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ILS Wirtschaftsmediation mit IHK = Wirtschaftsmediator mit IHK Zertifikat?


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Nun gab es endlich eine schriftliche Antwort auf die im Titel genannte Fragestellung:

In wieweit entspricht Ihr Lehrgang den Anforderungen des Mediationsgesetzes?

In wieweit findet eine Anerkennung Ihres Lehrgangs unter dem Aspekt

des zukünftigen zertifizierten Mediators entsprechend des

Mediationsgesetzes (in wieweit wird Ihr Lehrgang bezügl. des danach

folgenden Aufbaus zum zertifizierten Mediator als Basis anerkannt?)

sowie bei den einschlägigen Berufsverbänden statt?

Heute erhielt ich eine schriftliche Antwort, die ich hier in Auszügen wiedergebe:

"Dieser Lehrgang befähigt Sie nicht, als Wirtschaftsmediator tätig zu werden. Sie bilden sich lediglich im Bereich "Wirtschaftsmediation" weiter ..."

Und auf Nachfrage:

"Sie erlernen das strukturierte Verfahren der Streitschlichtung im Rahmen der Mediation professionell anzuwenden und den gesamten Konfliktregelungsprozess zu steuern und moderieren, Sie erwerben jedoch nicht den Titel des Wirtschaftsmediators, dürfen sich somit nicht so nennen und werden auch nicht in den entsprechenden Verbänden aufgenommen."

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Naja erstmal grundsätzlich kann ja jeder, auch ohne jegliche Ausbildung Mediator spielen bzw. als dieser tätig sein, die Frage ist nur welche potentiellen Kunden solch einen Menschen Vertrauen !? :)

Die im Mediationsgesetz beschriebenen Voraussetzungen um als "zertifizierter Mediator" tätig sein zu können, sind ja etwas ganz anderes.

Dort steht u.A dass man eine Mindest Stundenanzahl an Praxislehre in einem Lehrgang mitbringen muss etc.

Da reicht definitiv kein rein schnuppern wie bei der ILS.

Also wenn jemand wirklich Interesse hat z.B zweites Standbein, als Mediator tätig zu sein und keinen Master an der Euro Uni Viadrina machen möchte oder kann, dem empfehle ich die Weiterbildung an Wings (HS Wismar), denn diese glaub ich befähigt einen als zertifizierter Mediator in Wirtschaft und oder Familien tätig zu sein bzw. sich so zu nennen.

http://www.wings.hs-wismar.de/de/weiterbildung/ausbildung_mediator

http://www.wings.hs-wismar.de/de/weiterbildung/wirtschaftsmediation

http://www.wings.hs-wismar.de/de/weiterbildung/familienmediation

Für mich sieht das alles sehr interessant aus und besonders der Bereich Familienmediation, hat es mir angetan.

Mal sehen was die Zukunft bringt.

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Dass der ILS "Lehrgang LBH 342 Wirtschaftsmediation mit IHK-Zertifikat" womöglich nicht den (allen) Anforderungen des Mediationsgesetzes vom Juli 2012 genügt, ist verzeihlich, da es denn Kurs länger als besagtes Gesetz gibt.

Wenn ILS behauptet, dass man sich mit Abschluss besagten Kurses nicht Wirtschaftsmediator nennen dürfe, so ist diese Aussage schlichtwegs FALSCH. Jedermann darf sich Mediator nennen, auch Nachbarschafts-, Schwangerschafts- oder eben auch Wirtschaftsmediator. Siehe hierzu §§5,6 MedG.

Mehr als bedenklich finde ich die Aussage des Kursanbieters "Dieser Lehrgang befähigt Sie nicht, als Wirtschaftsmediator tätig zu werden." ILS verkauft also einen Kurs von dem sie selber die Auffassung vertreten, dass er zu nichts befähige, ausser zur Weiterbildung!

Peinlich berührt bin ich davon, dass ein so grosser Fernstudienanbieter wie ILS einen Kurs anbietet, der von keinem zuständigen Fachverband anerkannt wird: "Sie [...] werden auch nicht in den entsprechenden Verbänden aufgenommen." Der Kurs erfüllt also keinen der schon seit vielen Jahren existierenden Ausbildungsrichtlinien wenigstens eines der Fachverbände.

