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DBA / PhD / Dr. / PHDr - Fernstudium - schnell


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@Dadi: Offensichtlich haben Sie den Artikel immer noch nicht vollständig durchgelesen.

Off-Topic Hinweis: Hier im Forum ist das "du" üblich und ich fände es schön, wenn du dich auch daran halten würdest. Ausnahme sind unter eigenem Namen auftretende Mitarbeiter von Anbietern oder zum Beispiel Frau Kanzler, die auch ihren Namen und ihren Hintergrund öffentlich gemacht hat.

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  • 2 Monate später...

Hallo Personalberater

Ich habe die Beiträge zur Fragestellung der vermeintlich schnellen, preisgünstigen Doktortitel-Programme des Auslands gelesen. Du sagtest, dass der PhDr. in der Schweiz als Doktortitel anerkannt wird.

"Der PhDr. ist selbstverständlich ein Doktorgrad, der jedoch von Deutschland nicht anerkannt wird (z.B. erkennt die Schweiz und Österreich diesen als solchen an). Kein Problem, denn auch deutsche Doktorgrade werden z.T. international nicht anerkannt."

Weisst Du, ob dieser dort in der Originalform PhDr. oder in einer übersetzten Form z.B. Dr. phil. oder in der abgekürzten neutralen Form Dr. geführt werden darf? Wo bzw. bei welcher Institution wäre das dann in der Schweiz zu beantragen?

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Mein Tip

Die Bundesrepublik Deutschland besitzt abkommen mit Staaten, welche Bachelor / Master / Dr Titel

anerkannt sind.Du findest diese abkommen hier ->

http://www.kmk.org/zab/veroeffentlichungen-und-beschluesse/akademische-anerkennung.html#c8745

Damit gibt es keine Anerkennungs Probleme mehr in Deutschland.

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"Der PhDr. ist selbstverständlich ein Doktorgrad, der jedoch von Deutschland nicht anerkannt wird (z.B. erkennt die Schweiz und Österreich diesen als solchen an).

Der PhDr. ist anerkannt. Nur darf dieser Dieser darf nur in der Originalform geführt werden. Das sind 2 verschiedene Sachen.

Kein Problem, denn auch deutsche Doktorgrade werden z.T. international nicht anerkannt."

Doch schon. Nur der Dr. med. wird richtigerweise nicht anerkannt. Selbst das ERC erkennt den Abschluss der Mediziner nicht an.
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Prinzipiell ist es so, dass alle akademischen Grade nur so geführt werden dürfen, wie verliehen.

Das heißt ein Bachelor of Science, ist dem Namen nachzustellen und mit BSc abzukürzen.

Das Berufsdokotorat mit der Abkürzung PhDr ist dem Namen voranzustellen (allerdings in der Form PhDr. Max MUSTERMANN!!). Gemäß der Information von NARIC Austria sind diese Grade auf der Ebene 2/3 einzuordnen, also in etwa wie ein MBA, sind also definitiv nicht auf Ebene 3 des Bolognasystems.

(http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/akademische_grade_2012.pdf)

Ein britischer Bachelor of Science with honours entspricht einem deutschen oder österreichischen Bachelor, die Mindestanforderung ist für alle beiden Grade 180 ECTS Punkte (oder 360 CATS), maximal dürfen für einen Bachelor of Science with honours 240 ECTS vergeben werden, dadurch entsprechen diese einem Diplom einer Fachhochschule. (ein Diplom einer FH ist aber Ebene 2!). Dazwischen liegende Abschlüsse wie 210 ECTS oder 200 ECTS sind durchaus denkbar.

Ein undergraduated Master degree (z.B. MEng) ist auf Ebene 2 eingeordnet, auch wenn nur 240 ECTS gemacht werden, die genaue Zusammensetzung ist 180 ECTS undergraduated points und 60 ECTS postgraduated points. Der undergraduated Master berechtigt nicht automatisch zu einer Aufnahme eines Doktoratsstudium, hierzu muss der undergraduated Master noch mit einer individuellen Masterarbeit zum Master of Science (MSc) aufgewertet werden.

Bei einem durch eine britische Universität verliehenen Doktorgrad ist es durchaus üblich den PhD nicht hinter dem Namen zu schreiben sondern vor den Namen als Dr. (dies ist im jeweiligen Diploma Supplement beschrieben ob dies möglich ist).

