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DBA / PhD / Dr. / PHDr - Fernstudium - schnell


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Wenn der ERC, also eine europäische Institution, die Grade nicht anerkennt, dann ist dies ein zarter Hinweis, dass andere ausländische Universitäten zu ähnlichen Ergebnissen kommen.

Gibt es dafür auch einen Beleg?

Nach Auffassung der britischen Behörde für die Anerkennung akademischer Grade (UK NARIC) soll der deutsche Bachelor-Abschluss lediglich einem britischen "Ordinary Bachelor" entsprechen.

Auch hier: Gibt es da einen Beleg?

- deutscher Uni-Bachelor = 180 ETCS

- GB-Bachelor = 240 ETCS

--> Dies muss zu Anerkennungsproblemen führen, warum hat man keinen verbindlichen Standard festgelegt?

Gibt es dafür einen Beleg? Die allermeisten Bachelorabschlüsse in England (in Schottland kann es anders sein, schon von "GB" zu reden ist im Bildungsbereich problematisch, der Föderalismus ist nämlich keine deutsche Erfindung) dauern genau drei Jahre. Die Vier-Jahres-Abschlüsse sind Sandwich-Degrees mit Year in Industry oder Year Abroad (letzteres meint ein Auslandsjahr an einer Hochschule, Anrechung ist unüblich, deswegen verlängert das um ein Jahr). Und drei-Jahres-Bachelors haben 180 ECTS.

Und der deutsche Doktor ist nicht anerkannt, klar, deswegen besteht der Lehrkörper eines englischen Uni typischerweise auch zu einem Drittel aus Leuten, die in Deuschland promoviert haben. Wie konnte ich nur übersehen, dass deren Promotion gar nicht anerkannt ist.

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@stefhk3

UK und Deutschland haben den Bachelor mit 6 Semestern. das ist international schon selten. In Australien, USA, usw sind es dagegen stets 8 Semester.

@Personalberater

Hier mal ein Beispiel, wo der Dr. im Ausland anerkannt wurde. Die Karriere ging dort sogar weiter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sebastian_Thrun

Wenn dir das nicht reicht, hier noch einer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Meinel_%28Informatiker%29

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Wenn der PhDr. als Doktorat in Deutschland vollständig anerkannt wäre, dann dürften sich die frischgebackenen Doktoren auch als solche bezeichnen (dies ist nur in Berlin und Bayern für Altfälle möglich). Allerdings: Nur Deutschland (KMK) macht hier Probleme, vermutlich um von eigenen Problemen abzulenken (und die gibt es im Bildungsbereich mehr als genug. Allerdings: Im Nicht-universitären Bereich ist Deutschland ein absolutes Vorbild.

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Der PhDr. wird vielfach als "kleiner Doktor" bezeichnet, da er in Tschechien und der Slowakei nicht die Lehrberechtigung an Universitäten umfasst. Die trifft bei deutschen Doktorgraden ebenso zu (Ausnahme: Junior-Professur, aber auch dort wird i.d.R. verlangt, dass der Kandidat den Dr. habil. nachholt).

Ja, aber dies sind dann sogenannte Berufsdoktorate (z.B. MD (USA), MUDr. (Slowakei) oder Dr. med. univ. (Österreich)). Sie setzen quasi auf ein Medizinstudium eine Masterarbeit drauf. Dies gilt als großer Vorteil, da die Medizinstudium damit erstmals mit dem wissenschaftlichen Arbeiten und mit der wissenschaftlichen Anwendung math.-statistischer Analysen konfrontiert werden und diese somit zum Curriculum gehören. Deutsche Absolventen starten ohne diese wichtigen Erkenntnisse ins med. Berufsleben.

Belege für Nichtanerkennung - Google mal: Wissenschaftsrat bemängelt Qualität des "Dr. med."

