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Exmatrikulation


lialein

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Ich kenne mich nicht so aus. Aber besteht nicht die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung oder einer zusätzlichen Hausarbeit?

Das gibt ja die Prüfundsordnung vor und die ist Gesetz. Dagegen darf weder der Prüfling noch der Prüfer verstossen.

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Die tatsache das ich so kurz vorher erst informiert wurde hilft sicher nicht für einen vierten versuch? Den gibt es ja laut stupo auch gar nicht?

Und gibt es eine frist wann ich darüber informiert sein muss?

Ich versuche jetzt zu schlafen und rufe morgen den prof. an habe die Telefonnummer bekommen. Ich hoffe es gibt noch irgendeinen ausweg.

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Ich versuche jetzt zu schlafen und rufe morgen den prof. an habe die Telefonnummer bekommen. Ich hoffe es gibt noch irgendeinen ausweg.

Willst Du wirklich am Samstag einen Prof. anrufen? Meinst Du das Dir das beim Erreichen Deines Ziels (die Prüfung nochmals ablegen zu dürfen) hilft?

Ich wünsche Dir einen erholsamen Schlaf. Versuch Dich auf etwas anderes zu konzentrieren, geh vielleicht morgen in den Zoo, besuch Verwandte oder ähnliches - nur grübel nicht über die Situation.

Inés

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Die tatsache das ich so kurz vorher erst informiert wurde hilft sicher nicht für einen vierten versuch? Den gibt es ja laut stupo auch gar nicht?

Und gibt es eine frist wann ich darüber informiert sein muss?

Das entscheidet nach deinem Widerspruch der Prüfungsausschuss. Er kann auch eine Einzelfallentscheidung treffen sollte dein Problem in der PO nicht vorgesehen sein.

Sollte der Prüfungsausschuss KEINE Abhilfe herbeiführen kommt das Verwaltungsgericht ins Spiel. Es gibt äussere und innere Rahmenbedingungen.

Da kann dir aber nur ein Rechtsanwalt weiterhelfen der sich mit der Materie auskennt (findest Du in jeder grösseren Unistadt).

Warte aber erstmal bis der Bescheid da ist. Wichtig ist aber der WIDERSPRUCH innerhalb von 30 Tagen.

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Steht in der PO denn ausdrücklich drin, dass die Klausur wiederholt werden muss, wenn man die Hausarbeit nicht bestanden hat? Finde ich befremdlich; kenne bisher nur die Regelung, dass Klausur und Hausarbeit bestanden werden müssen, aber nicht zwingend in einem Semester beides zusammen.

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Hallo lilalein,

wie geht es dir mittlerweile?

Ich lese dieses Thema erst jetzt und versuche mal zu sortieren, was bei mir angekommen ist

  • Du hast in deinem Studium ein Modul, das aus zwei Prüfungsleistungen besteht - einer Hausarbeit und einer Klausur
  • Laut Prüfungsordnung hast du für jede Prüfung insgesamt drei Versuche
  • Im 1. Versuch hast du die Klausur bestanden und die Hausarbeit nicht bestanden
  • Daraufhin hast du die Hausarbeit wiederholt und erneut nicht bestanden im 2. Versuch
  • Dann solltest du auch die bereits bestandene Klausur erneut schreiben? - Das verwundert mich. Steht das so in der Prüfungsordnung? Wie war da der genaue Zeitablauf? - Wurdest du erst nach der erfolglosen Wiederholung der Hausarbeit aufgefordert, auch die Klausur zu wiederholen, oder bereits davor?
  • Was genau war hier passiert: " Hinzu kommt das ich vier Wochen vor der Klausur erst erfahren habe das ich sie überhaupt schreiben soll weil die Uni sich vertan hat (überschneidung)." Womit genau hat die Hochschule sich vertan?
  • Du hast die Klausur wiederholt und eine fünf bekommen - somit im 2. Versuch nicht bestanden (obwohl du im 1. Versuch ja bereits bestanden hast)
  • Du schreibst, dass bei dir die Härtefallregelung schon durch wäre und du auch im 3. Versuch nicht bestanden hättest. Über diesen 3. Versuch finde ich aber sonst in deinen Beiträgen nicht. Hast du die Hausarbeit 3x nicht bestanden? Oder die Klausur im 2. und 3. Versuch nicht? Oder beides? Das erschließt sich mir noch nicht recht.
  • Hast du Prüfungseinsicht genommen bzw. Feedback erhalten, warum du durchgefallen bist und wie viele Punkte dir ggf. gefehlt haben?

Bevor ich rechtliche Schritte überlegen, androhen oder in Angriff nehmen würde, würde ich erstmal mit der Hochschule klären, was genau passiert ist und ob du noch irgendwelche Möglichkeiten hast. Und auch, ob es irgendwelche Missverständnisse gegeben hat.

