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Hochschulzugangsprüfung für Hessen


Shorty_01

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Hallo shorty,

habe meine Unterlagen schon bekommen. Allerdings schon Ende Februar. Habe aber angerufen und gesagt, das ich meine vorab haben möchte. Studentenausweise kommen erst Ende März. Hier die Kontaktdaten Frau Paul: 05722-950526

Für welchen Studiengang hast Du Dich denn eingeschrieben??

Gruss Daniel

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Hallo Zusammen,

leider hast Du (Münchner) den punkt b.) und somit die zweite Variante der Hochsschulzugangsprüfung aussen vor gelassen.

Da hätte ich auch noch folgende Frage:

Wie sieht es denn mit dem Abschluss Betriebswirt (VWA) aus?

Reicht hier auch die mündliche Prüfung?

Lieben Gruß

:D

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  • 11 Monate später...
schrieb Münchner:

Es gibt grundsätzlich zwei Unterscheidungen bei Hochschulzugangsprüfung.

 

ich habe in Bayern meine Prüfung zum technischen Fachwirt und die Ausbildereignungsprüfung in der HWK 2005 erfolgreich bestanden habe ich damit die nötige qualifikation für den Weg wie du ihn oben beschreibst?

danke im voraus für deine Antwort

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  • 2 Monate später...

Hallo,

ich kann die Anführung so nicht ganz für bare Münze nehmen.

Die Zugangsprüfung ist für Meister und Fachwirte lediglich mit der "mündlichen Prüfung" verbunden, nicht aber für Betriebswirte wie VWA oder HFH und seinesgleichen. Die staatl. gepr. Betriebswirte hingegen werden behandelt wie die Meister und Fachwirte.

Oder?

Gruß

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Hallo,

das liegt auf der Hand, denn hier geht es um öffentliches Hochschulrecht. Dort können nunmal keine Abschlüsse von privaten Bildungseinrichtungen anerkannt werden. Die VWA ist aber eine privat Bildungseinrichtung, die keine öffentl. rechtliche Prüfung ablegt.

Sorry, trotz des hohen inhaltlichen Anspruchs der VWA ist und bliebt dies eine Privatveranstaltung aus der man sich im öffentlichen Bereich keine Anerkennung erhoffen sollte.

Die Meister, Fachwirte, Fachkaufleute... haben sich eben aber eine öffentl. rechtl. Prüfung bei der IHK, der Handwerkskammer etc. gestellt. Nur solche werden nach den Hochschulgesetzen bzw. konkret von der Verordnung über den Hochschulzugang für besonders befähigte Berufstätige anerkannt.

Hier wird also nicht auf Inhalt und dessen Niveau sondern auf den Status abgestellt.

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