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Ist es an der Zeit die Begriffe Universitätsreife und Hochschulreife einzuführen?


manu07

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Angeregt durch einen anderen Thread, wurde mir erneut bewusst, dass sich die Abschlussdefinitionen in Deutschland nicht mehr mit der akademischen Realität decken bzw. hier nicht mehr optimal passen.

Im Zuge von Bologna und fortschreitender Internationalisierung haben sich fast alle Fachhochschulen umbenannt. Sie bezeichnen sich heute mehrheitlich als Hochschulen weitere Sonder und Spezialformen gibt es ebenso. Aber der Begriff Fachhochschule ist mittlerweile sehr selten geworden.

Wäre es so langsam daher nicht mal sinnvoll die Schulformen und die Abschlüsse entsprechend dieser Gegebenheiten anzupassen. In Hochschulreife und Universitätsreife.

Wie denkt Ihr darüber ?

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Klar, mit Abitur gehts idR ja an Universität und FH.

Mit FHR braucht man noch 1 Jahr Vollzeitpraktikum oder eine min. 24-monatige Ausbildung.

Welcher volle Abschluss erfordert mehr Einsatz? Und warum muss man, um mit der FHR an der FH zugelassen zu werden, den praktischen Teil machen, darf aber als Abituriernt ohne den praktischen Teil an die FH? Macht überhaupt keinen Sinn. Reine Abiturienten sollten ohne pratkischen Teil nicht an FHs zugelassen werden.

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Nichts.

Aus mehreren Gründen:

1.) Beide Institutionen sind rechtlich gleichgestellt was die Abschlüsse angeht - wozu also eine weitere sprachliche Unterscheidung einführen, nur um den alten Status Quo zu verfestigen?

2.) Auch wenn sich eine ehem. Fachhochschule heute nur noch Hochschule nennt, so ist sie hochschulrechtlich weiterhin eine "FACHhochschule". Das ändert auch die Umbenennung nichts.

3.) Der wesentlichste Punkt, warum ich schlicht nichts von diesem Vorschlag halte, ist: Eine Universität und eine Fachhochschule sind in der Deutschen Sprache "HOCHSCHULEN". Und nicht jede "HOCHSCHULE" ist eine FH. Kurz - die vorgeschlagene Variante geht semantisch, rechtlich und vom Hintergrund an der Realität vorbei.

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Wäre es so langsam daher nicht mal sinnvoll die Schulformen und die Abschlüsse entsprechend dieser Gegebenheiten anzupassen. In Hochschulreife und Universitätsreife.
Die meisten Fachhochschulen nennen sich jetzt aber "UNIVERSITY of applied sciences". Bologna will eine Unterscheidung der Abschlüsse, nicht der Hochschulen und ihrer Zugangsberechtigungen - und Deutschland wollte Bologna. Deshalb: Ade "Dipl.-XXX". Ob mit oder ohne "(FH)" und ähnliches gilt wohl auch für den Zugang zum Studium. Es wird unterschiedliche Wege zur Hochschulreife geben, diese wird aber immer weniger unterscheidbar.
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Nichts.

1.) Beide Institutionen sind rechtlich gleichgestellt was die Abschlüsse angeht - wozu also eine weitere sprachliche Unterscheidung einführen, nur um den alten Status Quo zu verfestigen?

Rechtlich ist nicht mit dem Niveau gleichzusetzen. Beide Institutionen haben unterschiedliche Bildungsanforderungen, daher muß es auch weiterhin unterschiedliche Bildungsabschlüsses für den Zugang geben.

Würde man die paar Hochschulen mit Promotionsrecht in Universität unbenennen, könnten man auch die Hochschulreife und Universitätsreife einführen. Universitätsreife berechtigt dann für beide Formen.

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Davon halten?...Relativ wenig!

Ich sehe einfach nicht den Sinn dieser möglichen Aktion, vielleicht verstehe ich es auch nicht ganz.

1: Wer bekommt denn welche "Reife" zugeteilt?

2: Wer entscheidet dies?

3: Wie ist eine "faire" und sinnvolle Reifeerteilung überhaupt möglich bzw. gegeben?

Ich finde einfach, dass des absoluter Unsinn ist, weil man nicht alles und jeden gleichsetzen kann und einfach immer noch ein wenig inviduell entschieden werden muss seitens der Hochschule/Unis und sollte, deshlab finde ich so wie es jetzt fast perfekt.

Die Uni Reife beispielsweise nur für klassische Abiturienten? Mit welchem recht?

Wir nehmen jetzt mal den Studiengang Maschinenbau und "spinnen" ein wenig

1. Wieso sollte ein Fachabiturient Maschinenbau, der wahrscheinlich tiefgründiger technisch gelehrt wurde, als jemand mit Allgemeiner Hochschulreife, nicht das Recht haben grundsätzlich an einer Uni zu studieren?

