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Ist Deutschland überhaupt reif für den Bachelor/Master?


wasserfall

Empfohlene Beiträge

  • Es tauchen immer noch Fragen nach den "guten, alten" Diplomstudiengängen auf.
  • In so vielen Diskussionen wird immer noch zwischen den Unis und FHs unterschieden.
  • Viele Unis akzeptieren einen FH-Bachelor nicht als Aufnahmekriterium für ihr Masterstudium.
  • Ein Bachelor im Hochbau ist fast wertlos, weil die Architektenkammern darauf keinen Architektentitel verleihen, in den Rechtswissenschaften sieht es glaube ich ähnlich aus.
  • Auch in der Vergangenheit hat man vergeblich versucht die Unterschiede zu verwischen: Mit der Umwandlung der Graduierung ins Diplom - die dann prompt mit dem "(FH)"-Zusatz doch wieder unterscheidbar wurde. Oder mit dem Promotionsrecht für FH's und FH'ler. Nun ist es die Umbenennung in "UNIVERSITY of applied sciences" - und schon wieder ist der Unterschied im "APPLIED" sichtbar.
  • Schon die Frage der Hochschulzugangsberechtigung spaltet immer wieder das Forum

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In so vielen Diskussionen wird immer noch zwischen den Unis und FHs unterschieden.

Formal muss man hier schon unterscheiden, weniger unter dem Aspekt was ist höherwertiger, diese Frage stellt sich aus meiner Sicht nicht, aber der Auftrag der genannten Institutionen ist schon ein anderer und auch was das Anforderungsniveau angeht bestehen da durchaus massive Unterschiede. Das bestätigen auch zahlreiche Freunde und Bekannte, die nach einem HS Bachelor ein Masterstudium bzw ein zweites Masterstudium an Universitäten angeschlossen haben.

Viele Unis akzeptieren einen FH-Bachelor nicht als Aufnahmekriterium für ihr Masterstudium.

Hast du hier konkrete Beispiele, wenn es sich hier um einen regulären HS / FH Bachelor handelt, der im Inland erworben wurde dann müssen ihn die Universitäten anerkennen zumindest auf der formal-rechtlichen Seite, ob sie durch ihre Ordnungen hier Abweichende Regelungen festlegen können ist fraglich, jedenfalls würde solche Abweichungen den Gesetzen widersprechen.

Ein Bachelor im Hochbau ist fast wertlos, weil die Architektenkammern darauf keinen Architektentitel verleihen, in den Rechtswissenschaften sieht es glaube ich ähnlich aus.

Architektur

Rechtswissenschaften sowie

Pädagogik bzw. Lehramt

In vielen der Bereiche ist das Bachelorstudium nicht ausreichend, es hat hier glaube ein wenig den Rang wie das frühere Grundstudium.

[*]Auch in der Vergangenheit hat man vergeblich versucht die Unterschiede zu verwischen: Mit der Umwandlung der Graduierung ins Diplom - die dann prompt mit dem "(FH)"-Zusatz doch wieder unterscheidbar wurde. Oder mit dem Promotionsrecht für FH's und FH'ler. Nun ist es die Umbenennung in "UNIVERSITY of applied sciences" - und schon wieder ist der Unterschied im "APPLIED" sichtbar.

Ich bin für Karrierechancen und offene Karrierewege für Jedermann ! Aber ich bin für ein differenziertes Bildungssystem mit deutlichen Unterscheidungsmerkmalen. FH-Promovierende gibt es nicht, das ist ein Pseudokonstrukt, denn das sind im Grunde etxterne Doktoranden anderer Universitäten. Wissenschaftliche Hochschulen sind gemäß Gesetz den Universitäten gleichgestellt und somit als Universität zu behandeln, dass Promotions und Habilitationsrecht beseitzen diese wissenschaftlichen Hochschulen. Diese Namenszusätze wie "University of Apllied Sciences" halte ich für reine Marketingmaßnahmen im Sinne der Internationalisierung.