Wie viele Menschen wurden so geschickt irregeführt und kauften diesen Lehrgang, in der Annahme, sie würden durch selbigen befähigt, als Mediator tätig werden zu können? Der Lehrgangsanbieter ILS sieht diese Befähigung auf Nachfrage ausdrücklich nicht. Anscheinend war sich auch AKDS (siehe vorausgegangene Beiträge) dessen im 11. oder 12. Monat seines Lehrganges nicht bewusst.

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Nachdem hier nochmal auf meine Beiträge eingegangen wird, möchte ich mich dazu äußern:

Die Aufnahme in die Fachverbände erfordert, neben der "Ausbildung", auch den Nachweis, dass man tatsächlich Mediationen durchgeführt hat. Also ermöglich KEINE Ausbildung alleine, dass man in den Fachverband aufgenommen wird. Man sollte daher mal genauer hinschauen woran bzw. an welcher Voraussetzung die Aufnahme in den Fachverband scheitert.

Mir persönlich ist das insoweit egal, weil ich nie als "Wirtschaftsmediator" arbeiten wollte, sondern mehr z.B. über Kommunikation und Konfliktmanagement lernen wollte. Das konnte ich aus dem Kurs auch mitnehmen. Insoweit bin ich mit dem Kurs (den ich bei der SGD gemacht habe) zufrieden.

Ob die Werbung ggf. mehr verspricht, als man dann erhält ist eine andere Sache.

Allerdings kann ich die eigene Aussage der ILS "Dieser Lehrgang befähigt Sie nicht, als Wirtschaftsmediator tätig zu werden", nicht verstehen.

Natürlich kann ich das, der Begriff ist, wie ja auch "Sachen gibts" richtig darstellt nicht geschützt. Man darf sich eben nicht "zertifizierter Mediator" nennen, wenn man nicht alle Voraussetzungen erfüllt.

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Etikettenschwindel??

Auf der ILS Homepage zu diesem Lehrgang steht geschrieben:

Wirtschaftsmediation mit IHK -Zertifikat Staatliche Zulassungsnummer für diesen Fernlehrgang: 56 97 09

Streitigkeiten im Unternehmensalltag schlichten und lösen

Als Wirtschaftsmediator kommt Ihnen die wichtige Aufgabe zu, bei Konflikten mit Kunden, Geschäftspartnern, Verbrauchern sowie bei unternehmensinternen Streitfällen zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln und diese zu einer einvernehmlichen Konfliktlösung zu führen. Damit lassen sich drohende Eskalationen verhindern, die ansonsten teuer und zeitaufwändig werden, oft zu langwierigen Gerichtsverfahren führen und in vielen Fällen zerstörte geschäftliche Beziehungen oder gar den Verlust guter Kunden nach sich ziehen.

Bereits das zweite Wort ist Wirtschaftsmediator. Danach kommt nur noch das Wort Wirtschaftsmediation vor. Abgesehen von diversen IHK-zertifizierten Beckers in den Lernheften (in deren Rolle man schlüpfen solle).

Irgendwie verwirrend oder hat das System?

post-24678-144309705582_thumb.jpg

Wäre schön, wenn sich der Lehrgangsträger hier verbindlich und ausführlich äußern könnte.

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Hallo Zusammen,

in der Tat handelt es um einen Bereich, der nicht sehr übersichtlich ist und wie man anhand der Beiträge sieht, auch zu Verwirrungen führen kann.

Wir bereiten mit unseren Lehrgang „Wirtschaftsmediation mit IHK-Zertifikat“ auf ein bundesweit anerkanntes DIHK-Zertifikat vor und nicht auf eine Verbandsfortbildung. Insofern entsprechen wir den Vorgaben des DIHK. Dass der Lehrgang diesen Anforderungen entspricht, hat uns die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) durch ihre Zulassung und Zertifizierung bestätigt.

Die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung – ZMediatAusbV liegt bisher nur als Entwurf vor. Wer dazu nähere Informationen haben möchte, kann sich einmal auf folgender Homepage informieren:

http://www.mediator-finden.de

Beste Grüße aus Hamburg

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Vielen Dank für den ILS Input. Leider wurden aber die Unklarheiten nicht ausgeräumt:

- Handelt es sich bei besagtem Lehrgang um eine Mediatorenausbildung oder lediglich um eine Weiterbildung?

