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Erfüllt der Besuch einer Fernschule die Schulpflicht?


wasdalosmeep

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Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Ich vermute, ob die Anmeldung an einer Fernschule die Schulpflicht erfüllt unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Vor etwa 12 Jahren hätte dies in Niedersachen nicht die Schulpflicht erfüllt. Man kann aber, bei entsprechenden Gründen, eine Befreiung von der Schulpflicht beantragen.

Also am Besten die für dich zuständige Schulbehörde (oder eventuell auch die SGD) fragen.

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Alternative 1: hast Du neben dem "normalen" Gymnasium auch schon mal bei FOS, beruflichem Gymnasium angefragt?

Alternative 2: An Fachhochschulen und/oder Berufsakademien kannst Du ggf mit der mittleren Reife studieren. Wie das genau in Baden Württemberg ist, kann ich nicht sagen. Vermutlich wirst Du zwar eine Berufsausbildung benötigen. Aber frag doch mal bei einigen Hochschulen an. Vielleicht gibts ja doch noch einen anderen Schleichweg.

Vielleicht findest Du ja einen interessanten Studiengang, für den Du noch eine (evtl. ebenfalls interessante) Ausbildung machen müßtest. Vielleicht wäre das ein alternativer Weg statt Abitur. Zeitlich dürfte das relativ gleichwertig sein.

Viele Grüße

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  • 3 Wochen später...

Generell kann man sagen, dass die Berufsschulpflicht nicht so rigide gehandhabt wird wie die "normale" Schulpflicht.

Zumindest in Bayern war es so, dass es wirklich sehr leicht war sich davon befreien zu lassen, indem man darlegt das man sich auf eine andere schulische Prüfung vorbereitet.

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