[*]Schon die Frage der Hochschulzugangsberechtigung spaltet immer wieder das Forum

Korrekt, vorallem aber weil hier viele Abschlüsse und Begriffe immer wieder verwechselt werden.

Insbesondere werden das eigentliche Fachabitur und die Fachhochschuleife immer gleichgesetzt bzw. verwechselt weiterhin vertauschen viele den Begriff allgemeine Hochschulzugangsberechtigung mit den Begriffen allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife.

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Hast du hier konkrete Beispiele, wenn es sich hier um einen regulären HS / FH Bachelor handelt, der im Inland erworben wurde dann müssen ihn die Universitäten anerkennen zumindest auf der formal-rechtlichen Seite, ob sie durch ihre Ordnungen hier Abweichende Regelungen festlegen können ist fraglich, jedenfalls würde solche Abweichungen den Gesetzen widersprechen.
Die Praxis ist es auf jeden Fall
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Ja diese Fälle gibt es, da bedienen sich die Universitäten gewisser Auswahlverfahren usw. Die scheinen da zum Teil sehr kreativ zu sein. Ich persönlich finde das falsch und im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist das auch keinesfalls.

Da wird man langfristig nachbessern müssen, dass ist so nicht in Ordnung. Wenn man eine formale Gleichberechtigung möchte, dann muss man dieser auch gerecht werden.

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Es tauchen immer noch Fragen nach den "guten, alten" Diplomstudiengängen auf.

Die allerdings in den letzten Jahren immer seltener werden. Das es aber immer noch Leute gibt, die die Diploma vorziehen oder gar manchmal ziemlich verklären ist ziemlich menschlisch.

Man sieht das typisch menschliche Verhalten noch besser an dem Punkt:

In so vielen Diskussionen wird immer noch zwischen den Unis und FHs unterschieden.

Die FH existieren seit ca. den 1970ern und immer noch wird nur allzuhäufig von den "guten" Unis und den schlechten Schmalspur-FH gesprochen. Wenn sich diese Situation seit gut 40 Jahren hinzieht - wieso glauben wir dann das knapp 10 Jahre nach Bologna-Anfang die Diplomstudiengänge vergessen sein sollen?!

Bei den Diskussionen Uni vs. FH muss man sehr genau differenzieren. Es ist ja nicht so, dass FH und Unis, trotz Bologna, identische Ziele haben. Es gibt schon einen Unterschied - wer wie ich beides kennt wird das bestätigen. Es gibt Leute die sind auf einer FH, andere an einer Uni besser aufgehoben. Es gibt Dinge die findet man eher an der Uni, andere eher an der FH. Davon unabhängig führen beide zu einem rechtlich gesehen identischen Abschluß.

Die Frage "Was ist besser?" wird zwar häufig polemisch beantwortet anstatt die individuelle Situation zu sehen, ist im Schnitt aber bereits beantwortet: Die meisten Arbeitgeber unterscheiden zwischen FH und Uni gar nicht mehr...aber natürlich immer noch ein paar.

Viele Unis akzeptieren einen FH-Bachelor nicht als Aufnahmekriterium für ihr Masterstudium.

So direkt dürfen es die Unis gar nicht formulieren und ehrlich gesagt sind mir kaum Unis bekannt, überhaupt eine?!, die per se überhaupt keine FHler nehmen.

Was durchaus, aber auch nicht bei allen, vorkommt - bspw. Münster - das bestimmte CP in bestimmten Fächer verlangt werden. Da dieses häufig mathematisch-statistisch (als Beispiel) ist, scheiden viele FH-Bachelor aus, die sich bewusst damit nicht so tief beschäftigen - aber auch durchaus Uni Bachelor die dieses nicht erfüllen. Trotz allem nimmt auch Münster FH auf, die diese Hürde nicht erfüllen, die müssen aber die entsprechenden Prüfungen nachholen.

Ich glaube man sollte nicht in Naivität verfallen und sagen das ein Bachelor immer gleich ist, egal woher er kommt (Uni 1, 2, 3 oder FH A, B, C). Wer einen Master machen will, muss eben bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Fertig.