Bringt das nichts, macht es Sinn den genauen zeitlichen Ablauf und alle Kontakte und Dokumente zusammen zu tragen (auch Notizen zu Telefonaten und Gesprächen, Protokolle zu den Prüfungen etc. und alles, was evtl. auffällig war und von den normalen Regelungen abgewichen ist). Dazu insbesondere auch alle rechtlichen Dokumente (Vertrag, Studienordnung, Prüfungsordnung, ggf. ergänzende Informationen der Hochschule).

Dann würde es sich sicherlich lohnen, dich zumindest mal fachanwaltlich beraten zu lassen ob in dieser Sache noch etwas zu machen ist bzw. welche Aussichten auf Erfolg in einem Rechtsstreit bestehen würden und auch, welche weiteren Möglichkeiten zum Studium du an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang hast. Erst danach würde ich an deiner Stelle entscheiden, ob es sich wirklich lohnt, den Rechtsweg zu gehen.

Und das Leben ist nicht vorbei. Es gibt Situationen, da bricht plötzlich etwas über einen herein, dass den Eindruck vermittelt, dass nun alles zusammenbricht. Das habe ich auch schon erlebt. Und auch, dass es dennoch immer weiter geht und nach schlechten auch wieder gute Tage kommen und sich manches klärt oder sich neue Wege auftun.

Ich würde dir empfehlen, jetzt nichts zu überstürzen und insbesondere in deiner aktuellen Verfassung keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Dass du dich hier im Forum gemeldet hast und auch den Kontakt zur Hochschule suchst, sind schon zwei gute und richtige Schritte.

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Hallo Lilalein,

an diese Hausarbeit kann ich mich bei mir leider auch noch erinnern. Ich war damals sogar extra auf der Präsenz (als einzigste im SZ!) und hab der Dozentin meinen Entwurf gezeigt, es kam keine negative Rückmeldung.

Bei der Note hätts mich dann aber fast vom Stuhl gehauen: ein Gnadenvierer, ich wäre falsch ans Thema rangegangen teilte mir die Dozentin auf Nachfrage per Mail mit.

Da ich in der Klausur Arbeitsrecht aber keinerlei Probleme hatte und ich die Widerspruchsmöglichkeit in Riedlingen äußerst unglücklich finde (ich durfte in den wenigen Minuten der Prüfungseinsicht keinerlei Notizen machen, die Aufsicht ist da wie ein Luchs dahinter, aber man muss einen Widerspruch ja ausführlich begründen und ich stand ja nur mit meinem schwachen Gedächtnisprotokoll da, hab ichs mit vielen Ungerechtigkeitsgefühlen trotzdem gelassen, Widerspruch einzulegen, denn wer weiß, ob der Zweitkorrektor aus der vier noch ne fünf macht und ich dann nochmal eine Hausarbeit bei derselben Dozentin abgeben muss).

Aber das nur so nebenbei. Aber seit dieser Aktion hatt ich bei jeder wiss. Arbeit enorme Zweifel, weil ich nie nachvollziehen konnte, warum ich damals fast durchgefallen bin, wo ich doch extra bei der Dozentin nachgefragt hatte.

Hast du Prof. Merk schon erreicht? Der hilft, wo er kann.

Und in der Prüfungsordnung ist schon die Rede von mündlichen Prüfungen, obwohl ich mich ja immer gefragt hab,

wann und wozu diese mündlichen Prüfungen denn sind. Denn im ganzen Studiengang gibt es beim regulären Durchgang keinerlei mündliche Prüfung.

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[...](ich durfte in den wenigen Minuten der Prüfungseinsicht keinerlei Notitzen machen, die Aufsicht ist da wie ein Luchs dahinter, aber man muss einen Widerspruch ja ausführlich begründen und ich stand ja nur mit meinemschwachen Gedächtnisprotokoll da, hab ichs mit vielen Ungerechtigkeitsgefühlen trotzdem gelassen, Widerspruch einzulegen, denn wer weiß, ob der Zweitkorrektor aus der vier noch ne fünf macht und ich dann nochmal eine Hausarbeit bei derselben Dozentin abgeben muss).

Deswegen ja die Einschaltung eines Rechtsanwalts (Akteneinsicht). Dann hast Du nämlich die Zeit Dir die ganze Arbeit ganz genau anzuschauen. Manche Rechtsanwälte schicken auch eine Kopie der Prüfung zu.

Allerdings würde ich den Rechtsanwalt nur einschalten wenn es um ein "endgültiges Nichtbestanden" handelt (Frist 30 Tage)oder die Note dermaßen von der erwarteten Note abweicht. Letzteres lässt sich aber auch auf konventionellen Wege regeln.

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