Thema betrifft aber nicht nur Doktoranden. Deutsche Uni-Bachelors werden in z.B. in GB ebenso nicht anerkannt.

vielleicht noch mal zu der Frage

Mir ist es wichtig dass ich "Dr oder PhD" in off. Urkunden führen kann und dass das Studium das Level 8 des European Qualifications Framework entspricht.

hier geht es also weder um die internationale Anerkennung des "Dr. med." und es wird auch keine Diskussion über Berufsdoktorate gewünscht... bitte beim Thema bleiben oder ggf. einen neuen Thread eröffnen. Und nach Möglichkeit Behauptungen wie "Deutsche Bachelors werden z. B. in GB nicht anerkannt" mit Quellen unterlegen - das erleichtert die Diskussion. Danke.

Na ja, bei Wikipedia stimmt nur die Hälfte.

nun ja, vielleicht entspricht diese Quelle deinen Anforderungen: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Aequivalenzabkommen/Tschechien.pdf

Zitat:

Studien mit dem Ziel des Erwerbs eines deutschen Doktorgrades stehen auch Inhabern der tschechischen akademischen Grade „doktor pfiírodních vûd“ (Abkürzung: „RNDr.“), „doktor filozofie“ (Abkürzung: „PhDr.“), „doktor farmacie“ (Abkürzung: „PharmDr.“), „doktor práv“ (Abkürzung: „JUDr.“), „doktor pedagogiky“ (Abkürzung: „PaedDr.“), „doktor teologie“ (Abkürzung: „ThDr.“) und „licenciat teologie“ (Abkürzung: „ThLic.“) offen. Über die Anerkennung oder Erweiterung der in der Tschechischen Republik verteidigten „Rigorosen Arbeit“ für die Dissertation in der Bundesrepublik Deutschland entscheiden die Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der jeweiligen deutschen Promotionsordnung.

hört sich für mich so an, als ob der "PhDr." zur einer Dissertation in Deutschland berechtigt, nicht so, als ob er einer Dissertation gleichgesetzt wird.

James Mauch (USA) hat das Thema exakt recherchiert (Erkenntnis: PhDr.-Degree wird anerkannt als Doktor mit Lehrbefähigung an US-Universitäten).

das ist möglich - allerdings war das hier nicht gefragt :(

Andreas Scheuer darf sich selbstverständlich als Dr. oder auch als PhDr. bezeichnen. Er verzichtet darauf, nachdem ein Plagiatsvorwurf im Raum stand.

das ist deine Meinung, die sich allerdings nicht mit der herrschenden Meinung deckt: ausländische Titel und Grade sind so zu führen, wie sie verliehen wurden. Oder ausführlicher:

Wenn Sie an einer im Herkunftsland nach dem dortigen Recht anerkannten Hochschule studiert haben und Ihr Studium mit einer ordnungsgemäßen Prüfung abgeschlossen haben, können Sie den erworbenen Grad in der Originalform führen. Der Grad kann so abgekürzt werden, wie es im Herkunftsland üblich ist. Es muss ein Hinweis auf die verleihende Hochschule hinzugefügt werden. Ist der Titel in der Verleihungsurkunde nicht in lateinischer Schrift verliehen worden, kann er übertragen werden.

für Baden-Württemberg:

Sie müssen ihn dann in der verliehenen Form führen und die verleihende Hochschule angeben.

Sie können auf die Angabe der verleihenden Hochschule verzichten, wenn Sie den Grad erworben haben:

innerhalb der Europäischen Union (EU)

innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

vom Europäischen Hochschulinstitut Florenz

von den Päpstlichen Hochschulen

Allerdings müssen dazu mit anderen Staaten abgeschlossene Äquivalenzabkommen und der Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Führung ausländischer, akademischer Grade vom 15. Mai 2008 beachtet werden.