2. Wieso sollte ein Meister mit langjähriger Berufserfahrung in der technischen Praxis nicht das Recht haben grundsätzlich an eine Universität zu studieren?

3. Die wahrscheinlich "kleinste" Möglichkeit: Wieso sollte ein beruflich qualifizierter mit Berufserfahrung im Maschinebau und bravurös bestandenem Eignungstest an der Uni nicht das Recht haben an dieser zu studieren?

Ich will damit einfach nur sagen und zeigen, dass meiner Meinung nach jeder der eine Hochschulreife erworben grundsätzlich die Chance haben sollte an einer Universität genauso studieren zu können, wie an einer Hochschule und umgekehrt.

Und "nur" weil die Uni wissenschaftsbezogen qualifiziert und die Hochschule anwendungsorientiert qualifiziert, soll jetzt hier ein "Cut" gemacht werden?

Der Grundsatz ist doch bei beiden derselbe! Es sind beides Hochschulen!

Auch die Uni lehrt anwendungsorientiert und ja auch die Hochschule vermittelt wissenschaftsanteile!

So hat jeder seine Schwerpunkte mehr auch nicht.

Dann könnte man wenn schon genauso hingehen und sagen, Abiturienten dürfen nur an Unis und an keiner Hochschule studieren! Wie wär das?

Naja den einzigen sinnfreien Sinn den ich darin sehen würde, wäre die Angst der klassischen Abiturienten vor der Tatsache, dass beruflich qualifizierte ihnen den Uni-platz weg nehmen :D

Ne Spaß beiseite, jeder sollte die Chance bekommen wenn er, sie möchte und falls das Niveau zu hoch ist, ja dann merken es diejenigen schon, aber schon vorher aussortieren ist absolut nicht zeitgemäß und meiner Meinung nach kontraproduktiv, denn ich will nicht wissen wie viele gute Wissenschaftler uns dann verloren gehen, wenn wir schon vorher ausmustern!

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1: Wer bekommt denn welche "Reife" zugeteilt?

2: Wer entscheidet dies?

3: Wie ist eine "faire" und sinnvolle Reifeerteilung überhaupt möglich bzw. gegeben?

1. Ähm Absolventen von Gymnasien, beruflichen Gymnasien und dreijährigen Fachoberschulen erhalten die Universitätsreife

2. Der Schüler in dem er die entsprechende Schulform besucht und den dortigen Abschluss macht ?

3. erschließt sich mir hier nicht deine Frage

Ich finde einfach, dass des absoluter Unsinn ist, weil man nicht alles und jeden gleichsetzen kann und einfach immer noch ein wenig inviduell entschieden werden muss seitens der Hochschule/Unis und sollte, deshlab finde ich so wie es jetzt fast perfekt.

Wer wird denn hier gleichgesetzt ?

Die Uni Reife beispielsweise nur für klassische Abiturienten? Mit welchem recht?

Du verwechselst hier was die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte ist hier nicht das Thema. Es geht um die Bezeichnung der Fachhochschulreife die in den meisten Bundesländern nicht zum Besuch einer Universität qualifiziert jedoch aber Fachhochschulreife heißt die Fachhochschulen öffentlich aber kaum noch unter der Bezeichnung bestehen.

1. Wieso sollte ein Fachabiturient Maschinenbau, der wahrscheinlich tiefgründiger technisch gelehrt wurde, als jemand mit Allgemeiner Hochschulreife, nicht das Recht haben grundsätzlich an einer Uni zu studieren?

Ein Fachabituriernt also jemand der die fachgebundene Hochshculreife besetzt (Fachabitur) nicht zu verwechseln mit der Fachhochschulreife kann an einer Universität studieren.

Ein Absolvent mit Fachhochschulreife hingegen kann in den meisten Ländern bisher zumindest nicht an der Universität studieren. Ich bin ein Befürworter der Durchlässigkeit und Chancengleichheit mir wäre es auch lieb alle mit Fachhochschulreife könnten an der Uni studieren, Auch hier es geht doch nur um den Namen des Abschlusses hehe

2. Wieso sollte ein Meister mit langjähriger Berufserfahrung in der technischen Praxis nicht das Recht haben grundsätzlich an eine Universität zu studieren?

Der Meister, Techniker, Fachwirt hat das Recht an einer Universität zu studieren, das finde ich auch gut so, das ist hier aber nicht das Thema

Ich will damit einfach nur sagen und zeigen, dass meiner Meinung nach jeder der eine Hochschulreife erworben grundsätzlich die Chance haben sollte an einer Universität genauso studieren zu können, wie an einer Hochschule und umgekehrt.

Ja da sind wir einer Meinung nur ist das hier nicht das Thema

Und "nur" weil die Uni wissenschaftsbezogen qualifiziert und die Hochschule anwendungsorientiert qualifiziert, soll jetzt hier ein "Cut" gemacht werden?

