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Exmatrikulation


lialein

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Im übrigen hättest Du deine Prüfung von einem Zweitkorrektor überprüfen lassen können. In Deutschland gilt das Verschlechterungsverbot (Prüfungsrecht).

Hallo Speedy,

es hat mir jetzt doch keine Ruhe gelassen, ich hab in meinen Unterlagen nachgelesen.

In Riedlingen wird extra erwähnt, dass die Bewertung der Zweitkorrektur gilt, mit dem Vermerk, dass dies immer gilt, egal, ob die Note besser, schlechter oder gleich ausfällt.

Deshalb hab ich auch nie nie während meines gesamten Studiums eine Zweitkorrektur beantragt!

Hast du mir den Paragraphen, in dem das von dir erwähnte "Verschlechterungsverbot" steht?`

Ist das Landesrecht, Gesetz oder darf das jede HS oder Uni selbst regeln?

Ich glaube (und hoffe) nicht, dass Riedlingen sowas schreibt, wenn es Gesetze gäbe, die eine Verschlechterung verbieten würden.

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In Riedlingen wird extra erwähnt, dass die Bewertung der Zweitkorrektur gilt, mit dem Vermerk, dass dies immer gilt, egal, ob die Note besser, schlechter oder gleich ausfällt.

Deshalb hab ich auch nie nie während meines gesamten Studiums eine Zweitkorrektur beantragt!

Hallo Lisa,

in welchen Unterlagen? In der Prüfungsordnung ? Muss gestehen das höre ich das erstemal :blink:. Hast Du Widerspruch eingelegt oder nur Einsichtnahme in die Klausur ?

Dann habe ich jetzt was dazugelernt! Ganz ehrlich gesagt kann ich dann auch verstehen das Du keine Zweitkorrektur beantragt hast.

Habe den Satz gelöscht !

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Habe den Satz gelöscht !

Hallo Speedy,

wenn man die Suchmaschinen bemüht, kommen schon einige Ergebnisse bei den Suchbegriffen Prüfungsrecht und Verschlechterungsverbot.

Inwieweit das dort gefundene aber auf normale Klausuren anzuwenden ist, kann ich als nicht-Jurist jedoch nicht beurteilen.

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Hallo Speedy,

wenn man die Suchmaschinen bemüht, kommen schon einige Ergebnisse bei den Suchbegriffen Prüfungsrecht und Verschlechterungsverbot.

Inwieweit das dort gefundene aber auf normale Klausuren anzuwenden ist, kann ich als nicht-Jurist jedoch nicht beurteilen.

[...]kann ich als nicht-Jurist jedoch nicht beurteilen.

Deswegen hab ich den Satz auch gelöscht!

In welchen Unterlagen stand das denn ?

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Ich habe mich versucht am Wochenende etwas abzulenken und aus diesem Grund nicht geantwortet.

Prof. Merk hat mir geantwortet und ist sehr bemüht. Er möchte sich mit dem Professor vom Arbeitsrecht in Verbindung setzen und sich dann wieder melden. Aber diese Warterei...

Erstmal muss ich aber auch sagen, dass es mir etwas besser geht. Ihr habt mir echt Mut gemacht nicht so schnell aufzugeben und auch die Nachricht von Prof. Merk hat dazu beigetragen.

Nochmal zur Erklärung: Es war der dritte Versuch in Klausur als auch in der Hausarbeit.

1. Hausarbeit 4,7 Klausur 5

2. Hausarbeit 4,7 Klausur 3,7

3. Klausur 5 Hausarbeit noch offen

Leider steht in der Stupo das immer ein komplettes Modul wiederholt werden muss. Ob ein Teil bestanden ist, interessiert leider nicht :(

Auch das mit der Zweitkorrektur kann ich nur bestätigen! Ich war bei der zweiten Hausarbeit bei der Einsicht und hatte es auch anschließend schwer mich zu rechtfertigen, da man sich ja keine Notizen machen kann. Die Zweitkorrektur war leider genauso schlecht woraufhin ich ein langes Gespräch mit dem Professor geführt habe und mir erstmal erklärt hat wie es eigentlich richtig geht. Zuvor bin ich immer durchgekommen, warum auch immer, mit ganz guten Noten und dachte daher ich mache alles richtig. Aber das nur am Rande...

Ich muss jetzt wohl erstmal abwarten was da so kommt... habe aber schon einige Ideen vielleicht könnt ihr mir dazu ja was sagen?