Eine Umwandlung oder Umschreibung des ausländischen Grades in den entsprechenden inländischen Grad ist ausgeschlossen. Ausnahmen (Genehmigungen) sind unter bestimmten Voraussetzungen bei Hochschulgraden von Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen möglich

.

http://service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=1372388&vbmid=0

ähnliches findet sich hier für verschiedene Bundesländer:

http://www.hamburg.de/contentblob/164670/data/auslaendische-hochschulgrade.pdf

file:///C:/Users/user/Downloads/Informationsblatt_Grade_Stand_Juni_2014.pdf

file:///C:/Users/user/Downloads/informationsblatt_fuehrung.pdf

zu den Konsequenzen, wenn du dich nicht an diese Regeln hälst:

Wer unbefugt [...] ausländische [....] akademische Grade, Titel [...] führt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html

das führt manchmal auch zu solchen Titeln:

Prof. Dr. med. Dr. sc. (Harvard) Karl Lauterbach
:)

also: nun zurück zur ursprünglichen Frage...

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Nur zur Info:

Erstens hatte der Fragesteller einige Grade als mögliche Lösung angeführt. Hierzu wurde Stellung genommen.

Zweitens enthält dein Statement viele Fehler, die ich aber nun so stehen lasse (z.B. nur Führung in Originalform möglich ...). Genauer lesen hilft.

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Zweitens enthält dein Statement viele Fehler, die ich aber nun so stehen lasse (z.B. nur Führung in Originalform möglich ...). Genauer lesen hilft.

wo genau hast du diese Fehler denn gefunden?

die Formulierung "nur Führung in Originalform möglich..." stammt übrigens nicht von mir, sondern von der Senatsverwaltung Berlin zu dem Thema "Häufige Fragen zur Anerkennung ausländischer akademischer Abschlüsse"

Quelle: http://www.berlin.de/sen/bjw/anerkennung/akademische-abschluesse/artikel.219185.php

die genaue Antwort auf die Frage

"Ich habe meinen Abschluss in einem Mitgliedsland der EU bzw. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (z.B. Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) oder im Europäischen Hochschulinstituts Florenz bzw. den Päpstlichen Hochschulen erworben. Wie kann ich meinen Grad in diesem Fall führen?"

lautet

Ein ausländischer akademischer Grad, der von einem Land in der Europäischen Union verliehen worden ist, darf in der Form geführt werden, wie er von der Universität verliehen worden ist. Die Angabe der Herkunftsbezeichnung ist nicht erforderlich. Bei wissenschaftlichen Doktorgraden aus EU-Ländern, die nach den Regelungen des Herkunftslandes dort der 3. Ebene der Bologna-Klassifikation zugeordnet werden, kann die deutsche Bezeichnung “Dr.” geführt werden. In diesen Fällen ist die Angabe der Herkunft entbehrlich, ebenso des Fächerzusatzes (z. B. Dr. med., Dr. rer. nat.). Dies gilt nicht für sogenannte Berufsdoktorate. Dies sind Doktortitel, die aufgrund eines Studienabschlusses verliehen werden. Näheres finden Sie in der Datenbank anabin. Die Bologna Ebenen sind: 1. Ebene: Bachelor; 2. Ebene: Master; 3. Ebene: wissenschaftliche Promotion.

um ehrlich zu sein, bezweifle ich eher deine Aussagen, wie z. B.

Andreas Scheuer darf sich selbstverständlich als Dr. oder auch als PhDr. bezeichnen.

Nach meiner Meinung darf er sich - unabhängig von den Plagiatsvorwürfen nur als "PhDr." bezeichnen. Genauso wie sich ein deutscher "Diplom-Kaufmann (FH)" nicht als "Diplom-Kaufmann" bezeichnen darf. Titel und akademische Grade dürfen nur so geführt werden, wie sie verliehen wurden - sowohl Zusätze als auch Weglassungen sind nicht erlaubt.

