat dann so an den 20 Std. auf. Es geht hierbei ja nicht, dass das Studium mein x-tes Studium ist sondern es ist auch ein Bildungweg und meine 1. Ausbildung. (Ich hoffe ich habe mich verständlicher ausgedrückt??)

ich glaube über das Thema kann man ewig diskutieren. Die Frage ist hier warum sind die 20 Std. immer so wichtig und muss das von der Gesellschaft bescheinigt werden?? Das ist für mich nicht verständlich.

Glg

rita

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Die Anwort, warum es Regelungen gibt, wer Werkstudent ist und wer nicht, ist wohl einfach, um Mißbrauch vorzubeugen. Gibt es an der EuroFh keinen Vollzeitstatus? Ich denke, als Teilzeitstudent geht es wirklich nicht als Werkstudent. Dass es einen Unterschied macht, ob private oder staatliche (Hoch)schule, kann ich mir nich vorstellen. Bei Andi scheint mir ja auch das Problem nicht zu sein, dass es eine private Einrichtung ist, sondern dass er nicht nachweisen kann, dass er überwiegend in Ausbildung ist. Naja, ich fürchte, wir können nicht für eine Änderung der Dinge sorgen ...

Stefan

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Hi Stefan!

Nein leider nicht. Sie stellen nur eine Bescheinigung aus, dass man "im Schnitt" 15 Std. die Woche braucht. Nachweisen, dass man überwiegend "Student / Schüler" ist, kann man nur mit dem "20 Std. Dokument".

Es ist halt so, dass mir auffällt, dass du vorwiegend das Problem hast, wenn du an einer privaten Schule bist. Eine Freundin von mir hat ein "Pausensemester ohne Vorlesung" eingelegt und darf trotzdem noch Werkstudentin sein... das finde ich schon komisch..

Naja, auch egal.

glg

rita

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Hi Leute, ich bin 25 und wohne nicht mehr bei meinen Eltern, sondern habe zusammen mit meiner Freundin eine eigene Wohnung. Ich schlage mich mit einem Teilzeitjob durchs Leben, verdiene also weit unter der Grenze von 7680 Euro im Jahr.

Ich würde es auch akzepzieren, wenn ich ab Oktober kein Kindergeld mehr bekommen würde, das Problem ist die Nachzahlung. Woher soll ich bis zum 12. März 1500 Euro nehmen?

Freundlich bleiben werde ich, zumindest bis zu einem gewissen Grad, ich seh es einfach nicht ein dass eine bestimmte Stundenzahl gefordert wird, die mir sowieso nicht nachgewiesen werden kann, und das vor allem ohne jegliche Gesetzesgrundlage. Meiner Meinung nach reine Willkür, und das beste ist das mir der Sachbearbeiter vorgeworfen hat, ich würde das Abitur nur machen um Kindergeld zu kassieren :mad:

Ich hätte es mir auch leichter machen können und Hartz4 beantragen, stattdessen habe ich den Teilzeitjob angenommen, der mich mittlerweile 100 Stunden im Monat kostet. Ich finde es ungerecht, dass ich nachzahlen soll, und 10 Monate nichts gesagt wurde. Normalerweise müssten die das doch früher überprüfen, oder?

Was ich vergessen habe zu sagen ist, dass ich vorher ausbildungssuchend gemeldet war, mir jedoch nach diversen Assassement Centern klar wurde, dass ich mit meinem Alter ohne Abitur keine Chance auf eine Ausbildung habe, Hab bei der Familienkasse angerufen, gesagt dass ich mein Abitur nachmache, und wie ich das vorlegen soll, die meinten dann zu mir sie werden Nachweise fordern wenn sie welche brauchen. Und dann kam eben diese Rückzahlung, selbst bei einem Widerspruch muss ich die gesamte Menge bis zum 12. bezahlen, ansonsten gibts noch Versäumniszuschläge...

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