Umgekehrtes Beispiel ist die Uni Köln, die überproportional viele FHler aufnimmt und wo viele der eigenen Bachelor hinten rüber fallen. Warum? Weil dort nur nach Bachelornote gegangen wird und die Uni Köln gilt jetzt nicht als Notenparadies. Da haben FHler also Vorteile...dem Vorurteil glaubend, dass FH aus per se einfacher sind.

Ein Bachelor im Hochbau ist fast wertlos, weil die Architektenkammern darauf keinen Architektentitel verleihen, in den Rechtswissenschaften sieht es glaube ich ähnlich aus.

Hochbau - keine Ahnung. Nicht mein Feld.

Aber Rechtswissenschaften?! Willst Du darauf hinaus, dass ein Bachelor (LL.B.) keine Anwaltszulassung bekommt? Hoffe ich doch.

In Deutschland führt, man mag darüber streiten, bis auf weiteres NUR ein Jura-Studium an einer Universität inkl. 1. und 2. Staatsexamen zum Anwalt. Fertig. FH-Juristen, die meist einen völlig anderen Schwerpunkt haben als ein klassisches Jura-Studium, können, wie LL.B. oder LL.M. der Universitäten - keine Anwaltszulassung erreichen. Da Jura und somit die Volljuristen ausserhalb von Bologna stehen, ist das hier wohl dem Prozess nur in so weit anzukreiden, als dass es hätte angepasst werden können aber an der Anwaltslobby scheiterte.

Auch in der Vergangenheit hat man vergeblich versucht die Unterschiede zu verwischen: Mit der Umwandlung der Graduierung ins Diplom - die dann prompt mit dem "(FH)"-Zusatz doch wieder unterscheidbar wurde.

Na ja, ob das "wieder" hier korrekt ist? Ich meine der Abschluß vor dem Diplom FH hieß "graduierter Ing." als Beispiel, wie es Herr Schrempp war - wem das hier noch etwas sagt.

Oder mit dem Promotionsrecht für FH's und FH'ler. Nun ist es die Umbenennung in "UNIVERSITY of applied sciences" - und schon wieder ist der Unterschied im "APPLIED" sichtbar.

Auch das hat ja nichts mit Bologna zu tun.

Die Mode sich im Ausland nicht mit dem FH rumzuschlagen sondern sich einen englischen Namen zu geben ist ja nun auch ca. Mitte der 1990er modern geworden. Deutlich vor Bologna. Etwas moderner und eher auf die Bolognareformen zurückzuführen ist die Bezeichnung "Hochschule" anstatt Fachhochschule.

Zwar sollte es zwischen Hochschule und FH auch noch eine Unterscheidung geben aber die kann ich bei einigen Umbenennungen wirklich nicht erkennen.

Nichts desto trotz gibt es, Bologna hin oder Bologna her, zwei Hochschultypen: Fachhochschulen und Universitäten bzw. Hochschulen mit Universitätsrang. Daran ändert auch eine halbseidende Namensänderung nichts.

Schon die Frage der Hochschulzugangsberechtigung spaltet immer wieder das Forum

Hochschulzugangsberechtigung ist ein weites Feld.

Heiß diskutiert wird vor allem die HZB über berufliche Weiterbildung oder Erfahrung. Darüber lässt sich streiten.

Bezüglich der etwas komischen Diskussion ob der Bezeichnung der schulischen HZB bleibt nur zu sagen: Man sollte diese vielleicht überhaupt erst einmal korrekt verwenden, dann wäre auch eine Diskussion über die Bezeichnung nicht nötig. Grundsätzlich wäre eher zu fragen, ob nicht zwangsläufig, meint man es mit einer Gleichstellung der Abschlüsse ernst, nicht nur eine schulische HZB eingeführt wird und nicht drei (vier) die wir haben (AHR, fbHR, FHR und in Einzelfällen fbFHR). Dass das funktionieren kann zeigt Hessen jährlich - wo FHRler an den Unis ohne Unterschied ihren Bachelor machen können und dieses auch tun.

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