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"Nicht bestanden" für Nichtanwesenheit?


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Wenn man zur Prüfung angemeldet ist, aber nicht erscheint, dann gilt der Versuch als nicht bestanden.

(5) Werden Gründe für Versäumnis einer Prüfung bzw. Rücktritt von einer Prüfung nicht anerkannt, so ist die Note „nicht ausreichend“ zu erteilen. Über die Entscheidung erteilt das Prüfungsamt einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

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Selbstverständlich ist es ein 'nicht bestanden', wenn man zu einer Prüfung angemeldet ist, aber nicht erscheint.

Und klar ist das ärgerlich, wenn man verpasst hat sich rechtzeitig wieder abzumelden. Aber da hat nicht die Hochschule Schuld, sondern schlicht und einfach man selbst.

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Ich vermute mal, es geht um dich selbst...

Aus welchem Grund hast du denn nicht teilgenommen? - Den Termin schlicht "verpennt"? Krank? Job? Oder ganz bewusst darauf verzichtet, weil du dich nicht gut genug vorbereitet fühltest?

Viele Grüße

Markus

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Ja, es geht um meine Prüfung. Der Grund ist schlicht und einfach: Verpennt abzumelden.

Bei nicht ausreichender Vorbereitung hätte ich mich natürlich abgemeldet. Bei der WBH ist verpennen doppelt blöd, einerseits der Fehlversuch und zudem noch 50 Eur Pauschale für das nicht angemeldete Repetitorium.

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