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Einsteiger WBH - Technische Informatik. Ein Paar ungeklärte Fragen.


DaAna

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Wenn du vor hast, länger in deinem jetzigen Unternehmen zu bleiben, lohnt es sich durchaus mit dem Chef zu reden.

Mein AG trägt 50% der Studiengebühren und zu jeder Klausur werde ich für den Klausurtag freigestellt (falls unter der Woche) + einen Tag zur Vorbereitung. :) Meine "Gegenleistung" dafür ist, dass ich nach dem Abschluss für ein weiteres Jahr in der Firma bleiben muss, sonst muss ich die Kosten anteilig zurückzahlen.

Viele Firmen unterstützen die Mitarbeiter lieber so, statt dass sie mehr Gehalt bezahlen. Außerdem wird der Mitarbeiter so länger an das Unternehmen gebunden. Und auch ein fachfremdes Studium kann für den Arbeitgeber ein Gewinn sein, da du dann ja auch in anderen Positionen einsetzbar bist und dich weiterentwickeln kannst.

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Jusc, werde natürlich mit dem Chef darüber reden. Nur wie meinst du das, dass der AG sich lieber an den Studiengebühren beteiligt, anstatt mehr Gehalt zu zahlen? Soll das bedeuten, bei dir wird es keine "höhere" Stelle nach dem Studiumabschluss geben? Finde ich schon etwas sonderbar. Darüber werde ich mich mit meinem AG auch unterhalten, sollte es eine Beteiligung an den Kosten + eine Verpflichtung geben, dafür soll ich aber weitere Jahre an meiner jetzigen Stelle bleiben - lohnt es sich dann noch? Ich meine, dafür macht man doch in der Regel eine solche Weiterbildung - die Gehaltsfrage für mich ist allenfalls ausschlaggebend.

Noch mal eben zwei kleine Fragen.

1. Wird zur Studienanmeldung eine Meldung über Berufstätigkeit benötigt bzw. ist diese mit den Nachweisen über die Berufspraxis gemeint?

2. Was genau darf man sich unter dem Satz "* Durchführung einer bestimmten Vertiefungsrichtung nur bei ausreichender Teilnehmerzahl." vorstellen? Wird die Vertiefungsrichtung u.U. nicht angeboten bzw. was genau ist denn diese "ausreichende Teilnehmerzahl"?

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Ich meinte nicht nach dem Studium, sondern für Verhandlungen jetzt. Statt einer Gehaltserhöhung wird sowas gerne vorgezogen. Was eine Gehaltsanpassung nach dem Studium nicht ausschließt, ebenso nicht eine andere Stelle.

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