Also

1. Wenn die Zweitkorrektur ergibt, dass ich doch noch durch bin das Studium so wie es eben ist durchziehen ( Selbst beim schreiben bekomme ich jedoch Bauchweh, weil ich langsam einfach keine Lust/Kraft mehr dafür habe)

2. Mit dem Betriebswirt abschließen und die 1-2 Module noch zu Ende bringen die evtl. noch fehlen und erstmal Abstand von der Lernerei gewinnen. Ich könnte ja in 1-2 Jahren immer noch weiter machen?

3. In die neue Stupo also B.Sc. zu wechseln weil dort keine Statistik mehr dran kommt und das evtl. mit der Rechtsklausur besser funktioniert (Ich muss zugeben, dass ich das selbst noch nicht ganz verstehe, jedoch beim recherchieren gesehen habe, dass einige "einfach" die Stupo wechseln und das Problem los sind)

4. An die FH Bielefeld wechseln, weil es für mich evtl, einfacher ist an einer Präsenzuni, Zeit für den Antrag ist noch bis zum 15.9 (Jedoch mache ich mir hier sorgen um das finanzielle und ob man dann noch richtig in eine Gruppe rein findet wenn alle schon so lange zusammen studieren) Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht? Habe bei meiner Suche hier im Forum nichts dazu gefunden.

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2. Hausarbeit 4,7 Klausur 3,7

.... Ich war bei der zweiten Hausarbeit bei der Einsicht und hatte es auch anschließend schwer mich zu rechtfertigen, da man sich ja keine Notizen machen kann.

Hallo Lilalein,

vielleicht noch eine Idee: hattest du für die Klausur (also nicht nur die Hausarbeit) im zweiten Versuch auch eine Nachkorrektur beantragt?

Denn wenn sichs hier auf ne 3,3 verändern würde, hättest das auch im Schnitt ne 4 (Also 4,7 + 3,3).

Vielleicht gibt sich hier noch ein Schlupfloch?

In die neue Stupo also B.Sc. zu wechseln .

Der B.Sc. hat aber ich glaub so gut wie keine "deckungsgleichen" Module wie der B.A., von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das ohne nennenswerten Zeitverlust funktionieren würde (ich glaub, hier hatte Prof. Merk mal im Intranet geschrieben, auf die Frage, ob es denn nicht auch für den B.A. die Online-Vorlesungen von "Überschneidungsmodulen" gäbe, dass es keine deckungsgleichen Module vom B.A. zum B.Sc. gäbe... Aber bin mir nicht mehr ganz so sicher, ich schau nochmal nach)

Evt. noch der Wechsel zum "alten" Betriebswirt B.A., hier sind meines Wissens sehr viele Module "deckungsgleich". (Dies kann sicherlich ein Leser aus Riedlingen beantworten, ob hier noch ein Wechsel in höhere Semester bei dem auslaufenden Studiengang möglich ist.)

Aber: Die Welt geht erstmal nicht unter ;-). Irgend einen Weg gibt es sicherlich.

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Sehr geehrte Lilalein,

da wir ja schon seit dem vergangenen Samstag – also nahezu unmittelbar nach Ihren „Hilferuf“ – in Kontakt stehen, hoffe ich, dass ich Sie etwas beruhigen konnte und es Ihnen besser geht.

Auf jeden Fall möchte ich Sie bitten, den Rat von mir und den anderen hier kommentierenden Personen zu befolgen (auch wenn es leichter gesagt als getan ist): ruhig bleiben – man kann über alles sprechen, die Prüfungsleistung einsehen, mit dem Korrektor die Bewertung durchgehen und ggf. einen begründeten Antrag auf Zweitkorrektur an den Prüfungsausschuss stellen. Aber das lässt sich eben nicht sofort (d.h. kurz nach Notenbekanntgabe) umsetzen und so muss ich Sie dann auch zu gegebener Zeit bitten, die entsprechenden Anträge zu stellen und ggf. mit der Studierendenbetreuung in Kontakt zu treten. Ich habe Ihnen ja schon versprochen, den Kontakt zu Ihrem klausurverantwortlichen Professor herzustellen. Gerne können wir uns in der Zwischenzeit auch einmal telefonisch über alles austauschen.

