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Urlaubsanspruch bei Kündigung


Lumi

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Angenommen, man arbeitet seit mehreren Jahren bei einem Arbeitgeber und kündigt zum 31.7. (oder auch später im Jahr). Dann hat man den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub beim bisherigen Arbeitgeber. Es würde aber auch nichts dagegen sprechen, nach Absprache mit dem neuen Arbeitgeber, ein paar Urlaubstage in das neue Arbeitsverhältnis mit einzubringen.

Habe ich damit das Bundesurlaubsgesetz richtig interpretiert?

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So sehe ich das auch. Man hat beim bisherigen Arbeitgeber Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dieser stellt eine Bescheinigung aus, wieviel Urlaub man schon hatte, den Rest muss der neue Arbeitgeber gewähren. Hat man bisher nicht den anteiligen Urlaub genommen (im Extremfall gar keinen), muss der verbleibende (bzw. gesamte) Jahresurlaub vom neuen Arbeitgeber gewährt werden. Mit diesem Ansinnen dürfte man sich aber keine Freunde machen. Insofern würde ich dazu raten, zumindest den anteiligen Jahresurlaub zu nehmen. Muss der neue Arbeitgeber weniger Urlaub gewähren als anteiig vorgesehen, dürfte das kein Problem sein.

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Mal aus mehrjähriger Praxis im Personalbüro: Meist wird der Urlaub in so einem Fall anteilig berechnet. Ist in der Regel die eleganteste Lösung und die, die mir in der Praxis bisher am häufigsten begegnet ist. Kein Arbeitgeber möchte mehr gewähren als er muss bzw. als für den Zeitraum der Beschäftigung anfallen würde.

Viele Arbeitgeber verlangen allerdings auch keine Bescheinigung über bereits genommenen Urlaub. Wenn man da nicht selber den Mund aufmacht, kann man sozusagen doppelt absahnen.

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Noch eine Erfahrung aus langjähriger Erfahrung im Personalwesen: Meistens lassen sich die Firmen keine Urlaubsbescheinigungen geben, und der Urlaub wird anteilig berechnet. (also 5/12 für den Zeitraum August bis Dezember).

Bei Arbeitsverhältnissen, die z.B. zum 31.07. enden, und der Urlaub nicht mehr voll genommen werden kann, wird der Urlaub abgegolten. (siehe auch Bundesurlaubsgesetz § 7 Absatz 4.)

Hat man bisher nicht den anteiligen Urlaub genommen (im Extremfall gar keinen), muss der verbleibende (bzw. gesamte) Jahresurlaub vom neuen Arbeitgeber gewährt werden.

Ich interpretiere § 6 Absatz 1 nur in die Richtung, dass ausgeschlossen werden kann, dass der neue AG nicht die vollen 5/12 Anspruch geben muss, sondern entsprechend weniger. Eine Regelung, dass der neue AG evt. sogar mehr als die 5/12 oder im "schlimmsten Falle" die vollen 24 Tage gewähren muss, ist mir total neu.

Bedenke bitte, dass das Bundesurlaubsgesetz nur von den 24 Tagen spricht,

also entsprechender zusätzlicher Urlaub (beispielsweise aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, etc.) hier nicht drunter fallen.

Wenn dein neuer AG dir natürlich von sich aus die vollen 24 Tage gibt, ists kein Problem.

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Bis jetzt wurde der Urlaub immer anteilig berechnet, alles andere wäre ja auch echt schwierig und meiner Meinung nach unlogisch. Wenn du bis zum Juli arbeitest kannst du beim alten Arbeitgeber 7/12 Urlaub nehmen und beim neuen Arbeitgeber 5/12 des jahresurlaubs.

Gruß

Dominik

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Hallo Nikdo,

das Gesetz hat nicht immer mit Logik zu tun:

§ 5 des Bundesurlaubsgesetzes spricht nur von einem Teilurlaub bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis während der 1. Jahreshälfte. Ansonsten voller Urlaubsanspruch.

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Vielen Dank für die kompetenten Antworten. Noch ist ja alles nur ein Szenario, aber ich fühle mich besser gewappnet, wenn ich die rechtlichen Grundlagen kenne. Das ist eine bessere Verhandlungsgrundlage als persönliche Erfahrung und Logik wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht.

Danke für den Hinweis zu den gesetzlich gewährten UT. Angenommen ich habe 27 UT bei meinem alten Arbeitgeber, dann ist dieser mir also nur zu 24 UT verpflichtet (im Ausgangsszenario).

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Danke für den Hinweis zu den gesetzlich gewährten UT. Angenommen ich habe 27 UT bei meinem alten Arbeitgeber, dann ist dieser mir also nur zu 24 UT verpflichtet (im Ausgangsszenario).

genau.

Und sollte dein neuer AG lediglich den gesetzlichen Urlaub gewähren, müßte er dir überhaupt keinen Urlaubstag mehr geben.

(nur noch als Hinweis: Die 24 Urlaubstage sind auf eine 6-Tage-Arbeitswoche bezogen. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche sind dies 20 Urlaubstage.)

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:confused:

Das sehe ich anders. Wenn vertraglich 27 UT für ein Kalenderjahr vereinbart sind, dann stehen dir diese zu bzw. bilden diese die Grundlage für die anteilige Berechnung.

Die 24 Tage bzw. 20 Tage bei einer 5 Tage-Woche gelten, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Gleichzeitig ist das das Miminum an Urlaub, das der Arbeitgeber in einem Jahr gewähren muss.

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