Dazu kommen gerade in Österreich sogenannte Universitätslehrgänge der Weiterbildung dazu, die ebenfalls Mastergrade vergeben, dadurch wird die babylonische "Gradverwirrung" noch komplizierter. Diese Mastergrade sind jedoch im Regelfall nicht einem durch eine Universität/Fachhochschule verliehenen Grad vergleichbar und berechtigen im Regelfall auch nicht zur Aufnahme eines Doktoratsstudium.

lG

Christopher

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Hallo Personalberater

Ich habe die Beiträge zur Fragestellung der vermeintlich schnellen, preisgünstigen Doktortitel-Programme des Auslands gelesen. Du sagtest, dass der PhDr. in der Schweiz als Doktortitel anerkannt wird.

Weisst Du, ob dieser dort in der Originalform PhDr. oder in einer übersetzten Form z.B. Dr. phil. oder in der abgekürzten neutralen Form Dr. geführt werden darf? Wo bzw. bei welcher Institution wäre das dann in der Schweiz zu beantragen?

Bei nicht-reglementierten Berufen benötigst Du keine Anerkennung, ggf. kannst Du, wenn Du dich damit wohler fühlst, bei der Swiss ENIC eine Anerkennungsempfehlung holen. Bei reglementierten Berufen (z.B. Gesundheitsberufe, Pädogogische Berufe, ...) benötigst Du zwingend eine Anerkennung.

Den Doktorgrad darfst Du in der Originalform führen (Doktor fil. / PhDr.). Auch die inoffizelle, allgemein übliche Abkürzung Dr. ist möglich. Ungemütlich werden die Schweizer (und das zurecht), wenn Du hinter deinen Doktorgrad ein ETH oder HSG anführen würdest. Diese eidgenössischen Abkürzungen sind geschützt.

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Lieber Personalberater,

das ist aber nicht korrekt,

der PhDr ist so zu führen wie vergeben, also als PhDr.Max MUSTERMANN. Eine Abkürzung mit dem Dr. ist unzulässig, auch wenn dies schon einmal vorkommen kann.

Ad Berufsanerkennung, da muss man sich einmal an die EU Richtlinien halten, für Mediziner, Apotheker, Architekten gibt es eine eigene Berufsanerkennungsrichtlinie.

Für die Anmeldung eines Gewerbes gelten die Regelungen des jeweiligen Gewerberechtes, d.h. es kann durchaus sein, dass Befähigungsprüfungen, Meisterprüfungen oder Anpassungsprüfungen verlangt werden. Hierbei wird zwischen Handwerken, reglementierten und nicht reglementierten (oder auch freien Gewerben) Gewerben unterschieden.

Die Anerkennung eines akademischen Grades als gleichwertig obliegt einzig und alleine der zuständigen Behörde (auch Universitäten), eine allgemeine Anerkennung gibt es nicht (außer für die o.g. Ärzte, Apotheker, Architekten). Die Einstufung der jeweiligen ENIC/NARIC Behörde hilft dabei natürlich. Eine Nostrifizierung (Gleichstellung) im EU Raum ist nicht mehr möglich, es sei denn man kann nachweisen, dass dies für die Berufsausübung unbedingt erforderlich ist.

Die Führung eines akademischen Grades steht dazu auf einem anderen Blatt.

Guten Rutsch ins Jahr 2015

wünscht

Christopher

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Hallo Christopher, zunächst einmal ein Gutes NEUES! :)

Die Verwendung der Originalabkürzung ist in der Schweiz beim Vorliegen eines ausländischen Grades die juristisch korrekte Form, also als Tscheche PhDr. und als Deutscher Dr. phil.. Allerdings sind die Schweizer pragmatisch, denn auch hier gibt es die allgemein übliche, juristisch nicht bestimmte Form der "Abkürzung der Abkürzung" als "Dr.". Und diese wird in praxi geführt (auch als Ausländer). Darüber hinaus gibt es von Kanton zu Kanton unterschiedliche rechtliche Regelungen. Eine Darstellung würde diesen Rahmen sprengen.

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Hallo,

alles Gute im neuen Jahr.

Ja das mag schon stimmen, dass der Grad vereinfacht wird, also ein PhDr. wird ein Dr. .

Aber Richtiger wird es wegen dem trotzdem nicht.

Ich gehe von der Eintragung in öffentliche Dokumente aus, dann wird der Grad auf jeden Fall in Österreich so eingetragen wie verliehen, also als PhDr., RNDr. etc. Was ich mir privat auf die die Visitenkarte oder das Briefpapier schreibe ist unerheblich, da kann ich mir auch "Master of the Universe" raufschreiben.

Ich nehme an die Regelungen sind in Deutschland ähnlich, ebenso in der Schweiz.

Wie es mit der wissenschaflichen Anerkennung aussieht kann ich nicht beantworten, ich gehe davon aus, dass dieser Grad einem ehemaligen Berufsdoktorat oder einem ehemaligen grundständigen Doktorat gleichwertig ist.

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