Es ist mir aber auch ein Bedürfnis hier etwas klar zu stellen, da Sie meines Erachtens den Eindruck erwecken, dass es Fehler oder Versäumnisse von Seiten der Hochschule in Ihrem Falle gab, dies ist aber nicht der Fall.

Zunächst Ihr Satz „Hinzu kommt das ich vier Wochen vor der Klausur erst erfahren habe das ich sie überhaupt schreiben soll, weil die Uni sich vertan hat (Überschneidung)“ können wir so nicht bestätigen; Sie wurden automatisch für diese Klausur (aus dem 3. Semester) und für eine weitere Klausur (aus dem 5. Semester) angemeldet, da diese offen waren. Die Hochschule hatte Ihnen dann mitgeteilt, dass beide Klausuren leider zeitgleich geschrieben werden und Sie sich bitte für eine der beiden Prüfungen entscheiden sollten. Dann haben Sie sich für die besagte Klausur entschieden.

Zum Modul, welches Sie ansprechen: Dieses Modul besteht aus zwei Teil-Prüfungen: Einer Klausur und einer Hausarbeit. In der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung steht in § 17, dass diese Modulprüfung dann bestanden ist, wenn die Modulnote im Durchschnitt der beiden Teil-Prüfungen insgesamt „ausreichend“ (4,0) oder besser ist. Dabei darf aber keine der beiden Teilnoten eine 5,0 (= weniger als 25 % richtige Antworten) sein. Sollte also der Durchschnitt schlechter als 4,0 sein oder eine Teil-Note eine 5,0 sein, müssen Sie das ganze Modul wiederholen. Diese Regelung hat nichts mit dem oben bzw. zuvor zitierten Verschlechterungsverbot zu tun.

Da dies Ihr dritter und nach Studien- und Prüfungsordnung letzter Versuch in diesem Modul war, steht Ihnen der oben beschriebene Weg (wie selbstverständlich jedem Studierenden bei jeder bestandenen bzw. nicht-bestandenen Prüfung) offen: Einsicht nehmen, mit dem Korrektor die Bewertung besprechen und ggf. einen Antrag auf Zweitkorrektur stellen, wenn Sie die Richtigkeit der Bewertung anzweifeln. Diesen Weg sollten Sie jetzt auch gehen und ich stehe Ihnen für alle Fragen gerne unterstützend zur Verfügung.

Auch die von Ihnen genannten Optionen (Studiengangswechsel, Wechsel zum Betriebswirt etc.) können wir gerne besprechen (dazu müssten wir aber auch über Ihre bereits absolvierten Module, den Studienverlauf usw. sprechen, was hier im Forum nicht angebracht wäre). Aber eines nach dem anderen: jetzt erstmal schauen, wie es im gegenwärtigen Studiengang weitergehen könnte und hier noch nicht gleich alles abschließen.

Also: Gerne jederzeit bei mir melden!

Beste Grüße und Kopf hoch!!

Joachim Merk

Studiengangsleiter Wirtschaftspsychologie B.A.

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Ich muss das hier mal eben kommentieren:

ich finde es soooo sympathisch, dass sich in diesem Forum auch DozentInnen und AnsprechpartnerInnen einiger Hochschulen so wertschätzend und unbürokratisch beteiligen. So können viele Fragen und Missverständnisse direkt beantwortet bzw. ausgeräumt werden - und ich persönlich habe einen sehr guten - und vor allem modernen - Eindruck von diesen Hochschulen, die einen solchen Weg gehen!

Ich muss auch wirklich dieses Forum loben - der Umgangston hier ist sehr angenehm, da macht es Spaß, etwas zu lesen oder sich an Diskussionen zu beteiligen :)

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auch von mir: großes Lob an Herrn (Prof.?) Merk: dafür, dass er seine Unterstützung in dieser sicher nicht einfachen Situation anbietet. Der Post von ihm klingt sehr respektvoll und wertschätzend gegenüber der Studentin. Viele Probleme können gelöst werden, wenn man miteinander spricht.... einige Fragen konnte er ja schon beantworten.

und an Lilalein: ruhig bleiben und kühlen Kopf bewahren - den brauchst du jetzt. Lote die Möglichkeiten aus, die du nun hast. Nimm dabei die Hilfe von Herrn Prof. Merk in Anspruch. Ist die Note aus der Klausur eine glatte 5,0? oder vielleicht eine 4,7? vielleicht ist ja die Note der Hausarbeit eine 3,3 oder schlechter..... und dann bist du durch :)

viel Erfolg!

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