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Kindergeld


henry123

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Jetzt habe ich gerade mal geschaut, scheinbar hat sich da in den letzten Jahren etwas geändert... Schau doch einfach mal hier.

Meine Eltern brauchten früher Nachweise von mir, dass ich noch zur Schule gehe und nicht über eine bestimmte Einkommensgrenze im Jahr komme.

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Die Zahlung des Kindergeldes bei über 18jährigen hängt an der Erstausbildung bei entsprechend anerkannten Organisationen ab. Wie da der Status der OU ist, weiß ich leider nicht genau. Ich denke aber, dass es schlecht aussieht. Ein Besuch der OU berechtigt nicht den Bafögempfang, auch wenn sonst alle Kriterien erfüllt sind, weil es nicht als anerkannte Ausbildungseinrichtung gesehen wird.

Wie der Status heute ist (gab eine Klage) und ob die Kindergeldkasse das anders sieht, weiß ich nicht. Da hilft wohl nur direkt bei der zuständigen Familienkasse (Unterordnung des Arbeitsamtes) nachfragen.

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Der Begriff der Ausbiludung ist für Kindergeld eigentlich recht großzügig definiert. Einen Eindruck gibt http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kindergeld.php?seite=2 Es gab hier auch schon OU-Studenten, die Kindergeld bekommen haben, siehe z. B. http://www.fernstudium-infos.de/open-university/27901-erhaelt-man-weiterhin-kindergeld.html Letztlich musst Du aber bei der zuständigen Familienkasse fragen.

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