Bearbeitet von Dadi
Rechtschreibkorrektur
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@Dadi: Wenn es sein muss kläre ich halt nochmals auf. Du hast die Quelle aus dem Berliner Wissenschaftsministerium aufgeführt - prima. Dann solltest Du diese zunächst selbst studieren. Dort steht nämlich:

"Ein ausländischer akademischer Grad, der von einem Land in der Europäischen Union verliehen worden ist, darf in der Form geführt werden, wie er von der Universität verliehen worden ist. Die Angabe der Herkunftsbezeichnung ist nicht erforderlich. Bei wissenschaftlichen Doktorgraden aus EU-Ländern, die nach den Regelungen des Herkunftslandes dort der 3. Ebene der Bologna-Klassifikation zugeordnet werden, kann die deutsche Bezeichnung “Dr.” geführt werden." Fazit: Neben der Möglichkeit den Originalgrad zu führen (z.B. Max Müller DBA) kann Du auch die gängige deutsche Abkürzung führen (in diesem Falle Dr. Max Müller).

Etwas weiter unten im Text siehst Du die Ausführungen zum PhDr. (hier jedoch wurde der JuDr. als Beispiel aufgeführt). Also auch hier gilt: Führung als Dr. möglich.

Zu beachten ist in diesem Fall jedoch: Was privatrechtlich erlaubt ist, kann jedoch wettbewerbsrechtlich verboten sein. Beispielsweise wurde ein MBA-Absolvent von INSEAD (französische Elite-Akademie) verboten sich als Max Müller MBA zu bezeichnen, da dieser unvergleichbar mit deutschen Abschlüssen wäre (aufgeführt wurde z.B., dass Trimester statt Semester existieren und das Studium durch den Wegfall von vorlesungsfreien Zeiten verkürzt werden würde).

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Wenn es sein muss kläre ich halt nochmals auf. Du hast die Quelle aus dem Berliner Wissenschaftsministerium aufgeführt - prima. Dann solltest Du diese zunächst selbst studieren.

ich hab sie durchgelesen.... das reicht. Nochmals das vollständige Zitat für dich:

in ausländischer akademischer Grad, der von einem Land in der Europäischen Union verliehen worden ist, darf in der Form geführt werden, wie er von der Universität verliehen worden ist. Die Angabe der Herkunftsbezeichnung ist nicht erforderlich. Bei wissenschaftlichen Doktorgraden aus EU-Ländern, die nach den Regelungen des Herkunftslandes dort der 3. Ebene der Bologna-Klassifikation zugeordnet werden, kann die deutsche Bezeichnung “Dr.” geführt werden. In diesen Fällen ist die Angabe der Herkunft entbehrlich, ebenso des Fächerzusatzes (z. B. Dr. med., Dr. rer. nat.). Dies gilt nicht für sogenannte Berufsdoktorate. Dies sind Doktortitel, die aufgrund eines Studienabschlusses verliehen werden.

die fette Stelle hattest du bei deinem Zitat vergessen.....

aber um ehrlich zu sein, habe ich keine Lust auf eine weitergehende Diskussion, da dies nicht zielführend ist

du hast deine Meinung (deutsche Abschlüsse werden international teilweise nicht anerkannt, jemand der einen "PhDr" führen darf sich auch als Dr. bezeichnen), ich habe meine - die von deiner abweicht. Belassen wir es dabei.

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@Dadi: Offensichtlich haben Sie den Artikel immer noch nicht vollständig durchgelesen.

Der PhDr. ist kein Berufsdoktorat (= Masterabschluss), sondern setzt einen Masterabschluss voraus (mindestens 300 ETCS) und ist ein Promotionsverfahren, an dem am Ende der Doktorgrad verliehen wird. Ein Berufsdoktorat ist z.B. der MuDr. oder der Dr. med. univ..

All dies steht übrigens in dem von Ihnen zitierten Artikel der Berliner Wissenschaftsbehörde, nur einige Zeilen unter dem von Ihnen hervorgehobenen Text. Mit "andere Meinung" hat dies also nichts zu tun.

Aber gut, selbst die Berliner Wissenschaftsbehörde irrt in dem Artikel (und gleich mehrfach). Sie spricht z.B. von Doktortiteln, die es so jedoch gar nicht gibt. Vielmehr handelt es sich dabei um akademische Grade (Doktorgrade), die nicht Namensbestandteil sind (im Gegensatz zu Titeln). Wenn's schon die Profis aus dem Ministerium nicht richtig wissen ...

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