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Krankenversicherung im Fernstudium


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habt ihr Erfahrungswerte bzgl. der Krankenversicherung? Ich arbeite derzeit Teilzeit und muss die Arbeitszeit weiterhin reduzieren.

Mein Fernstudium ist in Vollzeit mit ca. 30h Stunden veranschlagt. Mit 15 h arbeiten würde das Studium überwiegen! Allerdings bin ich bereits 30. Kann ich davon ausgehen, dass meine Krankenversicherung weiterhin über die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit abgedeckt ist oder MuSS ich mich um eine Versicherung für Studenten oder Sonstiges kümmern?

Hat jemand Tipps & Infos?

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eigentlich muss man sich ab 30 freiwillig bei einer Kasse selbst versichern. Ich musste dies auch tun im Jahre 2007, als ich mich mit mehreren Studentenjobs über Wasser halten musste. Ich kann Dir nur folgendes raten:

Sieh bloß zu, dass Du Deine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung behältst! Ich musste damals (2007) knappe 160€ monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung von dem sowieso schon viel zu knappen Geld berappen. Das wird heute sogar noch etwas mehr sein! Ich hatte damals so ca 600-700€ verdient bei mehreren Arbeitgebern, hatte sonst keine Hilfen wie Bafög oder so. Sozialversicherungspflichtig ist man übrigens, wenn man mehr als 80h/Monat arbeitet - ansonsten überwiegt das Studium und Du musst Dich freiwillig selbst versichern und besagte 160€ (Stand 2007 - heute eher etwas mehr) selber zahlen.

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Diese 160 EUR sind der Mindestbeitrag. Er bemisst sich auf einem Einkommen von 921,67 EUR:

https://www.ruv-bkk.de/index.php?entryid=48#Beitrag_Freiwillig

Wer mehr verdient, zahlt mehr. Bei einer freiwilligen Versicherung werden alle Einkommen herangezogen, auch Zinsen, Einnahmen aus Selbständigkeit, Vermietung etc.

Bei einer Werkstudenten-Tätigkeit fällt also die Rentenversicherung und Einkommensteuer ganz normal an, dazu trägt man alleine die Kranken- und Pflegeversicherung. Darin ist aber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall inbegriffen, da man nicht sozialversicherungspfichtig arbeitet (6 Wochen zahlt der AG, danach wäre die KV an der Reihe).

So weit ich bisher mitbekommen habe, hat man bei einer Tätigkeit unter 20 Stunden kein Wahlrecht, es gilt immer das Werkstudenten-"privileg". Aber wenn das nicht so wäre, würde kaum ein AG einen älteren Studenten noch nehmen.

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Ja, ich kenne das. Ich bin 41 Jahre alt und arbeite 20 Stunden pro Woche als Werkstudent.

Hier sind die Regelungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten (die sind bei allen Krankenkassen gleich):

http://www.tk.de/tk/versicherung-und-beitraege/besondere-personengruppen/studenten/234592

Bist Du vielleicht verheiratet, dann könntest Du Dich evtl. beim Ehemann mit versichern?

Und um sicher zu gehen: Handelt es sich bei Dir wirklich um ein Vollzeitstudium mit Werkstudentenprivileg? Welchen Abschluss strebst Du an? Ginge es auch in Teilzeit? (EDIT: Akademisch gestrichen)

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Danke für Eure Antworten.

Ich strebe ein Fernstudium an der PFH Göttingen in der Vollzeit Variante an.

Ist das dann eine Ausnahme und somit unrelevant für die Versicherung?

Mir wäre es lieber alles bliebe wie es ist..meine Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 20 h ...

Ich bin verheiratet und habe Kinder. Bin aufgrund der Betreuung für meinen Arbeitgeber nicht flexibel zur Zeit (das ändert sich) und möchte die Zeit die ich zu Hause nun mehr habe sinnvoll nutzen...

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