- Ist die ILS Aussage "Dieser Lehrgang befähigt Sie nicht, als Wirtschaftsmediator tätig zu werden." richtig?

- Werbliche ILS Äußerung: "Als Wirtschaftsmediator kommt Ihnen die wichtige Aufgabe zu, ..." suggeriert gegenteiliges.

Bezüglich des Hinweises zur ZMediatAusbV erlaube ich mir aus einer Stellungnahme des Verbandes DGM e.V. an das Justizministerium vom 30.04.2014 zu zitieren:

In § 3 Abs. 2 ZMediatAusbV wird die Ausbildungsquantität auf 120 Zeitstunden festgelegt. Die

Mediationsverbände BAFM, BM, BMWA, DFfM und DGM sind sich einig, dass diese Zeitvorgabe

deutlich zu niedrig liegt und nur als Minimalstandard betrachtet werden kann. Bezüglich der

prozentualen Verteilung der Ausbildungsinhalte bevorzugt die DGM eine flexiblere Regelung, welche

die unterschiedliche Zusammensetzung der Ausbildungsgruppen berücksichtigt (z. B. Juristen,

Psychologen, Pädagogen). So wird etwa bei einer Mediationsausbildung von Psychologen und

Pädagogen die rechtliche Komponente wichtiger als bei Juristen sein.

Außerdem sollte die Rechtsverordnung festhalten, dass reine Fernunterrichtslehrgänge eine

qualitätsvolle Ausbildung nicht sicherstellen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Fernunterricht

theoretische Lehrinhalte durchaus vermittelt werden können, aber durch Präsenzeinheiten ergänzt

werden müssen.

Zwischenzeitlich habe ich Mediatoren entdeckt, die sich als "Wirtschaftsmediator IHK bei der ILS Hamburg" bezeichnen. Gibt es unterschiedliche ILS-Ausbildungen?

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Guten Morgen,

ich hoffe es wird jetzt nicht noch verworrener, aber es gibt ein §5 Mediationsgesetz:

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator

(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige

Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien

in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere

vermitteln:

1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,

2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,

3. Konfliktkompetenz,

4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie

5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

(2) Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den

Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht.

(3) Der zertifizierte Mediator hat sich entsprechend den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6

fortzubilden.

Alle Bedingungen für eine geeignete Aus- und Fortbildung werden von uns erfüllt (s. §5 Abs. 1). Wir sprechen nicht vom zertifizierten Mediator (Abs.2)

Von wem der Satz stammt oder wo der geschrieben sein soll "..der Lehrgang befähigt Sie nicht, als Wirtschaftsmediator tätig zu werden." habe ich trotz Recherche bisher nicht klären können. Wenn kann diese Aussage nur als Vorsichtsmaßnahme rausgegeben wurden sein, da die abschließende Rechtsverordnung noch nicht steht.

Bei uns gibt es nur den Lehrgang "Wirtschaftsmediation mit IHK-Zertifikat".

Beste Grüße aus Hamburg

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§5 Mediationsgesetz:

§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator

(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige

Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien

in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere

vermitteln:

1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,

2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,

3. Konfliktkompetenz,

4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie

5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

(2) Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen hat, die den

Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 entspricht.

(3) Der zertifizierte Mediator hat sich entsprechend den Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6

fortzubilden.

Ich glaub Absatz zwei ist doch entscheidend, wer eine Ausbildung z.B bei Wings, Ils etc. abgeschlossen hat, die den Anforderungen des Mediationsgesetzes entsprechen, darf sich "zertifizierter Mediator" nennen.

Wie auch hier z.B zu lesen ist:

http://www.wings.hs-wismar.de/de/weiterbildung/ausbildung_mediator/inhalte

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Von wem der Satz stammt oder wo der geschrieben sein soll "..der Lehrgang befähigt Sie nicht, als Wirtschaftsmediator tätig zu werden." habe ich trotz Recherche bisher nicht klären können. Wenn kann diese Aussage nur als Vorsichtsmaßnahme rausgegeben wurden sein, da die abschließende Rechtsverordnung noch nicht steht.

Wegen Persönlichkeitsrechten und Datenschutz ging eine PN mit dem gesamten E-Mail-Verkehr an Daniel Mesch von ILS. Daraus kann er dann hier erklären, was diese Aussagen bedeuten. Danke

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