Der Grundsatz ist doch bei beiden derselbe! Es sind beides Hochschulen!

Auch die Uni lehrt anwendungsorientiert und ja auch die Hochschule vermittelt wissenschaftsanteile!

So hat jeder seine Schwerpunkte mehr auch nicht.

Alles korrekt aber nicht das Thema

Hmm @Astrojam, ne irgendwie hast du da jetzt wirklich was falsch verstanden....

Es geht hier nicht um irgendwelche Wertigkeiten oder sowas, sondern es geht wirklich nur mal um die Bezeichnung der Schulabschlüsse, da diese im Hinblick auf die heutige Situation nicht mehr ganz optimal passen einfach aufgrund der Tatsache, dass es im öffentlichen Auftritt, also dem Namen nach fast gar keine Fachhochschulen mehr gibt, da diese sich überwiegend in Hochschule umbenannt haben. Bei den noch verbliebenen Fachhochschulen wird es ebenfalls zu einer Umbennenung kommen langfristig.

Daher ist das mit den Schulabschlüssen etwas verwirrend auch wenn die Hochschulen per Gesetz natürlich weiterhin als Fachhochschulen definiert sind hier sollte man die Begrifflichkeiten auch anpassen.

Das Universitäten inkludiert der wissenschaftlichen Hochschulen und Fachhochschulen respektive Hochschulen jeweils schon andere Hochschulformen darstellen, dass ist denke ich unstrittig und klar.

Die Schulabschlüsse sollten einfach mehr die Umstände berücksichtigen

Die Differenzierbarkeit soll deutlicher werden bezogen auf die Abschlüsse

Universitäten und Hochschulen sind alle Hochschulen aber Hochschulen sind nicht Universitäten

Bei den Abschlussgraden selbst hat man die Differenzierung ja weitgehenst aufgehoben, was ich nicht gänzlich für vorteilhaft erachte, aber das ist ein anderes Thema.

Es geht nur um die Bezeichnungen der Schulabschlüsse und nicht um eine qualitative Beurteilung der Hochschulformen.

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Wieso sollte ein Meister mit langjähriger Berufserfahrung in der technischen Praxis nicht das Recht haben grundsätzlich an eine Universität zu studieren?
Weil die Meisterprüfung nicht dazu gedacht ist, die GRUNDSÄTZLICHE Studiumsbefähigung auszudrücken, dafür ist die ALLGEMEINE Hochschulreife da.

Ein guter Kfz-Meister kann sicherlich ein FH-Studium im Maschinenbau absolvieren.

Für ein Universitätsstudium im technischen Bereich ist die Vorbereitung durch Schule, Ausbildung und Meisterschule schon nicht ausreichend.

In einem geisteswissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder sprachlichen Universitätsstudium wird es fast alle der Kfz-Meister zerlegen.

Wichtig ist es dem interessierten Kfz-Meister die Möglichkeit zu bieten Ägyptologie zu studieren. Vielleicht war es schon seit Kindheitstagen sein Wunsch und nur die Eltern haben ihm -trotz Befähigung- Gymnasium und Studium verweigert, um z.B. den elterlichen Betrieb zu übernehmen.

Es ist aber eine Steuerverschwendung, wenn Hochschulen mit Studenten geflutet werden, die nach wenigen Semestern aufgeben müssen. Das "gestohlene" Jahr ist auch nicht fair gegenüber den gescheiterten Studenten. Zu oft habe ich gesehen das die Befähigung trotz Berechtigung nicht ausreichte. Vielleicht gehören Hochschulzugangsprüfungen die Zukunft, im Bereich Musik sind sie schon lange Usus.

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Weil die Meisterprüfung nicht dazu gedacht ist, die GRUNDSÄTZLICHE Studiumsbefähigung auszudrücken, dafür ist die ALLGEMEINE Hochschulreife da.

Nein formal rechtlich soll der Meistertitel tatsächlich die allgemeine Studiumsbefähigung ausdrücken. Der Meistertitel entspricht einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung hier wird nicht nach Universität oder Hochschule unterschieden, ein Meister kann sowohl an einer Universität wie an einer Hochschule ein Studium aufnehmen. Allerdings fehlen dann einige theoretische Grundlagen vorallem im Bereich der Oberstufen Mathematik usw.

Bezüglich dem Argument der Überflutung, was beruflich Qualifizierte angeht, kann ich dich Beruhigen denn die Universitäten und Hochschulen halten hier ein gewisses begrenztes Kontingent an Studienplätzen bereit, dass heißt das die Schulabsolventen hier nicht massenhaft verdrängt werden weiterhin wird unter den beruflich qualifizierten Bewerben auch ausgewählt. Änderungen sind bei den Kontigenten möglich, wenn es beispielsweiße zu wenige Bewerber gibt.

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